Bundesrätin Doris Leuthard ist offenbar bereit, ihr ganzes Prestige in die Debatte um das Cassis-de-Dijon-Prinzip zu werfen. Die Ankündigung, dass die SVP-Parteileitung das Referendum unterstützt…
Bundesrätin Doris Leuthard ist offenbar bereit, ihr ganzes Prestige in die Debatte um das Cassis-de-Dijon-Prinzip zu werfen. Die Ankündigung, dass die SVP-Parteileitung das Referendum unterstützt, hat die Volkswirtschaftsministerin nervös gemacht. Statt den Bürgerinnen und Bürgern die einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips zu erklären, droht sie den Grossverteilern mit einem Kontrollapparat und legt ein sonderbares Demokratieverständnis an den Tag.
In der gleichen Woche, in welcher der Leiter „Wettbewerb und Regulatorisches“ von economiesuisse verlauten liess, dass von der einseitigen Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips „keine volkswirtschaftlichen Wunder“ zu erwarten sind, haben nun offensichtlich auch Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard Zweifel an der Wirkung der Marktöffnung beschlichen. Aus Angst, die von ihr versprochenen Preissenkungen könnten gar nie beim Konsumenten ankommen, droht sie nun den Grossverteilern mit Kontrollen und damit letztlich mit neuen Regulierungen. Wir reden hier – nota bene – nicht von staatlich administrierten Preisen, sondern von Produktepreisen im freien Markt. Und so soll einem neuen Bundesbeschluss einmal mehr ein Kontrollapparat mit entsprechenden Kosten und zusätzlichen Regulierungen folgen.
Dass dieses Szenario nicht so schnell Realität wird, liegt auch am laufenden Referendum gegen die einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips. Die SVP-Parteileitung hat vor kurzem beschlossen, das Referendum des Centre Patronal zu unterstützen. Verschiedene SVP-Kantonalparteien sind aktiv in dieses Referendumskomitee eingebunden. Bundesrätin Leuthard schiebt nun den am Referendum beteiligten Organisationen den schwarzen Peter zu. Sie hätten die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass die Konsumenten nicht bereits ab dem 1. Januar 2010 von Einsparungen profitieren könnten. In einer direkten Demokratie gehört das Referendum nun einmal zum Gesetzgebungsprozess. Dies mag für die Regierenden unbequem sein. Wenn Frau Leuthard die Möglichkeit eines Referendums nicht in ihre Planung miteinbezogen hat, ist das aber in erster Linie ihr eigener Fehler und nicht jener der Bürgerinnen und Bürger, welche von ihrem Volksrecht Gebrauch machen.
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