Editorial

Von Niederlage zu Niederlage

Sie gelten als gute Verhandler, die Herren vom SIF, dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen. Geht man dieser Behauptung nach und wagt gar zu fragen, bei welcher Gelegenheit unsere…

Hans Kaufmann
Hans Kaufmann
Nationalrat Wettswil (ZH)

Sie gelten als gute Verhandler, die Herren vom SIF, dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen. Geht man dieser Behauptung nach und wagt gar zu fragen, bei welcher Gelegenheit unsere Diplomaten denn je einen Sieg bzw. einen Vorteil für die Schweiz nach Hause gebracht hätten, dann wird es jeweils sehr still. Im besten Falle hört man noch die Ausrede, dass ohne die guten Dienste unserer Unterhändler, die Verhandlungsergebnisse für die Schweiz noch viel ungünstiger ausgefallen wären.

Die Serie der Misserfolge und Niederlagen auf internationalem Parkett wächst von Tag zu Tag. Nach den missratenen Abgeltungssteuerabkommen und dem einseitigen, für die Schweiz nachteiligen Flugverkehrsabkommen wurde die Ferienabwesenheit vieler Politiker dazu genutzt, ein weiteres Debakel bekanntzugeben. Gemeint ist die Erweiterung des OECD-Abkommens bezüglich Artikel 26 der Muster-Steuerkonvention. Dieser Erweiterung hat die Schweiz offensichtlich zugestimmt, denn sie wurde einstimmig beschlossen.

Wie bereits mehrfach erlebt, versucht der Bundesrat mit Halbwahrheiten und Nicht-Information das Abkommen zu beschönigen. Das Ziel der OECD ist ja bekannt: Die OECD, zu der auch die „Abgeltungssteuer-Länder" Deutschland, Grossbritannien und Oesterreich gehören, will den vollumfängliche Informationsaustausch. Mit dem revidierten Artikel 26 wird der automatische Informationsaustausch praktisch abgesegnet. Vor allem werden auch Gruppenanfragen zugelassen. Solche sollen die Suche nach Steuersündern aufgrund von einzelnen Kriterien ermöglichen. Es handelt sich somit um eigentliche Rasterfahndungen, die auch Unschuldige treffen können, so wie auf Geheiss des Bundesrates Tausende von Namen von Bankangestellten an die amerikanischen Behörden geliefert werden mussten. Dabei hatte der Bundesrat noch anfangs 2012 klar und unmissverständlich behauptet, dass dies erst nach Vorliegen eines Globalabkommens mit den USA infrage komme. Noch immer behauptet der Bundesrat, bei solchen Gruppenanfragen handle es sich nicht um "fishing expeditions". Diese Realitätsverweigerung ist keineswegs auf Unkenntnis des Sachverhaltes zurückzuführen, sondern entspricht einer klaren Absicht. Nach aussen, auf dem internationalen Parkett, spielt man sich als kooperativer Partner auf. Nach innen versucht man diese für die Schweiz nachteiligen Zusicherungen an fremde Regierungen zu vertuschen, indem Begriffe neu oder missverständlich interpretiert werden. Diese Beschönigungen halten aber nur solange, bis sie vom Ausland widerlegt werden. Als Beispiel sei der Artikel in den Abgeltungssteuerabkommen genannt, der den aktiven Kauf von CDs verbietet. Gerade dieser Passus wurde vom Bundesrat ja als Durchbruch und Argument für das Abgeltungssteuerabkommen hochgejubelt. Wie Figura zeigt, eine gravierende Fehlinterpretation. Andere Regierungen setzen eben die Interessen ihrer Länder über jene des Auslandes.

Der Wortlaut des OECD-Abkommens macht eigentlich alle anderen Steuerabkommen überflüssig, denn damit wird der automatische Informationsaustausch praktisch abgesegnet. Dieses erneute Nachgeben gegenüber dem Ausland ist ein weiterer Schritt, um das Bankgeheimnis vollständig abzuschaffen. Wer erinnert sich noch an die hehren Worte des Bundesrates: „Über das Bankgeheimnis wird nicht verhandelt, am Bankgeheimnis wird sich das Ausland noch die Zähne ausbeissen!". Betrogen müssen sich all jene Bankkunden vorkommen, die diesen Versprechen des Bundesrates geglaubt haben. Und die Irreführungen gehen munter weiter. Erklärte unsere Regierung dem Parlament anlässlich des Abschlusses des Zinsbesteuerungsabkommens noch, dass damit kein Präzedenzfall für inländische Anleger geschaffen würde, präsentierte die Finanzministerin dem Parlament unlängst eine Vorlage, die genau eine solche Steuer auch für inländische Anleger vorsieht.

 
Die Serie von Unwahrheiten und Irreführungen wird letztlich die Glaubwürdigkeit der Regierung untergraben. Sie wird den bereits massiven Abfluss ausländischer Privatvermögen aus der Schweiz noch beschleunigen. Es wird zwar immer wieder behauptet, dass keine Zufluchtsorte mehr für solche Gelder existierten. Wenn man aber die Entwicklung der ausländischen Privatkundengelder und Treuhandanlagen in der Schweiz seit dem Höchststand analysiert, dann kommt man zum Schluss, dass nach Abzug der Börsenverluste zwischen CHF 200 und CHF 500 Mrd. abgeflossen sind. Wer das Bankgeheimnis abschaffen will, soll dem Volk eine Änderung des Verfassungsartikels 13 (Privatsphärenschutz) vorlegen und nicht mit schlechten internationalen Verträgen am Volk vorbei die Verfassung unterlaufen.

Hans Kaufmann
Hans Kaufmann
Nationalrat Wettswil (ZH)
 
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