Editorial

Unterschiedliche Ellen in der Asylpolitik

Bundesrätin Sommaruga hat am vergangenen Mittwoch zwei asylpolitische Entscheide kommuniziert. Der eine sollte offensichtlich vom anderen ablenken. Ein dritter Entscheid wurde verschwiegen. Die…

Martin Baltisser
Martin Baltisser
Bern (BE)

Bundesrätin Sommaruga hat am vergangenen Mittwoch zwei asylpolitische Entscheide kommuniziert. Der eine sollte offensichtlich vom anderen ablenken. Ein dritter Entscheid wurde verschwiegen. Die Ereignisse der vergangenen Woche zeigen exemplarisch die unterschiedlichen Grundhaltungen und deren Folgen in der schweizerischen Asylpolitik. Zum ersten Fall: Der Rauswurf von Bundesamts-Direktor du Bois-Reymond ist für Sommaruga peinlich und zeigt die Spitze des Eisberges in einem Amt ausser Rand und Band. Zum zweiten Fall: Die Kommunikation des der Bundesrätin schon länger bekannten Falls von Personen, die sich bei den Schweizer Botschaften in Syrien und Ägypten gemeldet haben, diente offensichtlich der Ablenkung vom ersten Fall. Den dritten Fall machten nun die Sonntagsmedien publik: Das Bundesamt für Migration (BFM) liess jüngst rund 100 Personen, die auf der Botschaft in Tunesien ein Asylgesuch gestellt hatten, in die Schweiz einreisen, obwohl dies gegen das schweizerische Recht verstösst.

Die Fälle zeigen exemplarisch die unterschiedlichen Grundhaltungen im Asylbereich und deren Konsequenzen. Während im zweiten Fall zwischen 2006 und 2008 im Interesse der Schweiz gehandelt wurde und so verhindert werden konnte, dass die Schweiz zum Magnet für Migranten aus dem Irak wurde, die keinerlei Anspruch auf Asyl gehabt hätten, wurde im dritten Fall das Gegenteil gemacht. Die Möglichkeit der Asylgesuchstellung auf einer Schweizer Botschaft im Ausland verfolgt gerade das Ziel, dass sich Asylsuchende während eines – meist aussichtslosen – Verfahrens nicht in der Schweiz aufhalten. Holt man diese Leute nun hierher, wird das System ad absurdum geführt und ausgehebelt. Wie richtig der Entscheid der Schweizer Behörden im Jahre 2006 war, zeigt auch der Umstand, dass offenbar viele dieser „Gesuche“ die Voraussetzungen für ein Asylverfahren nicht erfüllten und nun abgeschrieben werden konnten. Wäre damals auf die Gesuche eingetreten worden, hätten wohl zigtausende Migranten den gleichen Weg gewählt. Der Druck auf die Schweiz, diese Personen, die sich in Sicherheit, aber nicht in ihrem Heimatland befanden, während des aussichtslosen Verfahrens in die Schweiz zu holen, wäre immens gewesen. Zusätzlich drohte die Gefahr, dass einige dieser Iraker auch aus extremistischen, eventuell gar terroristischen Gruppierungen stammen.

Wie weiter im Asylbereich?
Bleibt der erste Fall, der Rücktritt von Amtsdirektor du Bois-Reymond. Das Bundesamt für Migration ist seit den missglückten Reorganisationen von Bundesrätin Widmer-Schlumpf in einem desolaten strukturellen wie personellen Zustand. Bundesrätin Sommaruga war bisher nicht fähig, das Ruder herumzureissen. Abgesehen von hochtrabenden Ankündigungen, konnte seit ihrem Amtsantritt wenig Zählbares im Asylbereich vermeldet werden. Die Situation ist den Behörden vielmehr weiter entglitten, wie beispielsweise die grossen Probleme mit kriminellen und renitenten Asylbewerbern zeigen. Und so würde es denn nicht weiter erstaunen, wenn nach der Gesamterneuerungswahl des Bundesrates im kommenden Dezember und der darauf folgenden Departementsverteilung eine weitere Bundesrätin aus dem EJPD fliehen würde.

Martin Baltisser
Martin Baltisser
Bern (BE)
 
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