Start der Unterschriftensammlung für die Begrenzungs-Initiative

Die AUNS hat heute zusammen mit der SVP in Bern an einer Pressekonferenz die Unterschriftensammlung für die Begrenzungs-Initiative begonnen. Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU sind netto bald eine Million Menschen neu in unser Land eingewandert. So wird die 10-Millionen-Schweiz bald Realität, mit dramatischen Folgen für unsere Gesellschaft. Grund dafür ist ein weltfremder Vertrag mit der EU über die Personenfreizügigkeit, welcher allen über 500 Millionen EU-Bürgern ein Recht auf Einwanderung und Niederlassung in unserem Land gibt. Es gibt keine andere unabhängige Nation auf dieser Welt, welche die Kontrolle über die Zuwanderung in diesem Ausmass aufgegeben hat. Das Stimmvolk muss jetzt korrigieren, bevor es zu spät und unser Wohlstand verloren ist.

In den letzten Jahren ist die Einwanderung in die Schweiz aus dem Ruder gelaufen und nicht mehr im Interesse unserer Bevölkerung. Mit der Volksinitiative für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungs-Initiative) will die SVP die Zuwanderung deshalb wieder auf ein vernünftiges Mass begrenzen. Zudem soll es in Zukunft nicht mehr erlaubt sein, anderen Ländern oder gar ganzen Kontinenten wie der EU eine Personenfreizügigkeit und damit deren gesamten Bevölkerung ein Recht auf Einwanderung in die Schweiz und Gleichstellung mit Inländern zu gewähren.

Dafür muss der entsprechende Vertrag mit der EU neu verhandelt und im Notfall gekündigt werden. Nur ein Volksentscheid wird dem Bundesrat die notwendige Kraft und Rückendeckung dafür geben. Wenn wir diesen Schritt jetzt nicht machen, dann werden wir unser Land bald nicht mehr wiedererkennen und unseren über Generationen erarbeiteten Wohlstand für immer verlieren. Es kann nicht sein, dass über 500 Millionen EU-Bürger ein Recht auf freie Einwanderung und Niederlassung in unserem kleinen Land haben.

Selbstverständlich sollen unsere Unternehmen aber auch in Zukunft die notwendigen Fachkräfte aus dem Ausland rekrutieren können, wenn sie diese denn wirklich brauchen und sich niemand im Inland finden lässt. So wie wir dies heute bei Bürgern von Drittstaaten erfolgreich über Kontingente handhaben. Denn es muss wieder ein souveräner Entscheid der Schweiz sein, wie viel und welche Einwanderung sie zulässt. Dies ist eine Selbstverständlichkeit für eine unabhängige Nation und auch der Grund, weshalb die Briten entschieden haben, die EU zu verlassen.

Nur so können wir in Zukunft sicherstellen, dass unsere Bevölkerung und jeder einzelne Bürger von einer massvollen Einwanderung auch effektiv wirtschaftlich profitieren und nicht derselbe Kuchen einfach durch immer mehr Einwanderer aufgeteilt wird. Das Schweizer Volk muss dem Bundesrat mit der Begrenzungsinitiative der SVP deshalb einen klaren Auftrag erteilen und eine deutliche Botschaft an die EU senden: Die schädliche Personenfreizügigkeit muss weg oder wir kündigen sie.

Der Text der Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» lautet wie folgt:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 121b Zuwanderung ohne Personenfreizügigkeit
1 Die Schweiz regelt die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.
2 Es dürfen keine neuen völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen und keine anderen neuen völkerrechtlichen Verpflichtungen eingegangen werden, welche ausländischen Staatsangehörigen eine Personenfreizügigkeit gewähren.
3 Bestehende völkerrechtliche Verträge und andere völkerrechtliche Verpflichtungen dürfen nicht im Widerspruch zu den Absätzen 1 und 2 angepasst oder erweitert werden.

Art. 197 Ziff. 121
12. Übergangsbestimmungen zu Art. 121b (Zuwanderung ohne Personenfreizügigkeit)
1 Auf dem Verhandlungsweg ist anzustreben, dass das Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit innerhalb von zwölf Monaten nach Annahme von Artikel 121b durch Volk und Stände ausser Kraft ist.
2 Gelingt dies nicht, so kündigt der Bundesrat das Abkommen nach Absatz 1 innert weiteren 30 Tagen.

> Unterschreiben Sie die Volksinitiative JETZT auf: www.begrenzungsinitiative.ch

 
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