Noch im 19. Jahrhundert war die Schweiz das Armenhaus Europas. Im Gegensatz zu anderen Ländern verfügen wir über keine Rohstoffe, die wir aus der Umwelt gewinnen können. Den Wohlstand, den sich unser Land über Generationen erarbeitet hat, ist kein Geschenk des Himmels. Er ist entstanden durch Innovationen, mutige Unternehmer und vor allem gute staatliche Rahmenbedingungen. Dazu zählt insbesondere ein attraktives Steuerklima, welches international konkurrenzfähig ist. Teil dieser Attraktivität ist ein Steuersystem, das Holding- und Statusfirmen bis anhin in der Schweiz speziell besteuert hat.
Heute verfügt die Schweiz über rund 24’000 solcher Domizilgesellschaften, die insgesamt rund die Hälfte der Bundessteuern der juristischen Personen, also jährlich rund 5 Milliarden Franken Steuern zahlen. Bedenkt man, dass die Schweiz total rund 650’000 Firmen hat, so bezahlen diese 24’000 Firmen also einen enorm hohen Steueranteil. Diese Firmen beschäftigen in der Schweiz über 150’000 Mitarbeiter. Diese Sonderbesteuerung ist aber seit langem ein Dorn im Auge der EU, OECD und der G20 Staaten. Beliesse man das bisherige Modell, bestünde die Gefahr, dass grosse internationale Gesellschaften aus der Schweiz abwandern, da sie unter Druck kämen und ihre Erträge doppelt besteuern müssten. Dadurch würde die Schweiz riskieren, bis zur Hälfte der direkten Bundessteuern und zahlreiche Arbeitsplätze im Land zu verlieren. Der Wohlstand in der Schweiz wäre damit gefährdet.
Die Unternehmenssteuerreform III (USR III) hat das Ziel, die bisherigen Steuereinnahmen und Arbeitsplätze in der Schweiz zu sichern und gleichzeitig die Attraktivität der Unternehmensbesteuerung für Schweizer Firmen, KMU und die speziell besteuerten Unternehmen weiter auszubauen.
Den Kantonen ergibt sich viel Handlungsspielraum
Was genau wird nun mit der USR III umgesetzt? Mit dieser Steuerreform wird den Kantonen eine Art Baukasten in die Hand gegeben, um die Unternehmenssteuern für Schweizer Firmen und bisher sonderbesteuerte Firmen anzugleichen. Dafür bezahlt der Bund neu über 1,1 Milliarden Franken der direkten Bundessteuern zusätzlich an die Kantone. Diese Mittel können eingesetzt werden, um die Firmensteuern für alle Firmen auf das gleiche Niveau zu setzen. Das föderale Steuersystem bleibt dadurch weiterhin gewahrt.
Zusätzlich erhalten die Kantone weitere Instrumente, um die Attraktivität der Unternehmensbesteuerung zu erhöhen. Dazu gehört die Möglichkeit, Aufwände für Forschung und Entwicklung in der Schweiz von den Steuern abziehen zu können. Ebenso die Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer und einer Patentbox, in welcher Einnahmen aus Patenten neu attraktiver besteuert werden als bisher.
All diese Massnahmen werden dazu beitragen, den Wirtschaftsstandort Schweiz weiter zu stärken und die Gefahr der Abwanderung von Firmen zu minimieren. Arbeitsplätze werden dadurch gesichert und der Wohlstand in der Schweiz nicht gefährdet. Für die Schweizer KMU bedeutet dies je nach Kanton auch tiefere Unternehmenssteuern und die Sicherung vieler Arbeitsplätze in der Schweiz.
Erinnern wir uns also daran was unser Land stark gemacht hat und tragen wir Sorge dazu, dass es weiter so bleibt. Legen Sie deshalb am 12 Februar 2017 ein klares JA zur Unternehmenssteuerreform III in die Urne. Danke!