Der Bundesrat wird in den kommenden Wochen die Vernehmlassung zur Umsetzung starten
Der Bundesrat wird in den kommenden Wochen die Vernehmlassung zur Umsetzung des am 9. Februar 2014 von Volk und Ständen angenommenen Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung starten. Die Vorgaben der Verfassung sind klar. Ein System mit Kontingenten und Inländervorrang soll konsequent auf die gesamtwirtschaftlichen Bedürfnisse ausgerichtet werden. Fehlanreize und Missbräuche sind durch geeignete Begleitmassnahmen im Bereich des Familiennachzugs und des Zugangs zum Sozialsystem zu beseitigen. Nur damit kann die gewünschte Wirkung im Ziel erreicht und die Zuwanderung gesenkt werden.
In den vergangenen Wochen wurden wiederholt Ideen im Umfeld der Umsetzung des neuen Verfassungsartikels 121a herumgeboten und diskutiert. Von der Fachkräfteinitiative des Volkswirtschaftsdepartements über diverse Begleitmassnahmen in allen möglichen Politikbereichen bis hin zu „Schutzklauseln“ haben mehr oder weniger kreative Ansätze Hochkonjunktur.
Der Bundesrat ist derweil gehalten, den Verfassungsauftrag durchzusetzen. Das Instrumentarium dazu findet sich im Verfassungstext: jährliche Höchstzahlen und Kontingente für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts, ein Inländervorrang, die Ausrichtung am gesamtwirtschaftlichen Interesse. Als Begleitmassnahme sollen die Ansprüche auf Familiennachzug und Sozialleistungen beschränkt werden können. Schliesslich sind internationale Verträge, welche dem Verfassungsauftrag widersprechen, neu zu verhandeln und anzupassen.
Klare Vorgaben
Was dies heisst, hat die SVP bereits im Mai 2014 im Rahmen ihres vorgestellten Umsetzungskonzeptes gezeigt. Schon bei der Formulierung des Verfassungsartikels orientierte sich die Partei an den Zulassungsregelungen, welche zwischen 1970 und 2002 Bestand hatten. Die Begrenzung der Zuwanderung soll über eine möglichst zielgenaue Orientierung an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes und eine Beseitigung von Missbräuchen und Fehlanreizen durch Begleitmassnahmen erreicht werden.
Dieses Konzept trägt den Problemen und Nachteilen des heutigen Systems Rechnung, welches im Bereich der EU/EFTA-Staaten auf der Personenfreizügigkeit aufbaut und im Bereich der übrigen Staaten (Drittstaaten) ein relativ striktes Regime für Arbeitskräfte mit grosszügigen Ansprüchen im Bereich des Familiennachzugs anwendet. Die Zahlen sprechen für sich: Im Bereich der ständigen Wohnbevölkerung erfolgt heute über 50% der Zuwanderung nicht zum Zweck der Berufstätigkeit. Über 50‘000 Personen wanderten 2013 gemäss Bundesamt für Migration (BFM) über den Familiennachzug ein. Dass eine gezieltere Ausrichtung der Aufenthaltsdauer auf einen begrenzten Arbeitseinsatz zumindest einen Teil der strukturellen Probleme lösen kann, zeigt sich bei der nicht ständigen Wohnbevölkerung (Aufenthaltstitel unter 12 Monate). Hier beläuft sich der Anteil der erwerbstätigen Zuwanderer auf 85%. Der Familiennachzug macht nur gerade 5% aus. Im Fokus der Diskussionen stand bisher insbesondere die Zahl der Netto-Zuwanderung von derzeit jährlich rund 80‘000 Personen bezogen auf die ständige Wohnbevölkerung. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass die Migrationsbewegungen in die Schweiz in ihrer Gesamtheit – also brutto – eindrücklich hohe Zahlen aufweisen.
Ständige Wohnbevölkerung (Jahr 2013; Bundesamt für Statistik) | 167‘000 |
Nicht ständige Wohnbevölkerung (Jahr 2013; BFM) | 123‘000 |
Grenzgänger | 280‘000 |
Meldeverfahren (bis zu 3 Monaten) | 115‘000 |
Selbständige und Entsandte | 109‘000 |
Im Asylprozess (Ende November 2014) | 48‘000 |
Soviel zum Thema „Abschottung“. Die Schweiz ist nicht nur bezogen auf die Zuwanderung eine der offensten Volkswirtschaften und Gesellschaften der Welt und wird dies auch nach Umsetzung des Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung bleiben.
Keine Schlaumeiereien
Der Bundesrat täte gut daran, sich bei seinen weiteren Arbeiten am Verfassungstext und dem Volkswillen zu orientieren. Die bisherigen Schritte der Landesregierung lassen indes Zweifel offen. Als einzige handfeste Massnahme wurden Ende letztes Jahr die Kontingente für Drittstaatenangehörige, welche zur Erwerbstätigkeit in unser Land kommen, heruntergesetzt. Das Problem mit der Zuwanderung aus Drittstaaten liegt aber gerade nicht bei den Erwerbstätigen. Nur gerade 10% der Zuwanderung aus Drittstaaten im Bereich der ständigen Wohnbevölkerung entfiel 2013 auf diesen Bereich. In Zahlen: Von 41‘332 Zuwanderern aus Drittstaaten (gemäss BFM) kamen nur gerade 4‘272 zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Das Gros kommt im Rahmen des Familiennachzugs, zur Aus- und Weiterbildung, ohne Erwerbstätigkeit oder als anerkannte Flüchtlinge.
