Es ist stossend, dass sich immer mehr abgewiesene Asylbewerber, ausländische Straftäter und andere Ausreisepflichtige einer Ausschaffung entziehen, indem sie den Corona-Test verweigern. Die Bundeshausfraktion der SVP fordert eine Gesetzesanpassung, damit in diesen Fällen die für die Reise nötigen Tests zwangsweise durchgeführt werden können.
Die Bundeshausfraktion der SVP hat sich an ihrer Sitzung in Wetzikon (ZH) einstimmig für eine Anpassung des Bundesgesetzs über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration ausgesprochen. Konkret geht es darum, eine rechtliche Grundlage für die zwangsweise Durchführung von Covid-19-Tests bei Ausländern zu schaffen, wenn dies für den Vollzug der Wegweisung, der Ausweisung oder der Landesverweisung notwendig ist. Diese Gesetzesänderung ist deshalb dringlich, weil sich immer mehr abgewiesene Asylbewerber oder sonst ausreisepflichtige Ausländer ihrer Rückführung widersetzen in dem sie einen Corona-Test verweigern. Dies im Wissen darum, dass sie ungetestet nicht in ihre Herkunftsländer einreisen dürfen.
Dass die Linke Kinder unter 16 Jahren von der Testpflicht ausnehmen will, lehnt die SVP ab. Denn dies öffnet dem Missbrauch Tür und Tor: Familien können ihre Rückführung verhindern, indem sie den Corona-Test für ihre unter 16-jährigen Kinder verweigern oder das das Kind dazu anstiften, sich nicht testen zu lassen. Dass dieselben Kreise, die die Schweizer Bevölkerung mit Massentests an den Schulen und einer Ausdehnung der Zertifikatspflicht drangsalieren wollen, Tests für Ausreisepflichtige ablehnen, ist aus Sicht der SVP heuchlerisch.
PostFinance: Kein Kreditgeschäft ohne Privatisierung
In Bezug auf die PostFinance hat sich die SVP-Fraktion einstimmig dafür ausgesprochen, dass diese erst nach einer erfolgten Privatisierung ins Kredit- und Hypothekarvergabegeschäft einsteigen darf. Den Vorschlag des Bundesrates, das Hypothekar- und Kreditvergabeverbotes sofort aufzuheben und die PostFinance erst anschliessend schrittweise zu privatisieren, lehnt die SVP-Fraktion ab. Dieses Vorgehen birgt die Gefahr, dass die Privatisierung letztlich nie stattfindet und ein staatlicher Konkurrent für Private geschaffen wird. Zudem wäre eine sofortige Aufhebung des Hypothekar- und Kreditvergabeverbotes verfassungswidrig.