Fast 1½ Jahre nach Annahme der Ausschaffungsinitiative durch Volk und Stände existiert noch immer kein Entwurf für ein Umsetzungsgesetz zum Verfassungsartikel. Dies ist ein unhaltbarer Zustand…
Nationalrat Brunner Toni, Ebnat-Kappel (SG)
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Nationalrat Blocher Christoph, Herrliberg (ZH)
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Nationalrat Nidegger Yves, Genf (GE)
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Nationalrat Amstutz Adrian, Sigriswil (BE)
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Fast 1½ Jahre nach Annahme der Ausschaffungsinitiative durch Volk und Stände existiert noch immer kein Entwurf für ein Umsetzungsgesetz zum Verfassungsartikel. Dies ist ein unhaltbarer Zustand. SVP-Vertreter forderten deshalb heute anlässlich einer Medienkonferenz in Bern vom Bundesrat erneut die Achtung des Volkswillens, dessen Durchsetzung bisher willkürlich verschleppt wurde. Das Vernehmlassungsverfahren zu einem Gesetzesentwurf ist umgehend zu eröffnen. Dabei sind die Vorschläge der SVP zu berücksichtigen, die eine korrekte Umsetzung des Volkswillens ermöglichen. Die SVP hat ihrerseits die Vorarbeiten für eine Volksinitiative zur Durchsetzung der Ausschaffungsinitiative abgeschlossen. Die Initiative liegt auf der Bundeskanzlei und kann jederzeit gestartet werden.
Am 28. November 2010 haben Volk und Stände die Volksinitiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer angenommen. Die Ausländerkriminalität steigt unterdessen weiter an. Erstmals war im vergangenen Jahr eine Mehrheit der Täter, die gegen das Strafgesetzbuch verstiessen, ausländischer Herkunft. Eine Zunahme der Delikte ist insbesondere bei Raub, Einbruch, Diebstahl und Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz festzustellen. In einigen Schweizer Städten explodiert die Zahl der Straftaten förmlich.
„Durchsetzungsinitiative“ bereit zur Lancierung
Umso unverständlicher ist es, dass die Bundesbehörden die Umsetzung des Volkswillens zur Ausschaffung krimineller Ausländer weiter verschleppen. 17 Monate nach Annahme des Verfassungsartikels wurde noch nicht einmal ein Vernehmlassungsverfahren für die Umsetzungsgesetzgebung eröffnet. Dies darf nicht einfach hingenommen werden. Die SVP-Delegiertenversammlung hat deshalb am 1. Oktober 2011 beschlossen, eine weitere Volksinitiative zur Durchsetzung der Ausschaffungsinitiative zu lancieren. Die „Durchsetzungsinitiative“ liegt nun ausgearbeitet vor. Die Vorprüfung durch die Bundeskanzlei ist abgeschlossen. Die Initiative schreibt die korrekte Umsetzung des Ausschaffungsartikels in den Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung fest. Sie ist damit nach ihrer Annahme direkt umsetzbar.
Automatische Ausschaffung bei bestimmten Delikten
Die „Durchsetzungsinitiative“ umfasst insbesondere schwere Delikte (z.B. Mord, Raub, Vergewaltigung etc.), die nach Verbüssung der Strafe zu einer sofortigen automatischen Ausschaffung führen. Bei Straftaten, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit in besonderem Masse beeinträchtigen (z.B. Raufhandel, Gewalt gegen Beamte etc.), soll es zu einer Ausschaffung kommen, wenn der entsprechende Täter bereits vorbestraft war. Liegt ein Ausweisungsgrund im Sinne der neuen Verfassungsbestimmung vor, ist es im öffentlichen Interesse, dass der betreffende Straftäter die Schweiz automatisch verlassen muss. Die von Bundesrätin Sommaruga im vergangenen Jahr eingesetzte Arbeitsgruppe wollte in ihrer Mehrheitsvariante bei der Ausschaffung nicht auf die Tat abstellen, sondern primär auf die persönlichen Umstände des Straftäters sowie auf das Strafmass. Damit gäbe es unendlich viele Gründe, weshalb ein Täter nicht ausgeschafft werden muss, selbst wenn er schwere Verbrechen begangen hat. Dies widerspricht klar der vom Volk angenommenen Ausschaffungsinitiative und nimmt das Prinzip des vom Volk und allen Ständen abgelehnten, untauglichen Gegenentwurfs auf. Über 84% der kriminellen Ausländer müssten damit nicht ausgeschafft werden!
SVP-Vorschläge in die Vernehmlassung schicken
Die SVP fordert den Bundesrat auf, nun rasch eine Umsetzungsgesetzgebung vorzulegen und in die Vernehmlassung zu schicken. Dabei gilt es die Vorschläge der SVP, die eine korrekte Umsetzung der Ausschaffungsinitiative ermöglichen, fair und ohne verzerrende Kommentare zu berücksichtigen. Denn das Volk hat im Wissen um allfällige Konflikte mit dem nicht zwingenden internationalen Recht JA zur Ausschaffungsinitiative gesagt und damit auch klar gemacht, dass dieses Argument weniger zu gewichten ist als das Argument der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürgern