Die Vorlage des Bundesrates zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung zur eigenständigen Steuerung der Zuwanderung (Art. 121 a BV) missachtet den Volkswillen.
Die Vorlage des Bundesrates zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung zur eigenständigen Steuerung der Zuwanderung (Art. 121 a BV) missachtet den Volkswillen. Das Ziel einer Steuerung und Senkung der Zuwanderung wird damit nicht erreicht. Unhaltbar ist, dass der Bundesrat die Begrenzung der Zuwanderung aus der EU von der Zustimmung der EU abhängig machen will. Die SVP ruft den Bundesrat auf, die Verfassungsbestimmung nun endlich ohne Wenn und Aber rasch und wirkungsvoll umzusetzen. Die sich eintrübende Wirtschaftslage und der gegenüber dem Ausländeranteil doppelt so hohe Anteil von Ausländern in unseren Sozialwerken verschärfen den Handlungsbedarf zusätzlich.
Volk und Stände haben am 9. Februar 2014 die Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“ angenommen. Erst ein Jahr später hat der Bundesrat die Umsetzungsvorlage in die Vernehmlassung geschickt. Die SVP hat heute im Rahmen eines Point de presse ihre Vernehmlassungsantwort zur Umsetzung von Art. 121a BV präsentiert. Die Vorlage des Bundesrates erfüllt den Anspruch der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung klar nicht. Der Volkswille einer eigenständigen Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung mittels Kontingenten und Inländervorrang wird in keiner Weise respektiert.
Der Bundesrat legt mit seinem Entwurf letztlich das bestehende Ausländergesetz in leicht abgeänderter Form vor, stellt aber eine Anwendung auf Zuwanderer aus der EU unverständlicherweise in Frage. Diese Gruppe macht indes rund 75% der Nettozuwanderung aus und fällt ebenfalls unter den Geltungsbereich des Verfassungsartikels, der keinen Unterschied zwischen Ausländern aus der EU und aus Drittstaaten macht. Zudem klammert der Bundesrat in seiner Umsetzung zentrale Elemente einer wirkungsvollen Steuerung, welche der Verfassungsartikel vorsieht, nämlich die Beschränkung des Familiennachzugs und der Sozialleistungen, aus. Dies ist gerade mit Blick auf die sich verschlechternde Lage auf dem Arbeitsmarkt für Personen, die über 50 Jahre alt sind oder auf die Situation im Kanton Tessin verantwortungslos. Der Bundesrat schürt damit Ressentiments und nimmt wachsende soziale Spannungen in Kauf.
Unwürdiges Veto-Recht der EU
Statt die wachsende Unzufriedenheit mit der ausser Kontrolle geratenen Zuwanderung in Europa zu nutzen (Beispiel Grossbritannien) und sich aktiv für eine Steuerung einzusetzen und auf Partner mit gleichen Interessen zuzugehen, zieht sich der Bundesrat auf eine technokratische und defätistische Position zurück und handelt damit in krasser Weise gegen die Interessen des Landes. Anders ist es nicht zu erklären, dass er die Anwendung der Umsetzungsgesetzgebung auf Bürgerinnen und Bürger aus dem EU-Raum von einer Zustimmung der EU abhängig macht. Dieser gewährt er damit ein Veto-Recht betreffend die Schweizer Gesetzgebung. Damit hat sich der Bundesrat von Beginn weg in eine aussichtlose Verhandlungsposition manövriert. Einmal mehr ist ein positives Ergebnis praktisch verunmöglicht, obwohl auch in vielen EU-Ländern der Unmut über die ungerechten Lasten zunimmt. Zudem gibt er die rechtliche Selbstbestimmung der Schweiz auf, indem er einen Vertrag mit der EU über die schweizerische Bundesverfassung stellt.
Handlungsbedarf spitzt sich zu
Im vergangenen Jahr sind erneut netto fast 80‘000 Personen zusätzlich in die Schweiz eingewandert, was der Grössenordnung einer Stadt St. Gallen entspricht. In den ersten drei Monaten 2015 hat sich die Zuwanderung weiter beschleunigt. Die SVP hat bereits vor einem Jahr ein Konzept vorgelegt, welches die Erreichung des Ziels einer reduzierten, auf die wirtschaftlichen Bedürfnisse ausgerichteten Zuwanderung ermöglicht und fordert den Bundesrat auf, dieses auf einer bewährten Zuwanderungssteuerung basierende Konzept umfassend zu übernehmen, vor allem auch in den sehr problematischen Bereichen des Familiennachzugs (über 50% der Zuwanderer in die ständige Wohnbevölkerung gehen keiner Arbeit nach) und bei Ansprüchen an die Sozialversicherungen, bei welchen der Ausländeranteil praktisch doppelt so hoch ist wie ihr Anteil an der Bevölkerung.
Auch die Wirtschaft ist bisher konkrete Massnahmen schuldig geblieben und hat sich vielmehr ungebremst mit ausländischen Arbeitskräften eingedeckt. Die selbstkritischen Äusserungen von Verbandsvertretern nach der Abstimmung vom 9. Februar 2014 waren offensichtlich nichts als inhaltsleere Beschwichtigungen.
Unverständlicher Bestandteil des vom Bundesrat vorgelegten Pakets ist die Vorlage zur staatlichen Förderung der Integration. Die SVP betont zum wiederholten Mal, dass die Integration vom Willen der Zuwanderer aus kommen muss und keine Staatsaufgabe ist. Entsprechend lehnt sie die Vorlage – wie bereits frühere Entwürfe derselben – klar ab. Die Tatsache, dass der Bundesrat diese Vorlage zusammen mit der Umsetzung von Art. 121a BV in die Vernehmlassung schickt, zeigt, dass es ihm nicht um die Steuerung der Zuwanderung geht, sondern um die staatlich geförderte Integration möglichst vieler weiterer Ausländer. Die volkswirtschaftlichen und sozialen Kosten einer solchen Politik sind langfristig nicht tragbar.
Klare Zielsetzungen
Die Grundsätze, welche die Umsetzung von Art 121a BV gemäss Volkswillen verfolgen muss sind klar:
Die SVP verlangt vom Bundesrat nun endlich ein korrektes und entschiedenes Vorgehen. Bereits wurden 15 Monate verschenkt, ohne dass der Bundesrat dem Ziel einer Reduktion und Steuerung der Zuwanderung näher gekommen wäre. Handelt er nicht, werden die gesellschaftlichen und sozialen Spannungen steigen.