Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass die künftige Finanzierung der Bahninfrastruktur weiterhin einseitig zulasten der Autofahrer erfolgen soll. Die SVP lehnt dieses Vorgehen entschieden ab…
Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass die künftige Finanzierung der Bahninfrastruktur weiterhin einseitig zulasten der Autofahrer erfolgen soll. Die SVP lehnt dieses Vorgehen entschieden ab. Der Strassenverkehr finanziert bereits heute neben seinen eigenen Aufgaben zu einem Grossteil den Schienenverkehr. Die stetige Zweckentfremdung der Strassengelder hat dabei System. Autofahrer und Transportgewerbe werden schon seit Jahrzehnten als finanzielle Milchkuh missbraucht und gleichzeitig fortlaufend mit neuen Regulierungen und Verboten eingeschränkt. Die SVP kann die heute präsentierte Vorlage des Bundesrates deshalb nicht akzeptieren und wird sich im Parlament mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Interessen des Strassenverkehrs angemessen berücksichtigt werden und der öffentliche Verkehr nicht einseitig bevorteilt wird.
Die Finanzierung der Strassen- und Schieneninfrastruktur der kommenden Jahrzehnte braucht Geld. Dies ist unbestritten. Elementar ist jedoch, wie die geplanten Vorhaben finanziert werden. Die SVP fordert bereits seit Jahren, dass jeder Verkehrsträger für seine eigenen Infrastrukturen aufkommen soll. Die Umverteilung von Mitteln, wie sie heute praktiziert wird, ist der falsche Ansatz. Mit der erneuten Erhöhung von Abgaben soll einmal mehr der Autofahrer in die Bresche springen. Diese Ungleichbehandlung ist endlich zu stoppen – die kontinuierliche Belastung der Strasse zugunsten von anderen Verkehrsträgern und zur Alimentierung der Bundeskasse ist nicht länger haltbar.
Die Beiträge des Strassenverkehrs an den FinöV-Fonds, welche um das Jahr 2023 auslaufen sollen, sind, wie auch der FinöV-Fonds selbst, nicht weiterzuführen. Ebenso geht es nicht an, dass die entsprechenden Beiträge der Strasse in Zukunft unbefristet in einen Bahninfrastrukturfonds fliessen sollen. Dies gilt neben den Mineralölsteuermittel auch für die LSVA und das Mehrwertsteuerpromille. In diesem Zusammenhang ist die vorgesehene Befristung der Mineralölsteuermittel im Umfang von 310 Mio. CHF bis zum Ende der Rückzahlung der FinöV-Darlehen zwar zu begrüssen, die SVP hegt jedoch grösste Bedenken, ob die vom Bundesrat anvisierte Frist bis 2030 überhaupt eingehalten werden kann. Ein fixes Datum im Gesetz zu verankern, wäre hier die sinnvollere Lösung. Zu begrüssen ist die gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf vorgenommene Erhöhung der Abzugsobergrenze für Bahnpendler von 800 auf 3‘000 CHF. Gleichzeitig hält die SVP die vorgeschlagenen Abzugskosten für Automobilisten im Umfang einer täglichen Pendlerdistanz von 20 Kilometer für klar ungenügend. Hier sind unbedingt Anpassungen vorzunehmen. Die erhöhte Beteiligung des Bundes an den Ausgaben für die Bahninfrastruktur ist kritisch zu beurteilen. Es besteht die Gefahr, dass diese Mittel einmal mehr aus den Bundeseinnahmen des Strassenverkehrs kommen werden. Die SVP fordert volle Transparenz über diese Ausgaben. Die Finanzierung der neuen Infrastrukturen im Schienenverkehr ist auf eine neue Grundlage ohne Mittel der Autofahrer zu stellen. Neue Projekte des Schienenverkehrs sind zusätzlich einer umfassenden Kosten-/Nutzenanalyse zu unterziehen.
Die Mittel des Strassenverkehrs haben ohne Wenn und Aber der Strasse zur Verfügung zu stehen. Die heutige Verteilung der Strassen- und Autosteuern des Bundes ist inakzeptabel. Gerade einmal 32% dieser Mittel fliessen in den Strassenverkehr, über 60% fliessen an den Bund (40%) und den Schienenverkehr (21%)! Dieses krasse Missverhältnis ist schleunigst zu korrigieren, die Strasse muss endlich den vollständigen Anteil der ihr zustehenden Gebühren erhalten. Mit dieser Massnahme braucht es auch keine neuen oder höheren Steuern, Abgaben und Gebühren.