Die Parteileitung der SVP Schweiz und das Komitee der Eidgenössischen Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ haben sich über die Ausgestaltung des neuen Aktienrechts geeinigt. Diese Einigungsvorlage soll auf Gesetzesstufe (indirekter…
Die Parteileitung der SVP Schweiz und das Komitee der Eidgenössischen Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ haben sich über die Ausgestaltung des neuen Aktienrechts geeinigt. Diese Einigungsvorlage soll auf Gesetzesstufe (indirekter Gegenvorschlag) und nicht auf Verfassungsstufe (direkter Gegenvorschlag) in die jetzige Aktienrechtsgesetzesvorlage eingebracht werden. Die SVP wird sich voll für die Einigungslösung (synoptische Darstellung siehe Beilage) einsetzen und das Initiativkomitee wird – sofern das Parlament diesen Vorschlag genehmigt – die Initiative zurückziehen. Sollte das Parlament diesem indirekten Gegenvorschlag nicht zustimmen, wird das Volksbegehren nicht zurückgezogen und die SVP wird ihrerseits die Initiative unterstützen.