Ebenso fragwürdig sind krampfhafte Versuche, die Tatsache auszublenden, dass rund drei Viertel der Zuwanderung in die Schweiz aus der EU stammt, also über die Schiene Personenfreizügigkeit hierher gelangt. Ohne Anpassungen bei der Personenfreizügigkeit ist keine effektive Steuerung und Senkung der Zuwanderung möglich. Dies betrifft sowohl die Anwendung von in der neuen Verfassungsbestimmung vorgesehenen Steuerungsinstrumenten (Kontingente, Inländervorrang), als auch die Umsetzung der Begleitmassnahmen (Beschränkung des Zugangs zu den Sozialwerken, Familiennachzug). Diesen Makel tragen auch Ideen wie jene einer „Schutzklausel“, welche zumindest teilweise im Widerspruch zur Verfassung stehen. Kontingente und Inländervorrang bilden den Kern des Verfassungsartikels und sind zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung unerlässlich. Dies wird auch dadurch unterstrichen, dass der Bundesrat genau aus diesem Grund für die Lenkung der Migration schon heute bei rund 160 Staaten auf diese bewährten Instrumente setzt.
Wichtige Begleitmassnahmen
Während die SVP gemäss Verfassungstext die Begleitmassnahmen insbesondere bei der Einschränkung des Zugangs zu den Sozialwerken und des Familiennachzugs sieht, setzt der Bundesrat auf die sogenannte „Fachkräfteinitiative“ sowie ein Sammelsurium von „flankierenden Massnahmen“. Beim stärkeren Einbezug von Frauen und den über 50-Jährigen in den Arbeitsmarkt – gegen den per se nichts einzuwenden ist – ist jedoch vor allzu hohen Erwartungen zu warnen. Zum einen weist die Schweiz in diesen Bereichen im internationalen Vergleich bereits sehr hohe Erwerbsquoten auf. Zum anderen führt eine Integration in den Erwerbsprozess zu einem weiteren Professionalisierungsbedarf (z.B. in der Kinderbetreuung), welcher wiederum durch zusätzliches Personal aufzufangen ist. Der verstärkte Einbezug älterer Menschen in den Arbeitsmarkt verlangt zudem nach einem grundlegenden Kulturwandel in der Wirtschaft, der sich nicht von heute auf morgen einstellen dürfte.
Bei vielen flankierenden Massnahmen wiederum (Wohnungs-, Liegenschafts- oder Arbeitsmarkt) stellt sich das Problem, dass sie auch die bereits ansässige Bevölkerung treffen, wenn sie „diskriminierungsfrei“ umgesetzt werden. Sie wirken also nicht direkt im Ziel und beeinflussen letztlich die Zuwanderung per se kaum. Im Gegenteil – gewisse flankierende Massnahmen könnten die Schweiz für neue Zuwanderer noch attraktiver machen.
Das Verhältnis zur EU
Als der Bundesrat im Sommer sein Grobkonzept zur Umsetzung des Verfassungsartikels präsentierte, zauberte er plötzlich die „Erhaltung und Erneuerung des bilateralen Weges“ als Ziel auf gleicher Stufe wie die Begrenzung der Zuwanderung aus dem Hut. Davon findet sich in Art. 121a der Bundesverfassung zwar nichts, umso stärker belastet dieser Punkt aber zielführende Verhandlungen mit der EU. Wenn der Bundesrat nicht bereit ist, in letzter Konsequenz – wenn es keine befriedigende Lösung mit der EU geben sollte – das Freizügigkeitsabkommen fallen zu lassen, wird die Schweiz nie eine glaubwürdige Verhandlungsposition einnehmen können.
Ebenso klar ist auch, dass die Probleme im Zusammenhang mit der Zuwanderung nicht einfach von selbst verschwinden werden. Ein Blick in die Ende letzte Woche publizierte Arbeitslosenstatistik für den Dezember 2014 genügt. So beläuft sich die Arbeitslosenquote für Personen aus Rumänien und Bulgarien in der Schweiz auf mittlerweile 13%. Und die Tatsache, dass die Arbeitslosenquote unter Ausländern im Winter in einigen Kantonen (z.B. Wallis) gegen 15% geht, zeigt, dass es noch immer massive Fehlanreize in saisonalen Branchen gibt. Die Leute erhalten Bewilligungen für den dauernden Aufenthalt und werden ausserhalb der Saison (z.B. im Bau) in der Arbeitslosenversicherung „parkiert“. Hier wäre eine zielgenauere Ausrichtung des Aufenthalts auf den Arbeitsmarkt dringend nötig.
Der Bundesrat ist nun gefordert. Will er die Probleme mit der Zuwanderung ernsthaft angehen, muss er eine Umsetzung des Verfassungsartikels nahe am von Volk und Ständen angenommenen Text vorlegen. Die SVP wird ihn auf jeden Fall an diesem Anspruch messen.