Mit ihrem Verzicht, den Forderungen des Zentralvorstandes nachzukommen und gegen Eveline Widmer-Schlumpf ein Ausschliessungsverfahren einzuleiten, hat sich die SVP Graubünden hinter die…
(SVP) Mit ihrem Verzicht, den Forderungen des Zentralvorstandes nachzukommen und gegen Eveline Widmer-Schlumpf ein Ausschliessungsverfahren einzuleiten, hat sich die SVP Graubünden hinter die fraktionslose Bundesrätin gestellt und deren untragbares Verhalten im Vorfeld der letzten Bundesratswahlen gedeckt. Gemäss dem Entscheid vom 4. April wird die SVP Schweiz deshalb nun über ein Ausschliessungsverfahren gegen die SVP Graubünden befinden.
Der Zentralvorstand der SVP Schweiz hatte am 4. April die SVP Graubünden dazu aufgefordert, gegen Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf bis zum 30. April ein Ausschliessungsverfahren einzuleiten, sofern sie nicht selber aus der SVP austritt. Die SVP Graubünden hat keine entsprechenden Schritte unternommen und stützt damit ganz offensichtlich das Verhalten ihres Mitgliedes.
Aufgrund der Abklärungen stehen für die SVP folgende Fakten fest:
Ein solches Vorgehen einer Bundesrätin und SVP-Mitglieds ist untragbar. Frau Widmer-Schlumpf hat in grober Weise gegen die Interessen des Landes und der SVP gehandelt sowie das Ansehen der eigenen Partei geschädigt. Sie hat durch ihr Verhalten Sinn und Geist der SVP-Statuten verletzt.
Da die SVP Graubünden dieses Vorgehen offensichtlich unterstützt, wird die SVP Schweiz nun, wie dies vom Zentralvorstand am 4. April beschlossen worden ist, über ein Ausschliessungsverfahren gegen die SVP Graubünden befinden. Über das detaillierte weitere Vorgehen wird die SVP Schweiz zu gegebener Zeit informieren.
Bern, 1. Mai 2008