Editorial

Wo Kurt Fluri und seine Freunde irren

Artikel 121a der Bundesverfassung verlangt, dass die Schweiz die „Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig“ steuert. Diese Steuerung soll mittels jährlicher Höchstzahlen und Kontingenten geschehen. Bei der Festlegung besagter  Höchstzahlen und Kontingente sind die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz zu berücksichtigen. Zudem soll ein Inländervorrang gelten.

Gregor Rutz
Gregor Rutz
Nationalrat Zürich (ZH)

Über diese klaren Vorgaben wurde am 9. Februar 2014 abgestimmt; sie sind heute Teil der Bundesverfassung. Die zitierte Bestimmung setzt nicht nur klare Leitplanken dafür, wie die Steuerung der Zuwanderung zu geschehen hat. Sie sagt auch, was zu tun ist, wenn die erwähnten Massnahmen in ein Spannungsfeld mit internationalen Abkommen geraten: Dann sind die entsprechenden völkerrechtlichen Verträge „neu zu verhandeln und anzupassen“ (Art. 197 Ziff. 9 Abs. 1 BV).

Irrtum 1: Der Kommissionsvorschlag ist keine Umsetzungsvariante.

Laut Kurt Fluri hat die Staatspolitische Kommission (SPK) entschieden, den „Verfassungsartikel in einer sehr, sehr leichten Form umzusetzen“ (Südostschweiz, 10.9.2016). Faktum ist: Der Kommissionsvorschlag zeichnet sich aus durch strikte Nichtbeachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben. Kritik an der Verfassungsmässigkeit äussern denn auch diverse freisinnige Fraktionskollegen (Andrea Caroni, AZ vom 5.9.2016; Thierry Burkart, AZ vom 6.9.2016; Hans-Peter Portmann, Sonntagsblick vom 11.9.2016).

Der SPK-Vorschlag verstösst in folgenden Punkten gegen die Verfassung:

  • Eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung ist nicht mehr möglich: Es dürfen nur Massnahmen ergriffen werden, welche nicht gegen das Freizügigkeitsabkommen verstossen. Im Zweifelsfall muss das Einverständnis aus Brüssel eingeholt werden.
  • Die Lösung bewirkt keine effektive Senkung der Zuwanderung, da die Abhilfemassnahmen „auf das erforderliche Mindestmass“ zu beschränken sind. Es darf also – wenn überhaupt – höchstens das Minimum gemacht werden.
  • Der SPK-Entwurf enthält keinen Inländervorrang, sondern lediglich eine fakultative Stellenmeldepflicht, welche allerdings erst bei Erreichen eines bestimmten Schwellenwerts eingeführt werden kann.
  • Der SPK-Entwurf enthält keine Höchstzahlen und Kontingente. Diese Punkte wurden von der Mitte-Links-Mehrheit der SPK bewusst und gezielt aus der Vorlage herausgestrichen.
  • Es ist einzig von (unbestimmten) Abhilfemassnahmen die Rede, welche nach Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts, bei Wirkungslosigkeit der fakultativen Stellenmeldepflicht und bei Vorliegen schwerwiegender wirtschaftlicher oder sozialer Probleme eingeführt werden können (nicht müssen).

Dass Sozialdemokraten und Grüne positiv auf die FDP-Avancen reagierten, ist einfach erklärbar: Sie sind nicht an einer Umsetzung von Art. 121a BV interessiert. Darüber hinaus sind sie der Auffassung, die Schweiz habe eigentlich gar kein Zuwanderungsproblem. Die Grünen fordern, „dass die Freiheit, sich irgendwo niederzulassen, ein Menschenrecht“ sein soll. Zudem fordern sie „ein Umdenken, weg von der Einteilung der Menschen in Herkunftskategorien und weg von immer restriktiveren Zulassungsbedingungen.“

Irrtum 2: Der SPK-Vorschlag wird nicht zu einer Senkung der Zuwanderung führen.

