In den letzten Jahren ist eine immer stärker werdende Einmischung des Bundes im Kulturbereich zu beobachten. Gemäss…
In den letzten Jahren ist eine immer stärker werdende Einmischung des Bundes im Kulturbereich zu beobachten. Gemäss Bundesverfassung liegt die Zuständigkeit jedoch bei den Kantonen. Der Bund hat nur subsidiär, also unterstützend, mitzuwirken. Die staatlich geförderte Kultur ist kein geschütztes Biotop. Es gelten die gleichen Regeln wie in der Privatwirtschaft. Mit den vorhandenen Mitteln ist haushälterisch umzugehen. Es braucht im staatlich geförderten Kulturbereich mehr Eigenverantwortung statt Staatskultur. Die SVP fordert eine Konzentration der Bundes-Kulturförderung auf eine Verwaltungseinheit sowie mehr privatwirtschaftliches Engagement der Kulturschaffenden.