Nun ist es amtlich: Im vergangenen Jahr sind netto über 85‘000 Ausländerinnen und Ausländer mehr in die Schweiz eingewandert als ausgewandert (155‘401 Zuwanderer und 70‘023 Auswanderer). Das Bundesrat für Migration weist in seiner Medienmitteilung zur Ausländerstatistik 2013 unverständlicherweise „nur" einen Saldo von etwas über 81‘000 Personen aus. So oder so entspricht diese Zuwanderung erneut der Grössenordnung der Stadt Luzern. Diese Zahlen zeigen die Dringlichkeit der Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung".
Nun ist es amtlich: Im vergangenen Jahr sind netto über 85‘000 Ausländerinnen und Ausländer mehr in die Schweiz eingewandert als ausgewandert (155‘401 Zuwanderer und 70‘023 Auswanderer). Das Bundesrat für Migration weist in seiner Medienmitteilung zur Ausländerstatistik 2013 unverständlicherweise „nur" einen Saldo von etwas über 81‘000 Personen aus. So oder so entspricht diese Zuwanderung erneut der Grössenordnung der Stadt Luzern. Diese Zahlen zeigen die Dringlichkeit der Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung".
Die Statistik für das vergangenen Jahr zeigt, dass die Bestandeszunahme der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung (+61’570) zu 86% auf EU-Bürgerinnen und EU-Bürger zurückgeht. Dies unterstreicht die Bedeutung der Personenfreizügigkeit für die masslose Zuwanderung der vergangenen Jahre. Eine Anpassung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit mit der EU ist deshalb von zentraler Bedeutung, um die Zuwanderung wieder eigenständig steuern zu können.
Die Ausländerstatistik zeigt auch, dass erneut über 34‘000 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert wurden. Bei den Einwanderungen entfielen im vergangenen Jahr über 32% auf den Familiennachzug, fast 11% auf Aus- und Weiterbildung und über 4,5% auf Ausländer ohne Erwerbstätigkeit. Das heisst, dass heute nur rund die Hälfte der Einwanderung in den Arbeitsmarkt erfolgt!
Diese Fakten untermauern die Bedeutung einer raschen und konsequenten Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung zur Steuerung der Zuwanderung. Nur mit einer Begrenzung über Höchstzahlen und Kontingente, einem funktionierenden Inländervorrang sowie der Beschränkung von Familiennachzug und Sozialleistungen kann die bisher ungebremste Masseneinwanderung endlich eingedämmt werden.