Einmal mehr macht das schweizerische Bundesgericht auf wenig rühmliche Art von sich reden. Unglaublich: Abgewiesene Asylbewerber, welche die Ausreise verweigern, haben gemäss Bundesgericht Anrecht…
(SVP) Einmal mehr macht das schweizerische Bundesgericht auf wenig rühmliche Art von sich reden. Unglaublich: Abgewiesene Asylbewerber, welche die Ausreise verweigern, haben gemäss Bundesgericht Anrecht auf Nothilfe, d.h. finanzielle Unterstützung. Mit diesem unverständlichen Urteil hält das Bundesgericht seine Hand schützend über alle, die unser Asylrecht missbrauchen.
Lange Zeit wurde nicht über die wirklichen Probleme im Asylwesen gesprochen. Mit der Asylgesetzrevision werden die Schwachpunkte im Asylbereich nun thematisiert und die Schlupflöcher für Asylmissbräuche reihenweise gestopft. Die korrektere Gangart in der Asylpolitik zeigt bereits Resultate: Die Schweiz hat an Attraktivität für unechte Asylbewerber verloren. Die Zahl der neuen Gesuche sinkt.
Nun will das Bundesgericht das Rad zurückdrehen. Der heutige Entscheid aus Lausanne bedeutet nichts anderes, als dass abgewiesene Asylbewerber, die ihre Ausweispapiere versteckt oder vernichtet haben und das Land trotz Nichteintretensentscheid nicht verlassen wollen, sogar noch auf finanzielle Unterstützung (Nothilfe) des Staates zählen können. Das heisst: Querulanten werden finanziell belohnt. Für den Normalbürger ist dieser Entscheid schlicht nicht nachvollziehbar. Wenn man sich vor Augen hält, dass sich dieser Entscheid nahtlos in eine ganze Reihe nicht nachvollziehbarer Bundesgerichtsentscheide einreiht (Einbürgerungsentscheide, Urteil betr. Rassismusartikel), so muss man sich ernsthaft fragen, wohin das höchste Schweizer Gericht abdriftet.
Es ist ein Skandal, dass abgewiesenen Asylbewerbern ohne Ausweispapiere noch Geld nachgeworfen werden soll. Diese sind vielmehr mit Nachdruck zur Abreise zu bewegen. Nur so verhindern wir Missbräuche und schaffen Platz für echte Flüchtlinge.
Die SVP wird in der Sommersession mittels Vorstössen beantragen, dass die gesetzlichen bzw. verfassungsmässigen Regelungen so angepasst werden, damit dem Missbrauch des Asylrechts endgültig der Riegel geschoben werden kann. Von den Delegierten hat die Parteileitung bereits zu einem früheren Zeitpunkt grünes Licht für eine Volksinitiative gegen den Asylrechtsmissbrauch erhalten, die jetzt natürlich wieder an Priorität gewinnt.
Bern, 18. März 2005