Editorial

Stimmbürger entrechten?

Die Linken argumentieren, dass die Menschenrechte mit Annahme der Selbstbestimmungsinitiative nicht mehr geschützt seien. Das stimmt nicht. Auch mit Annahme der Selbstbestimmungsinitiative kann jeder, welcher in der Schweiz verurteilt wird, an den Europäischen Gerichtshof in Strassburg gelangen.

Alfred Heer
Alfred Heer
Nationalrat Zürich (ZH)

Bei den Linken geht vergessen, dass dieses Recht auch für Zeitgenossen wie den Türken Perinçek gilt, welcher vom Bundesgericht wegen Verletzung der Antirassimusstrafnorm verurteilt wurde. Er hat den Genozid der Türken an den Armeniern an einer Veranstaltung in Lausanne bestritten. Nun ist die Antirassismusstrafnorm nicht gerade das Lieblingsgesetz der SVP. Bekanntlich hatten wir seinerzeit die Stimmfreigabe beschlossen. Aber es ist ein Gesetz, welches vom Stimmbürger angenommen wurde. Schweizerinnen und Schweizer haben beschlossen, dass das öffentliche Leugnen von Völkermorden strafbar sein soll.

Selbstbestimmungsinitiative als Notbremse
Nun, wessen Rechte schützen die linken Menschenrechtler und der Gerichtshof in Strassburg; die Rechte des Schweizer Stimmbürgers oder die Rechte eines türkischen Hetzers?

Damit es klar ist: Mit Annahme der Selbstbestimmungsinitiative steht nach wie vor jedem Verurteilten das Recht offen, den Gerichtshof in Strassburg anzurufen. Nur in dem Falle, bei dem das Strassburger Gericht eine Verfassungsnorm der Schweiz ausser Kraft setzen würde, dürfte ein solches Urteil nicht umgesetzt werden. Beispielsweise, wenn der Gerichtshof entscheiden würde, dass das Minarettverbot nicht mehr gelten soll, eine Bestimmung, die vom Volk angenommen wurde. Es braucht eine Notbremse, wenn ein fremdes Gericht über den Schweizer Souverän bestimmen will.

Schweizer und Briten sehen Handlungsbedarf beim Europarat
Leider ist die Selbstbestimmungsinitiative nötig, da die Bundesrichter im Jahre 2012 festhielten, dass sie internationales Recht über die Verfassung stellen und damit der Willkür und fremden Richtern Tür und Tor öffnen.

Als Vizepräsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates darf ich hier sagen, dass ich zusammen mit Gleichgesinnten daran bin, unsere Selbstbestimmungsinitiative in den Europarat zu bringen und zwar unabhängig davon, wie das Abstimmungsresultat ausgeht.

Vor allem britische Abgeordnete haben bemerkt, dass eine Reform im Europarat dringend nötig ist. Es kann nicht sein, dass Richter aus gelenkten Demokratien und Diktaturen den alten Demokratien mitteilen wollen, wie sie abzustimmen haben und welche Werte gelten sollen.

Die Schweiz als einzige direkte Demokratie muss die Rechte ihrer Stimmbürger schützen und nicht die Rechte von internationalen, teilweise korrupten und weitgehend intransparenten Institutionen. Darum – und um nichts anderes – geht es am 25. November.

Deshalb sage ich als Mitglied des Europarates aus Überzeugung JA zur Selbstbestimmungsinitiative. Tun Sie das Gleiche und überzeugen Sie noch weitere Stimmbürgerinnen und Stimmbürger!

Alfred Heer
Alfred Heer
Nationalrat Zürich (ZH)
 
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