Am 9. Februar 2014 haben sich Volk und Stände mit der Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" für eine eigenständige Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung ausgesprochen.
Wie das zu tun ist, schreibt die Verfassung (Art. 121a BV) im Detail vor: insbesondere durch jährlich festgelegte Kontingente und Höchstzahlen, einen Inländervorrang bei der Rekrutierung von Arbeitskräften sowie die Beschränkung des Zugangs zu den Sozialwerken und des Familiennachzugs. Wie die Erfahrung gezeigt hat, senkt dieses Konzept die Masseinwanderung massiv und die Unternehmen erhalten trotzdem jene Arbeitskräfte, die sie im Inland nicht finden. Der Nationalrat hat das vorgeschriebene Konzept in keinster Weise umgesetzt. Anlässlich der heutigen Pressekonferenz der SVP, hat Ständerat Peter Föhn erläutert, wie er sich auf dieser Basis in der zuständigen ständerätlichen Kommission erneut für eine verfassungstreue Umsetzung einsetzen wird.
Nachdem die freie Einwanderung gegen Ende der 1960er Jahre unkontrollierbar geworden war, steuerte die Schweiz die Einwanderung zwischen 1970 und 2002 (teilweise bis 2007) mit Kontingenten, Höchstzahlen und einem Inländervorrang auf dem Arbeitsmarkt. Die Zuwanderung pendelte sich damit je nach Konjunkturlage bei 20’000 bis etwas über 30’000 Personen ein, in einzelnen Jahren etwas höher oder tiefer. Dabei konnte die Schweizer Wirtschaft auch bei starkem Wirtschaftswachstum stets die notwendigen Arbeitskräft rekrutieren. Seit Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU ist die Zuwanderung auf netto durchschnittlich 80‘000 Personen pro Jahr explodiert, also jedes Jahr eine Bevölkerungszunahme in der Grössenordnung der Stadt Luzern. Seit der vollständigen Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU im Jahr 2007 sind netto insgesamt über 750’000 Ausländerinnen und Ausländer in die Schweiz zugewandert, was annähernd der Einwohnerzahl des Kantons Waadt entspricht. Die Folgen einer solchen masslosen Zuwanderung, welche der Schweiz in absehbarer Zeit 10 Millionen Einwohner bescheren wird, sind mittel- und langfristig nicht tragbar.
Nationalrat beschliesst das Gegenteil des Verfassungsauftrages
Deshalb haben sich Volk und Stände – gegen alle Voraussagen – am 9. Februar 2014 für eine Beendigung der Personenfreizügigkeit mit der EU ausgesprochen und der Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" mit ihrem klaren Konzept zugestimmt. Der Nationalrat hat nun aber genau das Gegenteil des Verfassungsauftrages beschlossen, indem er die eigenständige Steuerung der Zuwanderung nicht festschreibt und die Personenfreizügigkeit zementiert. Der sogenannte "Inländervorrang light" hat nichts mit einem Vorrang inländischer Arbeitskräfte zu tun, sondern ist lediglich eine eingeschränkte Meldepflicht für offene Stellen.
Ständerat Peter Föhn reicht ein verfassungskonformes Konzept ein
Die EU will mit der Schweiz nicht über eine Anpassung des Freizügigkeitsabkommens verhandeln. Deshalb ist klar, dass die Schweiz die Vorgaben der Bundesverfassung eigenständig umzusetzen hat. Im Ständerat wird nun Ständerat Peter Föhn das verfassungsmässig vorgesehene Konzept mit jährlich festgelegten Höchstzahlen und Kontingenten, einem Inländervorrang bei der Rekrutierung von Arbeitskräften sowie der Beschränkung des Zugangs zu den Sozialwerken und des Familiennachzugs einreichen. Dem Ständerat bietet sich damit die Gelegenheit für eine verfassungskonforme Umsetzung der Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung".
>> Den Antrag von Ständerat Peter Föhn (SVP) im Detail finden Sie hier.