Die Schweiz muss für ihre Bürgerinnen und Bürger sicherer werden. Die Justiz darf Verbrecher und Gewalttäter nicht länger mit Samthandschuhen anfassen. Anlässlich der heutigen Medienorientierung fordert die SVP im Rahmen der anstehenden Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts Verschärfungen. So ist der «Strafrabatt» für Wiederholungstäter aufzuheben, die Höchstdauer von Freiheitsstrafen von heute 20 auf 60 Jahre anzuheben sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte härter zu bestrafen. Zudem fordert die SVP die Einführung von Mindeststrafen bei Kinder-Pornographie oder Pädophilie.
Das Parlament berät bei der anstehenden Revision des Strafgesetzbuches die Harmonisierung des Strafrahmens. Was trocken tönt, ist neben dem Rahmenabkommen mit der EU und dem Migrationspakt eines der wichtigsten Geschäfte in diesem Jahr. Weil Strafen auch dazu dienen, die Gesellschaft vor Verbrechern und Gewalttätern zu schützen, ist es für die Sicherheit entscheidend, dass die Justiz einen geeigneten Strafrahmen zur Verfügung hat und diesen bei der Ahndung von Übertretungen, Vergehen und Verbrechen auch ausschöpft.
Mit Besorgnis stellt die SVP fest, dass dieses für die Sicherheit unseres Landes zentrale Geschäft zuerst vom links dominierten Ständerat behandelt wird. In der kleinen Kammer herrscht bei diesem Thema nämlich noch dieselbe Mentalität vor, die einst das absolut untaugliche Mittel der Geldstrafen hervorgebracht hatte.
Die SVP will die Sicherheit gefährdenden Missstände beheben. Da sie keinen eigenen Vertreter in der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) hat, legt sie heute vor den Medien und den Vertretern der RK-S ihre Anträge dar, die sie später in der nationalrätlichen Schwesterkommission einreichen wird. Dies in der Hoffnung, dass jene ständerätlichen Kommissionsmitglieder anderer Parteien, die gerne höhere Strafen fordern, einige dieser Forderungen mittragen oder selber einbringen. Thomas Minder, Fraktionsmitglied der SVP aber parteilos, wird die angehängten begründeten vier Anträge bereits in der heute begonnenen Beratung des Geschäfts in der RK-S einbringen.
Heute ist ein Täter wie Thomas N. nach 15 Jahren wieder frei
Wie die heutige Praxis zeigt, muss der Strafrahmen dringend angepasst werden. Weil eine Freiheitsstrafe nach aktueller Gesetzeslage maximal 20 Jahre dauern darf, ist ein Täter wie Thomas N., der in Rupperswil eine Mutter und drei Jugendliche bestialisch ermordet hat, bei guter Führung nach 15 Jahren bereits wieder frei. Dasselbe würde auch für einen Attentäter gelten, der Dutzende von Menschen auf dem Gewissen hat. Wenn man die Höchstdauer auf 60 Jahre anhebt und gleichzeitig die Regel weiter gelten lässt, dass Verurteilte nach zwei Dritteln der Verbüssung der Strafe bedingt in Freiheit entlassen werden, so wird die Situation mit Annahme dieses Antrages massiv verbessert (im Regelfall wären mindestens 40 Jahre zu verbüssen). Ebenfalls stossend ist, dass nach aktuell geltendem Recht Wiederholungstäter von einem «Strafrabatt»[1] profitieren können. Dies weil die zur Bewährung ausgesetzte erste Strafe bei einer erneuten Beurteilung teilweise aufgehoben wird.
Längere Bewährungsfristen schützen vor Kriminaltouristen
Zudem verlangt die SVP eine Neustrukturierung des Strafrahmens bei Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, insbesondere gegen die Polizei.
Weiter fordert die SVP, dass die Bewährungsfrist oder Probezeit auf beispielsweise vier oder fünf Jahre verlängert wird. Richter verfügen heute bei Strassenverkehrsdelikten, bei Delikten, die mit einem Landesverweis geahndet werden und bei Ersttätern in der Regel eine zweijährige Probezeit. Dies ist zu unterbinden, zumal Ersttäter bereits von einer bedingten Strafe profitieren und nicht auch noch mit einer minimalen Bewährungsfrist belohnt werden sollen. Diese Massnahme trägt zudem zum Schutz der Bevölkerung vor Kriminaltouristen bei. Diese warten heute nicht selten die kurze Probezeit ab, bevor sie erneut in der Schweiz straffällig werden. Die Verlängerung der Probezeit im Rahmen von Strafverfahren erachtet die SVP als vertretbar, zumal bei Administrativmassnahmen im Strassenverkehr die Probezeit zum Teil zehn Jahre beträgt.
Ebenfalls fordert die SVP bei Kinder-Pornographie oder Pädophilie die Einführung von Mindeststrafen von einem Jahr. Bei der Vergewaltigung verlangt sie, die Mindeststrafe von einem auf zwei Jahre zu erhöhen. Zur Bekämpfung der Kinderehen verlangt sie, dass wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt der Eheschliessung oder der Eintragung der Partnerschaft unter 18 Jahre alt, bis zum Beweis des Gegenteils, Nötigung vermutet wird.
Auch im Ausländerrecht verlangt die SVP härtere Strafen für illegal eingereiste Personen (Abschaffung der Geldstrafen) und für Schlepper zwingend Freiheitsstrafen.
Im Strassenverkehrsgesetz fordert die SVP hingegen mehr Spielraum (auch Bussen statt immer nur Geldstrafen etc.) für die Richter sowie tiefere Strafen bzw. Bussen für bis dahin unbescholtene Bürgerinnen und Bürger.
> Forderungen der SVP (PDF)
> Anträge (PDF)
[1] Das Gericht muss eine Gesamtstrafe bilden, wenn die widerrufene und die neue Strafe gleicher Art sind. Die Auswirkungen dieser gesetzlichen Regelung sind dramatisch und lassen sich anhand eines einfachen Beispiels aufzeigen: Ein Beschuldigter wird wegen (versuchter) Vergewaltigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Während der Probezeit begeht er erneut eine (vollendete) Vergewaltigung, wofür das Gericht eine Freiheitsstrafe von vier Jahren als angemessen erachtet. Seit dem 1. Januar 2018 wird er nun wesentlich bessergestellt: Die aus den beiden Strafen zu bildende Gesamtstrafe muss von Gesetzes wegen zwingend tiefer sein als die Summe der beiden Einzelstrafen. Praxisgemäss läge die Gesamtstrafe wohl höchstens bei fünf Jahren, wenn die beiden Einzelstrafen zusammen sechs Jahre ergeben würden. Somit käme der Wiederholungstäter aufgrund des Umstandes, während der laufenden Probezeit rückfällig geworden zu sein, gegenüber heute zu einem erheblichen «Strafrabatt» von einem Jahr.