Alles für den EU-Unterwerfungsvertrag: Bundesrat unterwirft sich den Gewerkschaften und missbraucht Vertrag für eigene Anliegen

Dreister geht es kaum: Um die Zustimmung der Gewerkschaften zum EU-Unterwerfungsvertrag zu gewinnen, greift der Bundesrat tief in die Trickkiste. Ausweitung der allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge, mehr Kontrollen, Bürokratie und Dokumentationen und nun sogar einen Kündigungsschutz für Mitarbeitervertreter und Gewerkschaftstätige. Kurz, alles, was die Gewerkschaften fordern, wird ihnen nun gewährt. Und damit der flexible Arbeitsmarkt der Schweiz geopfert. Währenddessen behalten sich die Gewerkschaften ihre Zustimmung zum EU-Unterwerfungsvertrag trotzdem noch bis zur Volksabstimmung vor und fordern fröhlich und laufend weitere Zugeständnisse. Der Bundesrat, aber auch die Arbeitgeberverbände, werden machtpolitisch an der Nase herumgeführt. Leidtragende sind die Arbeitnehmer, welche bezahlen werden, sich dem Diktat der Gewerkschaften unterwerfen müssen und deren Arbeitsplätze, wie bereits in der EU, letztlich verloren gehen.

Am vergangenen Freitag stellte der Bundesrat 14 Massnahmen vor – alle unter dem Deckmantel „Lohnschutz“ gegen die Angriffe des EU-Rahmenvertrags. In der Realität geht es dabei aber um einen Bückling vor den Gewerkschaften um deren Zustimmung für den EU-Unterwerfungsvertrag zu gewinnen. Wie erkauft sich unser Bundesrat diese Gunst? Mit mehr Bürokratie, Kontrollen, Bürokratisierung und einer nie dagewesenen Ausweitung der Macht der Gewerkschaften.

Ein krasses Beispiel dafür ist die Massnahme 12: Schönfärberisch „zur Sicherung der heute bereits allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge“ deklariert. In Wirklichkeit geht es hier aber um eine Ausweitung der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge GAV. Neu sollen Gesamtarbeitsverträge für ganze Branchen Geltung erhalten, auch wenn nur einzelne Betriebe und ein paar wenige Arbeitnehmer damit einverstanden sind! Über die Hälfte der allgemeinverbindlichen Verträge widersprechen nämlich bereits heute dem Gesetz, welches eine Zustimmung der Mehrheit festhält! Unter dem Deckmantel des EU-Unterwerfungsvertrags sollen diese nun offiziell legalisiert werden, indem die Minderheiten über die Mehrheit bestimmen. Lohnabgaben, Gewerkschaftsdiktate, Ausschaltung von betrieblichen Lösungen sind die Folgen.

Noch stossender ist die Massnahme 14: Auch sie hat gar nichts mit der EU zu tun. Sie nimmt ein anderes bisher erfolgreiches Anliegen der Gewerkschaften auf, so wie man es in der EU bereits kennt. Betriebsvertreter, Vertreter in Sozialeinrichtungen, Branchenvorstände und gewerkschaftlich tätige Mitarbeitende sollen neu einen speziellen Kündigungsschutz analog demjenigen in der EU erhalten. Jeder Betrieb mit mehr als 50 Mitarbeitenden ist davon betroffen. Mitarbeitervertreter und Gewerkschaftsmitarbeitende sind dann besser geschützt als alle anderen Arbeitnehmer. Gerade in unseren Nachbarländern Italien, Frankreich und Deutschland hat der spezielle Kündigungsschutz der Betriebsräte bereits extreme Auswirkungen gezeigt, so zum Beispiel in der Autoindustrie. In der Folge gab es grosse Korruptionsfälle und ganze Betriebe mussten geschlossen werden. Das Konzept ist in der EU bereits gescheitert!

Der bundesrätliche Griff in die Trickkiste wird die Schweiz teuer zu stehen kommen. Der heutige flexible Arbeitsmarkt als Top 3 der Standortvorteile der Schweiz wiegt die höheren Löhne auf. Seine Zerstörung führt unweigerlich zu Lohndruck, Abwanderungen, Schliessungen, Arbeitslosigkeit und damit zum Verlust von Wohlstand bei allen.

Die Gewerkschaften kriegen ihren Hals nicht voll. Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU profitieren sie von den flankierenden Massnahmen in Millionenhöhe über Lohnabzüge, Kontrolltätigkeiten, Ausbildungsentschädigungen und eigene Arbeitslosenämter. Obwohl nur rund 15 Prozent der Arbeitnehmenden Mitglied bei einer Gewerkschaft sind, vertreten die Gewerkschaften als „Sozialpartner“ alle Arbeitnehmenden gegenüber dem Bund und bestimmen über die Regelungen im Schweizer Arbeitsmarkt. Und jetzt sollen sie noch mehr Macht, Einfluss und Geld erhalten? Mit diesem unglaublichen Bückling lässt sich der Bundesrat an der Nase herumführen und öffnet ohne Not Tür und Tor für noch weitergehende Forderungen der Gewerkschaft:  Mindestlohn, flächendeckende GAV, flächendeckender Kündigungsschutz und das europäische Arbeitsrecht. Ein Arbeitsvertrag in der EU hat bereits 121 Seiten rechtliche Vorschriften zu erfüllen. Wo bleiben die in der Schweiz bewährten einvernehmlichen Regelungen auf Betriebsebene? Deren Aufgabe können Arbeitnehmer und Arbeitgeber, aber auch der Bundesrat nicht wollen!

Der ungebremste Drang des Bundesrates, die Schweiz der EU zu unterordnen zerstört den Wohlstand und die Arbeitsplätze der Menschen in unserem Land. Die SVP verurteilt dieses Vorgehen entschieden. Ein Grund mehr, weshalb die SVP Nein sagt zum EU-Unterwerfungsvertrag!

 
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