Wenn Kurt Fluri behauptet, man könne die Migration immerhin „indirekt reduzieren, indem das Arbeitskräftepotential im Inland besser ausgenutzt wird“, irrt er (Südostschweiz, 10.9.2016). Die pauschale Aussage, dass die Zuwanderung „schon allein mit dem Inländervorrang“ um über 6‘000 Personen jährlich abnehmen werde (P. Gössi, Sonntagsblick, 11.9.2016), hat mit dem SPK-Vorschlag nichts zu tun. Der Kommissionsvorschlag sieht lediglich eine fakultative Stellenmeldepflicht vor, aber keinen Inländervorrang (s.o.). Die FDP bezieht sich hier auf Vorschläge des Arbeitgeberverbands und ein Projekt des Zürcher Amts für Wirtschaft und Arbeit, das kürzlich präsentiert worden ist.

Der Vorschlag des Arbeitgeberverbands – von welchem diese Zahlen herrühren – basiert auf einem mehrstufigen Inländervorrang, der zeitlich, regional und auf Berufsgruppen begrenzt ist. Dieser sähe aber nicht nur eine bessere Ausschöpfung des Potentials an inländischen Arbeitskräften vor, sondern auch eine Meldepflicht sowie eine Nachweispflicht der Unternehmen (V. Vogt, NZZ, 31.8.2016). Denn: Ein Inländervorrang bedeutet, dass man einen ausländischen Arbeitnehmer erst einstellen darf, wenn man nachweisen kann, dass man keine valable inländische Arbeitskraft gefunden hat.

Unter der Voraussetzung, dass auch die anderen Kantone ein Modell einführen, wie es der Kanton Zürich jüngst vorgestellt hat (Monitoring von Berufsgruppen, Effizienzsteigerung der Verwaltungsarbeiten) kann die genannte Reduktion möglich sein. Diese Massnahmen jedoch wären auch unabhängig von der Masseneinwanderungsinitiative möglich und nötig gewesen. Zudem stellen sie kein Gesamtkonzept (sondern lediglich eine Teilmassnahme) bei der Umsetzung von Art. 121a BV dar.

Irrtum 3: Das vorgeschlagene Gesetz ist nicht wirtschaftsfreundlich.

Um ein attraktiver Wirtschafts- und Werkplatz zu bleiben, muss die Schweiz langfristig attraktive, stabile Rahmenbedingungen schaffen und die Rechtssicherheit gewährleisten. Die enorme Zuwanderung, die wir derzeit erleben, gefährdet diese Rahmenbedingungen:

  • Die Sozialwerke sind zunehmend beansprucht. Wir erleben eine falsche Zuwanderung – immer häufiger eine Zuwanderung in die Sozialwerke.
  • Die Arbeitslosigkeit wird aufgrund der Zuwanderung weiter zunehmen.
  • Die Infrastrukturen – Bahn, Bus, Strassen, Elektrizitäts- und Wasserversorgung etc. – werden massiv beansprucht und stossen an die Grenzen ihrer Kapazitäten. Sie bedürfen umfangreicher Investitionen.
  • Die öffentliche Sicherheit ist zunehmend gefährdet.

Die Folge dieser Zustände wird sein, dass die Bevölkerung immer weniger Bereitschaft für die dringend nötigen Reformen im Sozialbereich haben wird. Umgekehrt formulieren die Sozialdemokraten bereits jetzt ihre Forderungen für zusätzliche flankierende Massnahmen: „Die flankierenden Massnahmen müssen mittels Reformen der Wirtschafts- und Sozialpolitik gestärkt und ausgebaut werden: Intensivierung der Arbeitsmarktkontrollen, Bildungsoffensive auf dem Binnenmarkt für Erwerbstätige mit ungenügender Ausbildung, Entwicklung und Ausbau einer öffentlichen Wohnung- und Bodenpolitik, welche Bund, Kantone und Gemeinden in die Pflicht nimmt. (…) Die Migrationspolitik muss im Arbeitsmarkt allen Lohnabhängigen die gleichen Chancen einräumen und nicht nur den Privilegierten.“

Vor diesem Hintergrund ist es einigermassen alarmierend, dass FDP-Ständerat Philipp Müller im Gleichschritt mit SP-Ständerat Hans Stöckli eine Verschärfung des Inländervorrangs fordert. Fazit: Der wirkungslose SPK-Gesetzestext wird nicht nur zu einer weiteren Zunahme der Zuwanderung führen, sondern letztlich auch zu neuen flankierenden Massnahmen, welche die Koalitionspartner der FDP – paradoxerweise mit Bezug auf die Freizügigkeit – einfordern werden, und damit massiven Einschränkung des freien Arbeitsmarktes. Wer eine wirtschaftsfreundliche Haltung vertritt, muss folglich alles Interesse daran haben, dass der untaugliche SPK-Gesetzesentwurf abgelehnt wird.

Irrtum 4: Internationale Verträge sind nicht wichtiger als die Bundesverfassung.

Wer für Rechtssicherheit sorgen will, muss gewährleisten, dass die Rechtsordnung konsequent durchgesetzt wird. Wer internationalen Abkommen mehr Gewicht zumisst als der eigenen Rechtsordnung, stellt nicht nur die Souveränität eines Staates in Frage, sondern gefährdet auch die Rechtssicherheit.

Auf die Frage, ob die Bundesverfassung „sekundär“ sei, antwortet Fluri: „Ja. (…) Wichtige internationale Verträge sind höher zu gewichten als die eigene Verfassung“ (Südostschweiz, 10.9.2016). Und weiter: „Das Schweizer Recht über internationales Recht zu stellen, geht einfach nicht. Wenn wir immer das eigene Recht durchsetzen wollten, könnten wir bald gar keine internationalen Verträge mehr abschliessen“ (a.a.O.).

Kurt Fluri sagte im Zusammenhang mit der Durchsetzungsinitiative: „Es ist eine Anmassung des Gesetzgebers, sich in die Rolle des Richters zu versetzen“ (NZZ, 28.12.2015). Diese Aussage stimmt – nur wollte das damals gar niemand. Heute jedoch müsste er sich die umgekehrte Aussage zu Herzen nehmen: „Es ist eine Anmassung der Gerichte, sich in die Rolle des Gesetzgebers zu versetzen.“ Dass Parlamentarier mit Blick auf das Bundesgericht, welches das Freizügigkeitsabkommen konsequent der Bundesverfassung vorordnen will, jegliche Gesetzgebungsaktivitäten umgehend neu ausrichten, ist mit Blick auf die Gewaltenteilung höchst problematisch.

Klares Verfassungskonzept zur Regelung der Zuwanderung

Das Konzept der Bundesverfassung zur Regelung der Zuwanderung ist – entgegen aller Kritik – klar und konsequent. Wer fragt, „wo die Höchstgrenze liegen würde und wie gross die Kontingente sein könnten“, hat Art. 121a BV nicht verstanden. Die Verfassungsbestimmung will keine pauschale Festsetzung einer unverrückbaren Obergrenze, sondern jährliche Zahlen, welche die wirtschaftlichen Entwicklungen berücksichtigen. Wichtig ist jedoch, dass die aus diesen Zahlen folgenden Massnahmen unabhängig und eigenständig festgesetzt werden können. Nur dies erlaubt der Schweiz, die Zuwanderung wieder eigenständig zu steuern.  

Die SVP betont noch einmal: Als Partei der Wirtschaft, des Gewerbes und der Unternehmer wollen wir ein Gesetz, welches eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung erlaubt und welches die Bedürfnisse der Wirtschaft ernst nimmt. Der vorliegende Entwurf respektiert keines dieser Anliegen. Darum ist er keine taugliche Arbeitsgrundlage. Es bleibt zu hoffen, dass in den Fraktionen von FDP, CVP und BDP ein Umdenken stattfindet und das Engagement für einen stabilen Standort Schweiz wieder mehr Gewicht erhält.

Gregor Rutz
Gregor Rutz
Nationalrat Zürich (ZH)
 
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