Medienmitteilung

Abstimmungspropaganda bei Staatsbetrieben

Die einseitige Staatspropaganda im Vorfeld der Personenfreizügigkeitsabstimmung nimmt eine neue Dimension an. Nun wird auch innerhalb der Bundesbetriebe offenbar versucht die eigenen Mitarbeiter…

Die einseitige Staatspropaganda im Vorfeld der Personenfreizügigkeitsabstimmung nimmt eine neue Dimension an. Nun wird auch innerhalb der Bundesbetriebe offenbar versucht die eigenen Mitarbeiter und die Stimmbürger zu manipulieren. Die Objektivität der Informationen bleibt dabei auf der Strecke.

Im aktuellen Newsletter des Technologiekonzerns RUAG wird prominent für ein Ja zur Personenfreizügigkeit geworben. RUAG-Chef Toni J. Wicki äussert sich in einem entsprechenden Artikel einseitig zur Vorlage und gleichzeitig wird auch ein grosses Inserat des Befürworterkomitees mit seiner Aussage publiziert. Die Position der Gegner hingegen wird den Lesern einmal mehr unterschlagen. Dass der Vorsteher einer Aktiengesellschaft, welche zu 100 Prozent in Bundesbesitz ist, auf diese Weise in den Abstimmungskampf eingreift ist äusserst heikel. Wenn nun auch die Bundesbetriebe beginnen, sich im Vorfeld von Volksentscheiden einseitig zu engagieren, wird die Ausübung der politischen Meinungsbildung von deren Mitarbeitern zusätzlich beschnitten.

Zudem wird auch in der RUAG-Publikation die leere Drohung mit der Guillotineklausel wiederholt. Die manipulative, einseitige Abstimmungspropaganda – die der Bundesrat und die Medien schon seit Wochen hochhalten – geht also ungebremst weiter und wird offenbar auch auf die Bundesbetriebe ausgedehnt.

SVP-Nationalrat Hans Kaufmann wird deshalb in der Frühlingssession eine Interpellation einreichen und den Bundesrat auffordern zu diesem Vorgehen seines Regiebetriebes Stellung zu nehmen. Insbesondere sollen folgende Fragen geklärt werden:

  • Ist es üblich, dass in Bundesbetrieben (RUAG, SBB, Post, Swisscom) politische Werbung gemacht wird?
  • Ist es zulässig, dass in Newslettern von Bundesbetrieben einseitige Abstimmungspropaganda – schliesslich kamen lediglich Befürworter zu Wort – betrieben wird?
  • Wie stellt der Bundesrat sicher, dass keine einseitige Beeinflussung der Bundesangestellten in Abstimmungskämpfen erfolgt?
  • Wurde das Inserat des Befürworterkomitees korrekt geschaltet und entsprechend der gültigen Tarife bezahlt? Wenn ja, von wem?

Bern, 3. Februar 2009

 
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