Mit unhaltbaren Unterstellungen attackiert die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus die Meinungsäusserungsfreiheit – mitten in der heissen Phase des Wahlkampfs. Das lässt sich die SVP nicht bieten. Wir zeigen dem Stimmvolk die Realität, die es angeblich nicht sehen darf.
Die SVP weist die Vorwürfe der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) in aller Schärfe zurück. Es ist befremdend und empörend, dass die EKR mit unhaltbaren Unterstellungen in einen demokratischen Wahlkampf eingreift und die von der Verfassung garantierte Meinungsäusserungsfreiheit geringachtet. In einem Brief vom 25. September 2023 an SVP-Präsident Marco Chiesa behauptet EKR-Präsidentin Martine Brunschwig Graf, die Kampagne „Neue Normalität?“ verzerre die Realität, sei rassistisch, fremdenfeindlich und hetzerisch.
Die SVP verbittet sich diese Verleumdung. Die Kampagne „Neue Normalität?“ – mit einem Fragezeichen versehen – greift konkrete, dokumentierte Fälle auf. Sie zeigt die Realität, die von Medien, Behörden und Politik oft unterschlagen wird. Über die hohe und zunehmende Ausländerkriminalität und kriminelle Schlepperbanden zu schweigen, heisst, diese zu tolerieren. Da macht die SVP nicht mit. Die Meinungsäusserungsfreiheit und die freie Debatte sind die Grundpfeiler unserer Demokratie. Zudem dient die Kampagne auch dem Schutz und der Verteidigung der Opfer entsprechender Gewalttaten.
Schweiz muss sich endlich an Verfassung halten
Die EKR fordert, dass die SVP die Kampagne «Neue Normalität?» stoppt und die publizierten Inhalte löscht. Diese Zensur lassen wir uns nicht bieten. In Inseraten in der Sonntags- und Tagespresse («Achtung Zensur: Die Anti-Rassismus-Kommission will nicht, dass Sie dieses Inserat lesen!») wehren wir uns gegen diesen antidemokratischen Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit und die freie Meinungsbildung der Stimmbürger.
Statt sich als Zensurbehörde aufzuschwingen, würde sich die EKR besser dafür einsetzen, dass sich die Mitte-Links-Mehrheit in Bundesrat und Parlament endlich an die Verfassung hält, die Zuwanderung begrenzt (Art. 121 a) und kriminelle Ausländer des Landes verweist. Vergebens warten die SVP (23.7590 | «Strichli-Liste» von alt Nationalrat Toni Brunner, SVP-Parteipräsident 2008-2016. Anfrage Nummer 24 im dritten Quartal 2023 | Geschäft | Das Schweizer Parlament) und die Bevölkerung auf klare Fakten und Zahlen. Das Schweizer Volk hat diesen Initiativen mit Unterstützung vieler Eingebürgerter zugestimmt, damit wir Ruhe, Sicherheit und Ordnung in unserem Land wiederherstellen – dies auch zum Schutz und zur Akzeptanz des allergrössten Teils der Ausländer in unserem Land, der sich an die Regeln und Gesetze hält.