Themen
Sozialwerke
Editorial

Sozialhilfe – die Rekorde jagen sich

Immer mehr Beziehende. Immer mehr Fälle. Immer höhere Kosten pro Fall. Regelmässig erreichen uns solche Meldungen aus der Welt der Sozialhilfe. Seit 2003 sammelt der Bund die Zahlen und Daten dazu. Zwischen 2003 und 2016 hat sich der Beitrag, den jeder Einwohner in der Schweiz nur an die Sozialhilfe, die den Gemeinden und Kantonen hängen bleibt, ziemlich genau verdoppelt: von 166 auf 323 Franken pro Einwohner. Oder in absoluten Zahlen: Hatten die Gemeinden und Kantone 2003 noch 1,22 Mia. Franken an Fürsorgegeldern ausbezahlt, so waren es 2016 bereits 2,7 Mia. Franken. Das entspricht einer Steigerung um 121 Prozent bei einer Teuerung von 5 Prozent. Hierbei ist noch kein einziger Franken der ebenfalls stark steigenden Ergänzungsleistungen dabei, geschweige denn die Leistungen der Sozialversicherungen wie IV oder ALV.

Barbara Steinemann
Barbara Steinemann
Nationalrätin Watt-Regensdorf (ZH)

Über die Asylschiene in die Sozialhilfe
Doch ebenfalls nicht einbezogen hierbei ist eine noch weitgehend unbeachtete zusätzliche finanzielle Zeitbombe für die Gemeinden: Wer über die Asylschiene in die Schweiz einwandert, erhält automatisch das Recht auf Fürsorgeleistungen – entweder auf Sozialhilfe nach Asyltarifen oder mit der Anerkennung als Flüchtling auf Sozialhilfe gemäss Skos-Richtlinien. Der Bund übernimmt in den ersten Jahren mittels Pauschalen die Fürsorge. Die Kosten dafür sind für das laufende Jahr 2018 auf 1,38 Mia. Franken budgetiert. Vor zehn Jahren waren es noch 600 Mio. gewesen. Die Steigerung um volle 130 Prozent innert einer Dekade zeigt zum einen die markant zunehmende Zahl der zu versorgenden Asylpersonen auf, zum anderen aber auch deren schlechte Integration. Nach 5 bzw. 7 Jahren zieht sich Bern aus den Pauschalzahlungen (rund 1500 Franken pro Asylant und Monat) zurück und der Aufwand für deren Sozialleistungen fällt dann vollständig den Kantonen und Gemeinden zur Last.

Ganz gleich, ob der Bundes- oder der Kantons- und Gemeindesteuerzahler zur Kasse gebeten wird, immer mehr Menschen mit Migrationshintergrund leben in der Schweiz von Geldern der Allgemeinheit. Gab es bis zur Jahrtausendwende kaum ein anderes Land mit hohem Ausländeranteil, das mehr und bessere Karrieren ermöglicht hat als die Schweiz, so ist diese Integrationskraft mittlerweile gesprengt. Verdrängungseffekte, schlechte Qualifikationen, andere Einstellung zur Arbeit, zu wenig Stellen im niederschwelligen Arbeitsmarkt, aber vor allem auch zu hohe Sozialleistungen dürften die Gründe sein, warum die Wirksamkeit des staatlichen Geldsegens äusserst fraglich ist.

Mehr als eine halbe Milliarde Sozialhilfe für Eritreer
Am Beispiel der Eritreer lässt sich die finanzielle Herausforderung, die wir noch wie eine Bugwelle vor uns herschieben, anschaulich darstellen: 31 500 eritreische Staatsangehörige waren Ende 2016 hierzulande von Sozialhilfe abhängig. Da Bund, Kantone und Gemeinden jeweils Teile des Aufwandes tragen, lässt sich nicht genau eruieren, welche Summe die Allgemeinheit für jene Menschen aufzubringen hat. Rechnet man mit der Bundespauschale von 1500 Franken pro Asylperson und Monat, so erhält man die Summe von 567 Mio. Franken pro Jahr – allein für die Sozialhilfe an Eritreer. Gesundheits-, Bildungs- und andere Verwaltungskosten sind bei diesem Betrag noch nicht eingeschlossen.

Die Landsleute vom Horn von Afrika machen hierzulande mittlerweile 9,3 Prozent aller Fürsorgeabhängigen aus. Doch nicht nur bei aussereuropäischen Sozialhilfebezügern ist eine bedenkliche Entwicklung zu verzeichnen. Während die Anzahl Schweizer Sozialhilfeempfänger über die letzten Jahre konstant geblieben ist, hat jene der sozialstaatsabhängigen EU-Bürger markant zugenommen: Waren es 2007 – im Jahr des Wegfalls der Höchstzahlen und Kontingente – noch 27 600 EU-Fürsorgebezüger, so waren es Ende 2016 41 800 Begünstige der PFZ – eine Steigerung um 51 Prozent. Von einer Bereicherung kann also nur aus Sicht der Zuwanderer gesprochen werden.

Apropos negative Auswirkungen der Personenfreizügigkeit: Die Zahl der Sozialhilfebeziehenden, die das 50. Altersjahr überschritten haben, hat sich innert 12 Jahren um 80 Prozent erhöht, von 29 200 (im Jahr 2005) auf 52 200 Personen (2016). All jene, die sich aufgrund von Stellenverlusten zur Frühpensionierung genötigt sahen, sind hierbei natürlich noch nicht berücksichtigt.

Rund 330 000 Menschen offiziell von Fürsorge abhängig
Insgesamt lebten am Stichdatum 31. Dezember 2016 66 750 Asylpersonen, 25 300 anerkannte Flüchtlinge, für die der Bund noch Pauschalen zahlt, sowie 237 300 Personen mit ordentlicher Aufenthaltsbewilligung bzw. Schweizer Bürgerrecht von Sozialhilfe. Die Erfahrung zeigt: Wer mehrere Jahre vom Sozialstaat lebte, findet kaum den Weg (zurück) in die wirtschaftliche Selbständigkeit. Mit horrenden Kostenfolgen: Ein Einpersonen-Haushalt erhält pro Jahr etwa 32 000 Franken, eine vierköpfige Familie mindestens 60 000 Franken oder eine sechsköpfige Familie im Minimum 72 000 Franken. Damit türmen sich in beispielsweise 15 Jahren 470 000 Franken, 900 000 Franken bzw. mehr als eine Million Sozialhilfegelder auf. Kostenintensive Fälle wie Heimplatzierungen, Aufenthalte in Frauenhäusern oder jahrelange Integrationskurse noch nicht einberechnet. Mit Erreichen des Rentenalters erhalten alle Anspruch auf AHV und Ergänzungsleistungen. Auch wer nie einen einzigen Franken einbezahlt hat. Unser Sozialsystem kann nur funktionieren, wenn Zuwanderung begrenzt wird. Internationale Vereinbarungen würden uns wenig Einfluss lassen, so der allgemeine Tenor. Die Frage ist vielmehr, wie lange dies unser Sozialstaat aushält.

Barbara Steinemann
Barbara Steinemann
Nationalrätin Watt-Regensdorf (ZH)
 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden