Nachdem der Bundesrat das Bankkundengeheimnis bereits am 13. März dieses Jahres in unverantwortlicher Weise gelockert und damit ein wichtiges Instrument unseres Rechtsstaates ausgehebelt hat, geht…
Nachdem der Bundesrat das Bankkundengeheimnis bereits am 13. März dieses Jahres in unverantwortlicher Weise gelockert und damit ein wichtiges Instrument unseres Rechtsstaates ausgehebelt hat, geht das Kuschen und der vorauseilende Gehorsam ungebremst weiter. Mit der Ausdehnung der Rechtshilfe bei Steuerhinterziehung wird der Standort Schweiz im aktuellen Wirtschaftskrieg zusätzlich geschwächt und der Schutz der Privatsphäre zahlloser Bankkunden aufs Spiel gesetzt.
Noch zu Beginn dieses Jahres bezeichnete Finanzminister Merz das Bankkundengeheimnis als unverhandelbar und erklärte, der Bundesrat wolle dieses auch gegenüber dem Ausland vehement verteidigen. Heute zeigt sich erneut, dass es sich bei diesen Aussagen nur um leere Versprechungen handelte. Ohne Not wurde mit dem heutigen Entscheid die Durchlöcherung des Bankkundengeheimnisses und des Rechtsstaates weiter vorangetrieben. Der Bundesrat hat mit seinem Vorgehen einmal mehr vor der Aufnahme konkreter Verhandlungen völlig falsche Zeichen ans Ausland ausgesendet und damit seine Verhandlungsposition geschwächt.
Offensichtlich hat unsere Regierung die essentiellen strategischen Grundsätze – engagierte Verteidigung der eigenen Position, Preisgabe nur gegen entsprechende Zugeständnisse der Gegenseite (im Sinne eines Gebens und Nehmens) – nicht begriffen. Insbesondere in der gegenwärtigen Finanzkrise ist die bundesrätliche Vorgehensweise, zuerst Staatsverträge auszuhandeln und erst zu einem späteren Zeitpunkt die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, eine unhaltbare Aushöhlung unserer Rechtssicherheit. Dadurch bauen sich in der Schweiz immer wieder Standortnachteilen auf und Neukunden werden vermehrt davon abgehalten ihr Geld bei Schweizer Banken anzulegen.
Die SVP ist nicht bereit dieser stetigen Schwächung der Schweiz und unseres Wirtschaftsstandortes weiter zuzusehen und prüft entsprechende Vorstösse, um dem inakzeptablen vorauseilenden Gehorsam des kuschenden Bundesrates Einhalt zu gebieten.
Bern, 29. Mai 2009