Editorial

SVP bietet dem Parlament die geforderte Auswahl

Mit einem Dreiervorschlag aus den drei grossen Sprachregionen des Landes bietet die SVP der Bundesversammlung die geforderte Auswahl für die Bundesratswahlen vom 9. Dezember.

Toni Brunner
Toni Brunner
Nationalrat Ebnat-Kappel (SG)

Mit einem Dreiervorschlag aus den drei grossen Sprachregionen des Landes bietet die SVP der Bundesversammlung die geforderte Auswahl für die Bundesratswahlen vom 9. Dezember. Damit kann die Konkordanz in der Landesregierung wiederhergestellt und die dringend notwendige Stabilität der Schweiz gewährleistet werden. Jene fast 30% der Wählerinnen und Wähler, welche sich für die SVP und damit für eine Begrenzung der Zuwanderung und gegen einen EU-Beitritt ausgesprochen haben, wären mit einem zweiten SVP-Bundesrat ebenfalls endlich wieder angemessen in der Exekutive vertreten. Wer jetzt noch Spiele treibt, handelt gegen das Interesse des Landes.

Der gleichwertige Dreiervorschlag der SVP wird gleich mehreren Ansprüchen gerecht, die im Zusammenhang mit dem frei werdenden Sitz in der Landesregierung in letzter Zeit geäussert wurden:

  1. Es wird ein derzeit durch einen deutschsprachigen Vertreter besetzter Sitz frei.
  2. Alle grossen Parteien haben traditionellerweise auch einen Bundesrat französischer Muttersprache.
  3. Die italienischsprachige Schweiz wartet seit über 16 Jahren wieder auf eine Vertretung im Bundesrat.

 

 

 

Vorgeschobene Argumente
Die Kritik am Vorschlag der SVP ans Parlament ist in vielen Fällen wenig fundiert oder schlicht und einfach unehrlich. Wer der SVP keinen zweiten Sitz gewähren will, soll auch zu dieser Haltung stehen und nicht nach vorgeschobenen Argumenten suchen. Wer beispielsweise argumentiert, der Sitz könne keinesfalls durch einen Romand besetzt werden, bringt damit letztlich zum Ausdruck, dass in Zukunft nur noch FDP und SP einen Kandidaten aus der Romandie präsentieren dürften, da sie über die derzeit zwei Sitze aus der Westschweiz verfügen. Die gleichen Leute sehen auch grosszügig darüber hinweg, dass bis vor nicht einmal zehn Jahren ein Trio aus der Suisse Romande mit Pascal Couchepin, Joseph Deiss und Micheline Calmy-Rey im Bundesrat sass. Wenig überzeugend ist auch die Kritik am italienischsprachigen Vorschlag. Wer wäre besser legitimiert für den Kanton Tessin anzutreten, als der amtierende Regierungspräsident, der als Staatsrat kürzlich mit einem Spitzenresultat vom Volk bestätigt wurde? Und der deutschsprachige Vertreter auf dem Ticket hat sich in einem demokratischen Verfahren in der Fraktion gegen mehrere Konkurrenten durchgesetzt. Ein Verfahren, wie es auch alle anderen Fraktionen zur Ausmehrung von Vorschlägen hundertfach angewendet haben.

Nichts Neues
Wer den Dreiervorschlag der SVP als „Alibivorschlag“ oder ähnliches abtut, bringt damit nicht nur seine Geringschätzung gegenüber den sprachlichen Minderheiten zum Ausdruck, sondern legt bei der SVP ganz offensichtlich andere Massstäbe an als bei anderen Parteien. So wurden die aktuelle CVP-Bundesrätin als Einervorschlag und ihr Vorgänger aus einem Dreiervorschlag, ebenfalls aus den drei grossen Sprachregionen, ohne grosse Diskussion vom Parlament akzeptiert und gewählt. Von Zwängerei oder Alibi war damals nirgends die Rede.

Der neue Bundesrat vertritt die SVP
Geradezu grotesk ist der Vorwurf, die SVP „erpresse“ mit diesem Dreiervorschlag das Parlament. Soll die SVP etwa als einzige Partei nicht zum Ausdruck bringen dürfen, wer sie in der Landesregierung vertreten soll? Damit würde jeder Vorschlag einer Partei obsolet. Parteien vertreten die Interessen ihrer Wählerinnen und Wähler. Aus diesem Grund existieren sie und haben gegenüber der Bundesversammlung als Fraktionen auch ein Vorschlagsrecht. In unserem Konkordanzsystem werden diese unterschiedlichen Interessen in einer Regierung zusammengefasst. Die Parteien bringen ihre eigenen Standpunkte und Ideen über ihre Bundesräte ins Kollegium ein. Dieser Wettbewerb der Ideen ist ein zentraler Faktor für die breite Abstützung der Landesregierung und unverzichtbare Basis für die Akzeptanz unseres politischen Systems in der Bevölkerung.

Spielen mit der SVP
Kritisch ins Feld geführt wird in diesen Tagen Art. 9 Abs. 3 der SVP-Statuten, der besagt, dass eine Mitgliedschaft in der SVP von Personen, die das Bundesratsamt angenommen haben, ohne von der SVP-Fraktion der eidgenössischen Räte dafür vorgeschlagen worden zu sein, nicht möglich ist. Diese Statutenbestimmung schafft für alle Beteiligten die nötige Klarheit und Transparenz. In den letzten 20 Jahren wurde bei Bundesratswahlen nur noch mit einer Partei, nämlich der SVP, gespielt und dies bei praktisch jeder Wahl. Als vor 22 Jahren letztmals bei einer anderen Partei ein nicht von der Fraktion aufgestellter Kandidat gewählt wurde, Francis Matthey von der SP, wurde dieser von seiner Partei gezwungen, die Wahl nicht anzunehmen. Was bei der SVP unanständig sein soll, einen Kandidaten vorzuschlagen, der die Linie der Partei vertritt und von einer Mehrheit der eigenen Fraktion getragen ist, wird von den anderen Parteien selbstverständlich in Anspruch genommen.

Die Bundesversammlung wird durch die SVP-Statuten in ihrer Wahl in keiner Weise eingeschränkt. Jedem muss indes klar sein, dass die SVP selber entscheidet, ob ein vom Parlament gewählter Bundesrat die Partei vertritt oder nicht. In Anbetracht der grossen Herausforderungen, vor denen unser Land steht, wäre dem Parlament am 9. Dezember Weitsicht und Verantwortungsbewusstsein zu wünschen. Wer jetzt nach Gründen sucht, weshalb auch bei dieser Wahl wieder Spiele mit der SVP möglich sein sollen, der will offenbar diese Spiele spielen. Mit Verantwortung für das Land hat das wenig zu tun.

Toni Brunner
Toni Brunner
Nationalrat Ebnat-Kappel (SG)
 
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