Bundesrat Alain Berset will mit seiner BVG-Vorlage die linke Umverteilungspolitik auf die Pensionskassen ausweiten. Das ist ein Angriff auf die Rentenersparnisse der arbeitenden Bevölkerung und insbesondere des Mittelstands. Die SVP lehnt diesen Rentenklau von links entschieden ab: Die Gelder der 2. Säule, die jeder einzelne Beitragszahler anspart, dürfen nicht angetastet werden.
Um das Leistungsniveau bei den Altersrenten zu erhalten, ist eine Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) dringend notwendig. Daher begrüsst die SVP, dass der Bundesrat die BVG-Botschaft noch in diesem Jahr verabschiedet hat. Die SVP ist jedoch irritiert, dass Bundesrat Berset dabei die Vernehmlassungsantworten der bürgerlichen Parteien weitgehend ignoriert und am Umlagemechanismus festhält. Damit gefährdet er die Reform als Ganzes.
Die SVP lehnt die Ausweitung der linken Umverteilungspolitik auf die Pensionskassen und die Quersubventionierung von Erwerbstätigen zu Rentnern entschieden ab. «Berset betreibt offenbar SP-Politik, statt Lösungen zu suchen, die die Berufliche Vorsorge langfristig sichern», sagt Ständerat Alex Kuprecht. «Wir wollen nicht, dass sich die Linken nun auch noch an der 2. Säule bedienen.» Zudem würde der Umlagemechanismus das bewährte 3-Säulen-Prinzip in der Altersvorsorge torpedieren. Die Verteuerung der Arbeit durch zusätzliche Lohnprozente würde die Sicherheit von Arbeitsplätzen gefährden, den Werkplatz Schweiz schwächen und vor allem den Mittelstand zusätzlich belasten.
Die SVP Schweiz fordert deshalb:
Die SVP begrüsst aufgrund der demographischen Entwicklung mit erhöhter Lebenserwartung und tieferer Kapitalrendite eine Anpassung des Umwandlungssatzes von aktuell 6,8 auf neu 6%. Sie hat allerdings vom Bundesrat erwartet, dass er darlegt, ob dieser technische Parameter nicht vom Gesetz abgekoppelt werden könnte. Eine solche Entpolitisierung dieses technischen Parameters würde die Reformierbarkeit der zweiten Säule nachhaltig verbessern.
Die SVP befürwortet zudem, die Eintrittsschwelle bei 21’330 Franken zu belassen. Für den Koordinationsabzug schlägt sie eine leichte Senkung auf 60% des AHV-Lohnes (21’330 Franken) vor.