Editorial

SVP macht Druck auf korrekte Umsetzung des Ausschaffungsartikels in der Bundesverfassung

Nach der Präsentation des Schlussberichts der Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Ausschaffungsartikels in der Bundesverfassung hat die Parteileitung der SVP die Situation eingehend analysiert. Die…

Martin Baltisser
Martin Baltisser
Bern (BE)

Nach der Präsentation des Schlussberichts der Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Ausschaffungsartikels in der Bundesverfassung hat die Parteileitung der SVP die Situation eingehend analysiert. Die Vorschläge der Arbeitsgruppenmehrheit sind unhaltbar und verstossen offensichtlich und in krasser Weise gegen den Volkswillen. Die Situation im Bereich der Ausländerkriminalität ist alarmierend. Der Bericht zeichnet hier ein erschreckendes Bild. Zudem wurde die Umsetzung des von Volk und Ständen angenommenen Verfassungsartikels als Exempel genommen, um nicht zwingendes Völkerrecht und dessen ausufernde Interpretation durch die Behörden über neues Verfassungsrecht zu stellen. Damit wird letztlich auch zum Generalangriff auf das Instrument der Volksinitiative geblasen. Die Parteileitung der SVP hat sich deshalb entschlossen, bereits am kommenden Freitag, 8. Juli 2011, vor die Medien zu treten und über das weitere Vorgehen zu orientieren.

Der von Volk und Ständen angenommene Ausschaffungsartikel in der Bundesverfassung soll zu keiner Praxisänderung im Bereich der Ausschaffungen krimineller Ausländer führen: So lässt sich die Haltung einer Mehrheit der von Bundesrätin Sommaruga eingesetzten Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zusammenfassen. Die Initianten und das Volk wollten genau das Gegenteil, nämlich eine Verschärfung der Ausschaffungspraxis, die sich an bestimmten, klar definierten Delikten orientiert. Die Arbeitsgruppe hat sich demgegenüber am untauglichen Konzept des vom Volk und allen Ständen abgelehnten Gegenentwurfs orientiert. Mit der Einführung einer Mindeststrafe von 6 Monaten würden gemäss den Vorschlägen der Arbeitsgruppenmehrheit schon einmal 84% der kriminellen Ausländer nicht ausgeschafft, obwohl die von ihnen begangenen Delikte zu einem beträchtlichen Teil in den Geltungsbereich der Ausschaffungsinitiative fallen würden.

Nicht zwingendes Völkerrecht verhindert weitere Ausschaffungen
Die Mehrheitsvarianten lassen zudem einen grossen Interpretationsspielraum für die Gerichte und Vollzugsbehörden zur weiteren Aufweichung des Verfassungsartikels offen, indem eine Ausschaffung z.B. mit Verweis auf die Personenfreizügigkeit oder auf „schwerwiegende persönliche Gründe“ verhindert oder aufgeschoben werden kann. Unter den persönlichen Gründen soll unter anderem auch die familiäre (Kinder, Partner), soziale (kein Beziehungsnetz im Heimatstaat) und kulturelle Situation (kein Bezug zum Heimstaat) eines kriminellen Ausländers Berücksichtigung finden. Nicht zwingendes Völkerrecht und dessen ausufernde Interpretation durch (fremde) Gerichte und Behörden sollen also in jedem Fall über neues Verfassungsrecht und damit auch über die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gestellt werden.

Erschreckende Zahlen zur Ausländerkriminalität
Positiv am Bericht der Arbeitsgruppe ist der Umstand, dass er die Situation im Bereich der Ausländerkriminalität schonungslos offenlegt. 24‘192 Personen wurden 2009 gemäss Bundesamt für Statistik aufgrund gravierender Delikte verurteilt. Davon betrafen nicht weniger als 16‘408 Ausländer, das sind 67,8% aller Delinquenten. Von diesen wiederum waren 8‘013 Personen ohne Aufenthaltsbewilligung. Diese Zahlen zeigen die unhaltbaren Zustände, die im Bereich der Ausländerkriminalität heute vorherrschen in aller Deutlichkeit. Der Ausschaffungsartikel ist hier die dringend notwendige Basis für eine Praxisänderung, die zu mehr Sicherheit führen wird. Ginge es nach den Vorschlägen der Arbeitsgruppenmehrheit, würden im besten Fall gerade noch rund 2‘500 kriminelle Ausländer ausgeschafft. Das Problem der Ausländerkriminalität würde damit bestehen bleiben und weiterhin nicht angepackt.

SVP-Parteileitung orientiert über weiteres Vorgehen
Bundesrätin Sommaruga scheint es darüber hinaus nicht eilig zu haben, den Verfassungsartikel umzusetzen. Eine Vernehmlassung zur Umsetzung soll erst auf Anfang 2012 erfolgen, eine Botschaft ans Parlament wohl erst in einem Jahr oder später. Die SVP-Parteileitung nimmt diese Verschleppungstaktik nicht hin. Sie wird über das geplante weitere Vorgehen bereits am kommenden Freitag, 8. Juli 2011 orientieren. Sie lässt nicht zu, dass der von Volk und Ständen deutlich angenommene Verfassungsartikel nicht korrekt umgesetzt wird. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht auf mehr Sicherheit – so wie sie es an der Urne klar und deutlich gefordert haben.

Martin Baltisser
Martin Baltisser
Bern (BE)
 
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