Die Selbstbestimmungs-Initiative fordert, dass die Bundesverfassung „oberste Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft“ ist.
Die Selbstbestimmungs-Initiative fordert, dass die Bundesverfassung „oberste Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft“ ist. Dies ist notwendig, damit die weltweit einzigartige direkte Demokratie der Schweiz bewahrt werden kann. Wenn gewonnene Volksabstimmungen aufgrund des Völkerrechts, bzw. dessen Auslegung durch fremde Richter, nicht umgesetzt werden, verliert die Bevölkerung den Glauben in unseren Rechtsstaat. Die für Investitionen zwingende Rechtssicherheit und Stabilität und damit unser Wohlstand geraten in Gefahr. Gerade im aktuellen Umfeld, in dem die Migrationsströme aufgrund des Wohlstandsgefälles trotz der sich verschlechternden Konjunkturlage zunehmen, sind die konsequente Steuerung der Zuwanderung und die Ausschaffung krimineller Ausländer notwendiger denn je. Die Selbstbestimmungs-Initiative bringt die dazu erforderliche Klärung des Verhältnisses zwischen der schweizerischen Verfassung und dem Völkerrecht ohne die grundlegenden Menschenrechte in Frage zu stellen.
Schweizer Recht statt fremde Richter
Die Unterschriftensammlung zur Selbstbestimmungs-Initiative läuft gut. Beim Sammeln von Unterschriften stelle ich fest, dass vielen Leuten die Bewahrung der Unabhängigkeit der Schweiz ein grosses Anliegen ist. Es wird kaum verstanden, dass sich eine politische Mehrheit aufgrund internationaler Verpflichtungen nicht in der Lage sieht, die angenommenen Volksabstimmungen „für die Ausschaffung krimineller Ausländer“ und „gegen Masseneinwanderung“ umzusetzen. Dies schafft Misstrauen in die politische Elite, und die im Vergleich zu anderen Ländern so grosse Stabilität in unserem Land leidet. Rechtssicherheit und Stabilität sind massgebend für Investitionen und damit die Generierung von Wohlstand. Deshalb ist es zentral, das Verhältnis zwischen der schweizerischen Verfassung und dem internationalen Recht klar zu regeln. Problematisch sind dabei weniger die ausgehandelten Verträge und das Völkerrecht an sich, sondern vielmehr die ständige Weiterentwicklung und sogenannt dynamische Auslegung durch fremde Richter, die sich nie in einer Volkswahl legitimieren müssen. Deshalb steht die Selbstbestimmungs-Initiative unter dem Titel „Schweizer Recht statt fremde Richter“.
Wichtige Weichenstelleng für die Zukunft der Schweiz
Die Selbstbestimmungs-Initiative ist für die Zukunft der Schweiz eine wichtige Weichenstellung. Sie trägt einerseits zur Umsetzung bereits erfolgter Beschlüsse des Volks bei und verhindert andererseits eine weitere Schwächung von Schweizer Recht gegenüber internationaler Rechtsauslegung wie z.B. dem EU-Recht oder der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Ausschaffung krimineller Ausländer
Vor dem Hintergrund, dass die Kriminalitätsrate ausländischer Staatsangehöriger in der Schweiz weit höher ist als der Ausländeranteil, tut die konsequente Ausschaffung krimineller Ausländer not. Dass dies auch über vier Jahre nach dem Ja zur Ausschaffungs-Initiative nicht erfolgt, wird kaum verstanden. Die fehlende Konsequenz in der Umsetzung wird mit völkerrechtlichen Verpflichtungen begründet. Angenommene Volksinitiativen sollen nur so weit umgesetzt werden, als damit auch internationalen Abkommen entsprochen wird. Damit wird das internationale Recht über den Volksentscheid und damit über die schweizerische Verfassung gestellt.
Steuerung der Zuwanderung
Die Zuwanderung dürfte im laufenden Jahr trotz Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative vor fast anderthalb Jahren erneut rund 80‘000 Personen betragen, der Bundesrat hat bei der damaligen Aushandlung der Personenfreizügigkeit mit der EU von 8‘000 gesprochen. Der Bundesrat hat signalisiert, dass eine Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative mit der EU nur unter der Bedingung erfolgt, dass die EU zu einer Neuverhandlung der Personenfreizügigkeit bereit sei. Hier wird das Personenfreizügigkeitsabkommen, eigentliches EU-Recht, über den Volksentscheid und damit über die schweizerische Verfassung gestellt.
Verhinderung eines schleichenden EU Beitritts
Der Bundesrat verhandelt mit der EU über ein institutionelles Abkommen zur dynamischen Rechtsanpassung. Sollte dereinst ein solches Abkommen in Kraft treten, würde dies im Falle einer Rechtsanpassung in der EU gleichzeitig eine automatische Rechtsanpassung in der Schweiz bedeuten, soweit die EU Rechtsanpassung bestehende Verträge mit der Schweiz betrifft. Hier würde EU-Recht über die schweizerische Verfassung gestellt.
Bewahrung der Unabhängigkeit und Freiheit der Schweiz
Bei der Selbstbestimmungs-Initiative geht es also um nichts weniger als die Bewahrung der Unabhängigkeit und Freiheit der Schweiz heute und in Zukunft. Es lohnt sich, weiter mit vollem Engagement Unterschriften zu sammeln.
Dass sich dabei auch kritische Fragen stellen, ist legitim. Wenn aber unsere politischen Gegner behaupten, die SVP wollte mit dieser Initiative die Menschenrechte abschaffen, ist dies schlicht absurd. Einerseits sind die grundlegenden Menschenrechte auch in unserer Verfassung verankert. Dabei ist zu betonen, dass die Schweiz nie wegen einer schweren Menschenrechtsverletzung verurteilt wurde. Dies unter anderem dank unserer Verfassung, die es ja als oberste Rechtsquelle mit der Initiative gerade zu schützen gilt. Zudem steht im Initiativtext explizit folgendes: „Die Bundesverfassung steht über dem Völkerrecht und geht ihm vor, unter Vorbehalt des zwingenden Völkerrechts.“
Beachtung des zwingenden Völkerrechts
Das Wiener Abkommen über das Recht der Verträge, in Kraft getreten für die Schweiz am 6. Juni 1990, definiert das zwingende Völkerrecht als jene Bestimmungen, die von der internationalen Staatengemeinschaft als absolut erkannt werden und von denen nicht abgewichen werden darf. Dies umfasst folgendes: Verbot der Folter, Verbot des Völkermords, Verbot des Angriffskriegs, Verbot der Sklaverei oder Verbot der Rückschiebung in einen Staat, in welchem Tod oder Folter drohen. All das wird durch die Selbstbestimmungs-Initiative in keiner Art und Weise tangiert. Wer etwas anderes behauptet, hat die Initiative nicht gelesen, täuscht bewusst zur Diffamierung des politischen Gegners oder weil er oder sie eine „Hidden Agenda“ zum schleichenden EU Beitritt hat.