Die Swisscom im heutigen Spannungsfeld der Interessenskonflikte zu belassen, würde ihre unternehmerische Freiheit stark einschränken. Zudem birgt dieser Zustand grosse Haftungsrisiken für den Hauptakt
(SVP) Die Swisscom im heutigen Spannungsfeld der Interessenskonflikte zu belassen, würde ihre unternehmerische Freiheit stark einschränken. Zudem birgt dieser Zustand grosse Haftungsrisiken für den Hauptaktionär Bund und damit die Steuerzahler. Aufgrund der Veränderungen im Markt besteht dringender Handlungsbedarf. Die SVP hat die Swisscom in einem 50-seitigen Strategiepapier analysiert und alle Möglichkeiten geprüft, wie das Verhältnis des Bundes zur Swisscom künftig aussehen müsste. Es wurden auch Varianten geprüft, wie das Bundeskapital der Swisscom dem Volk zurückgegeben werden könnte.
Rasante Veränderungen im Telekommunikationsmarkt bergen Chancen, aber auch grosse Risiken. Der technische Wandel erfordert extrem hohe Investitionen (Stichwort: UMTS-Lizenzen) bei ungewissen Erfolgschancen. Drahtlose Dienstleistungen (Mobiltelefon, Wireless-LAN), Satellitenangebote (Fernsehen, Internet, Navigationssysteme), die Internet-Telefonie sowie Netzwerke über das Stromkabel (Powerline) bringen immer mehr Alternativen zum klassischen Telefonnetz, welches dadurch an Bedeutung verliert. Zudem ist die Grundversorgung heute gesetzlich klar definiert. Die ursprünglichen Gründe also, die es früher rechtfertigten, dass der Bund ein Telekommunikationsunternehmen führte, existieren nicht mehr. Im Gegenteil: Sie behindern die Entwicklung des Unternehmens Swisscom AG (aktuelles Beispiel: Fernsehen über Telefonkabel). Die diversen Interessenkonflikte des Bundes als Gesetzgeber, Regulator, Eigner und Kunde der Swisscom belasten den Verwaltungsrat und das Management.
Die SVP hat eine Aufteilung der Swisscom in mehrere Teilgesellschaften ebenso geprüft und verworfen, wie die Schaffung einer nationalen Netzgesellschaft oder eine „Rück-Verstaatlichung“ des gesamten Unternehmens. Geblieben ist einzig die Variante des Verkaufs der Bundesmehrheit an der Swisscom. Dies beschloss auch die Delegiertenversammlung am 4. Februar 2006 in Stans mit einem Stimmenverhältnis von 326:2. Die Grundversorgung – auch in den Randregionen -ist im Fernmeldegesetz geregelt und wird mittels Konzession sichergestellt. Die leistungsfähigste und effizienteste Unternehmung soll die schweizerische Grundversorgung sicherstellen.
Der Erlös aus den Swisscom-Aktien ergibt rund 16,5 Mrd. Franken. Dieses Geld gehört dem Volk; es ist Volksvermögen. Die SVP bevorzugt eine Verwendung dieser Verkaufserlöse zur Schuldentilgung wie es das Finanzhaushaltgesetz (FHG) verlangt.
Das Swisscom-Strategiepapier kann im Internet unter #request.path.http##request.path.server##request.path.webroot#/display.cfm/id/100778 herunter geladen werden.
Bern, 10. April 2006