Das zu Testzwecken betriebene Asyl-Bundeszentrum in Zürich ist reine Staats-Propaganda. Die Schlussberichte zeigen, dass der Testbetrieb darauf ausgerichtet war, die gewünschten Ergebnisse und oberflächliche Argumente für die Asylgesetzrevision zu liefern, über die wir im Juni abstimmen.
Das zu Testzwecken betriebene Asyl-Bundeszentrum in Zürich ist reine Staats-Propaganda. Die Schlussberichte zeigen, dass der Testbetrieb darauf ausgerichtet war, die gewünschten Ergebnisse und oberflächliche Argumente für die Asylgesetzrevision zu liefern, über die wir im Juni abstimmen. Das Ganze ist durchsichtig und vor dem Hintergrund der aktuellen Situation, welche in keiner Weise mehr den der Revision zu Grunde liegenden Annahmen entspricht, völlig untauglich. An entscheidenden Punkten, z.B. wie viele abgewiesene Gesuchsteller die Schweiz auch wirklich kontrolliert verlassen, hat sich zudem auch im Testbetrieb kaum etwas verändert.
Bei den Bundeszentren geht es auf Jahre hinaus um lukrative Jobs für die Asylindustrie. So zeigt auch der Testbetrieb dass die Personalkosten stark ansteigen werden. In diesem Sinne arbeiten sowohl die Mitarbeitenden des Staatssekretariats für Migration, als auch die beauftragten Juristen, Dolmetscher, Befrager und anderen Mitarbeiter in erster Linie so, dass oberflächliche Erfolge vorgewiesen werden können. Selbst die Evaluierungsstelle McKinsey wurde vom zuständigen Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt. Insofern sind die nun präsentierten Ergebnisse des Testzentrums auf den ersten Blick nicht erstaunlich und kritisch zu hinterfragen.
Keine relevanten Aussagen auf Ist-Zustand möglich
Die Situation im Testzentrum lässt sich bezüglich Infrastrukturen und Personal letztlich nicht vernünftig auf die aktuelle Situation übertragen. Statt der für die Asylgesetzrevision angenommenen 24‘000 Gesuche lagen wir im vergangenen Jahr bei fast 40‘000 Gesuchen. Dieses Jahr könnten es noch mehr werden. Hier mussten selbst die vom EJPD bestellten Gutachter passen: „Ein Anstieg der jährlich eingehenden Asylgesuche über 29’000 hinaus würde jedoch die Schwankungstauglichkeit des neustrukturierten Asylsystems überspannen. Aufgrund unzureichender Unterbringungskapazitäten käme es zu Zuweisungen von Asylsuchenden an die Kantone bzw. zur Unterbringung in Notunterkünften.“ Die Realität hat den Testbetrieb längst überholt.
„Roter Teppich“ für noch mehr Asylschwindler?
Das Testzentrum rühmt sich damit, Asylgesuche würden schneller erledigt. Doch was nützt eine schnellere Erledigung des Gesuchs, wenn die abgelehnten Gesuchsteller nicht konsequent und rasch in ihre Heimatländer zurückgeführt werden? So wird nur die Kapazität für noch mehr unechte Asylbewerber erhöht. Der Vollzug der Entscheide wird von den Behörden bis heute nicht konsequent erledigt. Dass die Rückkehrquote im Testzentrum höher sein soll als üblich, überrascht nicht, wird dort doch eine vier Mal höhere Rückkehrpauschale (Fr. 2‘000.–) an rückkehrwillige Gesuchsteller bezahlt. Ein Anreiz mehr, sich mindestens diesen Betrag in der Schweiz abzuholen. Auch hat sich der entscheidende Faktor, nämlich der Prozentsatz der kontrollierten Ausreisen von weggewiesenen Asylbewerbern, nur unwesentlich verändert. Dass der Vollzug in der Schweiz nicht klappt, zeigt sich auch an der Zahl der „Untergetauchten“, d.h. der unkontrollierten Abreisen bei 53,1% im Testbetrieb gegenüber dem Regelbetrieb von 41,4%.
Kein repräsentativer Mix der Test-Personen
Die Evaluation zeigt zudem offensichtlich, dass die Zuweisung der Fälle an das Testzentrum massiv gesteuert wurde. Die Zusammensetzung in Bezug auf die Herkunft der Asylbewerber unterscheidet sich teilwiese markant vom Regelbetrieb in den anderen Zentren (z.B. Anteil Gesuche aus Eritrea im Testbetrieb 20%, im Regelbetrieb 37%). Zudem wurden anteilsmässig viel mehr Gesuche von alleinstehenden Erwachsenen, insbesondere Männern, im Testbetrieb behandelt, als im Regelbetrieb. Es gab damit ein klares Übergewicht an bestimmten, einfacher zu beurteilenden Fällen. Vor diesem Hintergrund ist es auch nicht weiter erstaunlich, dass es zu weniger «Vorläufigen Aufnahmen» kommen soll. Das gesamte Ergebnis basiert damit auf einer krass veränderten Fall-Basis und ist völlig unrealistisch.
Asylgesetz-Revision basiert auf falschen Grundlagen
Das Konzept und die Kostenberechnungen der Asylgesetz-Revision basieren auf 24’000 Asylgesuchen, die zu 60% in sechs Bundeszentren erledigt werden sollen. Doch bereits 2015 hatten wir 39’523 Asylgesuche und 2016 ist der Trend gegenüber der gleichen Zeit im Vorjahr erneut steigend. Auch weitere Grundannahmen der Konzeption, etwa dass 40% der Fälle als sogenannte Dublin-Fälle erledigt und effektiv an andere Länder weitergegeben werden können, stimmt in keiner Weise mit der aktuellen Situation überein (2015: etwas mehr als 6%). Es ist offensichtlich, dass die Gesamtkonzeption der Asylgesetz-Revision nicht wie versprochen funktionieren kann und gegenüber heute zu massiven Mehrkosten führen wird. Deshalb empfiehlt die SVP dringend, die Asylgesetz-Revision am 5. Juni 2016 mit einem wuchtigen NEIN zu verwerfen.
Eine Aufblähung zentralistischer Strukturen, die durch die aktuelle Entwicklung mehr als nur in Frage gestellt ist, bringt keine tauglichen Resultate. Selbst der Bund hält in seiner aktuellen Planung die früheren Annahmen für überholt und baut zur Bewältigung eines weiteren grossen Zustroms von Migranten ganz offensichtlich nicht auf der Asylgesetzrevision mit den Bundeszentren auf. Dass eine gesteuerte Testanordnung zu Propaganda-Zwecken die gewünschten Resultate bringt, ist überall auf der Welt normal und heisst noch lange nicht, dass der Realitätstest damit erbracht ist.