Editorial

Verheerende Signale

Eigentlich hatte der Bundesrat nach seiner Sitzung vom vergangenen Mittwoch kaum neues in der Causa „Herausgabe von UBS-Kundendaten" zu berichten. Wenig Beachtung fand vorerst auch die Aussage von…

Martin Baltisser
Martin Baltisser
Bern (BE)

Eigentlich hatte der Bundesrat nach seiner Sitzung vom vergangenen Mittwoch kaum neues in der Causa „Herausgabe von UBS-Kundendaten“ zu berichten. Wenig Beachtung fand vorerst auch die Aussage von Bundespräsidentin Leuthard, der Bundesrat wünsche eine Klärung des Sachverhalts durch das Bundesgericht. Dies kommt einer Aufforderung an die FINMA gleich, den Fall weiter zu ziehen. Der Bundesrat bringt damit letztlich zum Ausdruck, dass er bereit ist, in ähnlich gelagerten Fällen erneut nachzugeben. Er würde es also in Kauf nehmen, auch in anderen Fällen schweizerisches Recht zu brechen. Dieses Signal ist verheerend. Das Bankkundengeheimnis wird dadurch zum wiederholten Mal geschwächt. Die Regierung zeigt damit aber auch eine bedenkliche Geringschätzung gegenüber dem Rechtsstaat. Einen drauf gegeben hat der neue Staatssekretär des Finanzdepartements. Er bezeichnet am vergangenen Wochenende das Bankkundengeheimnis als ein Produkt, dessen Verfalldatum abgelaufen sei. Damit gibt er nun auch die Jagd auf das Bankkundengeheimnis im Inland frei.

Der Bundesrat erwartet vom Bundesgericht eine weitere Klärung der Sachlage im Zusammenhang mit der Herausgabe von UBS-Kundendaten im Februar 2009, nachdem das Bundesverwaltungsgericht diesen Vorgang als widerrechtlich taxiert hat. Nun ist es so, dass sich das Bundesgericht auf die gleichen Grundlagen stützen wird, die auch dem Bundesverwaltungsgericht vorlagen. Neue Fakten werden nicht auf den Tisch kommen. Der Bundesrat klammert sich also ans Prinzip Hoffnung. Soweit so gut. Eigentlich verhindert er damit aber zwei wichtige Dinge: Erstens verpasst er eine Chance, die Verhandlungsposition der Schweiz im Hinblick auf künftige Angriffe aus dem Ausland zu stärken. Er signalisiert mit seiner Aufforderung zum Weiterzug des Urteils, dass er auch in Zukunft ausländischem Druck nachgeben wird und er dabei auch bereit ist, schweizerisches Recht zu brechen. Er schwächt damit nicht nur erneut das Bankkundengeheimnis, sondern mindert auch den Wert der schweizerischen Rechtsordnung allgemein. Ein Staat, der nicht bereit ist, für sein Recht zu kämpfen, ist ein schwacher Staat. Zweitens verhindert der Bundesrat mit der Aufforderung des Weiterzugs eine rasche und umfassende Aufklärung der Umstände, die zur Herausgabe der Kundendaten geführt haben. Er hofft, mit dem Zeitgewinn eine Parlamentarische Untersuchungskommission zu verhindern oder zumindest zu verzögern. Ein solches Verhalten ist nicht gerade ein leuchtendes Beispiel für Verantwortungsbewusstsein. Das Parlament dürfte dem Bundesrat zumindest in diesem Punkt einen Strich durch die Rechnung machen.

Unverzeihliche Aussagen eines Staatssekretärs
Staatssekretär Ambühl, der ab dem 1. März 2010 das neue Staatssekretariat für Finanz- und Steuerfragen im Eidgenössischen Finanzdepartement leiten wird, liess sich am Wochenende in den Medien zu einer gefährlichen Aussagen hinreissen: „Das Bankgeheimnis in der Form vor dem 13. März 2009 war ein Produkt, dessen Verfalldatum abgelaufen war. Die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung wurde nicht mehr Verstanden.“

Was sagt uns Herr Ambühl damit? Zum einen bedeutet dies, dass er nichts vom Prinzip der doppelten Strafbarkeit hält. Dieses wichtige Prinzip unserer Rechtsordnung besagt, dass ein Vergehen zwingend auch im schweizerischen Recht strafbar sein muss, damit es in unserem Land verfolgt werden kann. Dieser Grundsatz ist zentral für den Schutz von Bürgerinnen und Bürgern vor staatlicher Willkür. Mit den neuen Doppelbesteuerungsabkommen wird dieses Prinzip bei grenzüberschreitenden Steuerfragen aufgegeben. Zum anderen bläst Staatssekretär Ambühl mit seinen Aussagen förmlich zum Angriff auf das Bankkundengeheimnis im Inland, welches nicht die Banken, sondern die Bürger vor staatlichem Zugriff auf ihre Privatsphäre schützt. Die Gegner des Bankkundengeheimnisses, werden sich ob diesem Support von höchster Stelle im Eidgenössischen Finanzdepartement die Hände reiben. Solche Aussagen sind für einen Spitzenbeamten unverzeihlich. Herr Ambühl und sein neuer Chef, Bundesrat Merz, müssen sich fragen, ob er wirklich den richtigen Job antritt.

Martin Baltisser
Martin Baltisser
Bern (BE)
 
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