Am 12. August 2016 hat die SVP mit 116’428 gültigen Unterschriften die Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“ eingereicht. Sie will die bewährte, bis vor Kurzem unbestrittene Ordnung wiederherstellen, dass die Bundesverfassung die oberste Rechtsquelle ist und Volk und Stände der oberste Gesetzgeber unseres Landes sind. Diese Ordnung ist Garant für die Rechtssicherheit der Schweiz, für gesunde Staatsfinanzen und für die Zufriedenheit der Bürger mit ihrem Staat. Die vom Bundesrat heute verabschiedete Botschaft zur Volksinitiative untergräbt die bewährte Rechtsordnung und Rechtssicherheit unseres Landes.
Von 1848 bis weit in die 1990er-Jahre gab es in Wissenschaft und Politik kaum Zweifel, dass die Bundesverfassung den Staatsverträgen bzw. dem nicht zwingenden Völkerrecht im Fall eines Widerspruchs vorgehe. Auch eine während Jahren massgebliche Stellungnahme des Bundesamtes für Justiz und der damaligen Direktion für Völkerrecht aus dem Jahre 1989 ging eindeutig nicht von einem Vorrang des Völkerrechts aus. Damit übereinstimmend wurde die Formulierung „Völkerrecht bricht Landesrecht“ bewusst nicht in die totalrevidierte Bundesverfassung von 1999 aufgenommen. Der Bundesrat hielt damals fest, das Verhältnis Landesrecht – Völkerrecht sei „politisch beladen“, es sei darum „bewusst darauf verzichtet worden, die Streitfragen betreffend das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht zu klären“. Artikel 5 Absatz 4 der Bundesverfassung spricht darum lediglich davon, dass das Völkerrecht zu „beachten“ sei. So unklar diese Formulierung ist, so klar ist, dass damit kein Vorrang des Völkerrechts festgeschrieben wurde. Und noch 2010 hat der Bundesrat festgehalten, dass Volksinitiativen, die dem nicht zwingenden Völkerrecht widersprechen, umzusetzen seien, dass also die Verfassung dem nicht zwingenden Völkerrecht vorgehe.
Bewährte Rechtsordnung von Bundesgericht auf Kopf gestellt
Oberste Gesetzgeber unseres Landes – so hält es die Bundesverfassung fest – sind das Schweizer Volk und die Kantone. Es gibt keinen einzigen freien Staat auf der Welt, der das internationale Recht vorbehaltlos über die eigene Verfassung stellt. Eine solche Souveränitätsverletzung nimmt kein Staat hin. Doch in aller Stille haben Parlament, Regierung, Verwaltung, Justiz und Rechtslehre unsere bewährte Ordnung auf den Kopf gestellt.
Auf den Kopf gestellt hat die bisherige Ordnung vor allem das Bundesgericht mit seinem verhängnisvollen Urteil vom 12. Oktober 2012 (BGE 139 I 16) über die Ausschaffung eines mazedonischen Drogenhändlers. Hier hat das Bundesgericht dem Parlament vorgeschrieben, wie es die Ausschaffungsinitiative, der Volk und Stände zugestimmt hatten, umzusetzen habe, nämlich nur innerhalb des Rahmens des internationalen Rechts. Das Bundesgericht hat damit das Schweizer Volk entmachtet. Weiter hat das Bundesgericht am 26. November 2015 (BGE 142 II 35) in einem umstrittenen Urteil entschieden, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU einem Umsetzungsgesetz zur Masseneinwanderungsinitiative vorgehe. Es hat damit erneut internationales Recht über Landesrecht gestellt, den Willen von Volk und Ständen missachtet und dem späteren Verfassungsbruch durch das Parlament den Weg geebnet, indem es ihm erlaubt hat, die Masseneinwanderungsinitiative nicht umzusetzen.
Rechtssicherheit für Wirtschaft gefährdet
Mit der aktuellen Praxis des Bundesgerichts, dem Vorgehen des Bundesrates beim geplanten Rahmenabkommen mit der EU und mit der automatischen Rechtsübernahme bei „Schengen/Dublin“ setzt man die Schweiz auf Gedeih und Verderb der künftigen Entwicklung des internationalen Rechts aus. Die Schweiz gibt einen Trumpf nach dem andern aus der Hand, statt auf ihre grosse Stärke zu setzen, nämlich selber auf sie zugeschnittene, freiheitliche, in der Praxis bewährte rechtliche Regeln zu schaffen. Die zahlreichen Bestimmungen hingegen, welche unkritisch, teils fast automatisch aus dem Ausland übernommen werden, sind – auch mengenmässig – zunehmend auch für die Wirtschaft ein Problem. Viele sind sich nicht bewusst, dass mehr als die Hälfte der neuen Rechtsvorschriften des Bundes auf internationales Recht zurückgeht. Nur noch etwas mehr als 10% aller neuen Regulierungen gehen auf Vorstösse aus dem Parlament zurück. Regierung und Verwaltung sind vereint in ihrem Eifer, das Schweizer Recht dem internationalen Recht anzupassen. Zu Recht wirft ihnen der Thinktank „Avenir Suisse“ „mangelnden Verhandlungsmut und übereifrige Umsetzung“ vor. Das Volk hat bei alldem das Nachsehen: Vom Bundesgericht kaltgestellt, fühlen sich Regierung und Verwaltung, fühlt sich aber auch das Parlament immer freier, die Verfassung zu missachten und damit das Volk zu ignorieren.
Mitbestimmung führt zu besseren Ergebnissen
Eine Mehrheit des Bundesrates hat heute entschieden, die Selbstbestimmungsinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Der Bundesrat untergräbt damit die rechtliche Selbstbestimmung der Schweiz und schaltet die Mitbestimmung der Bevölkerung aus. Dabei hat diese Mitbestimmung immer wieder dazu geführt, dass Fehlentwicklungen in unserer Gesellschaft gestoppt und ein Graben zwischen der Politik und der Bevölkerung verhindert werden konnte. Es ist das Volk, das die Politiker zum Sparen zwingt und für tiefe Steuern sorgt. Es ist das Volk, das die Probleme einer grenzenlosen Zuwanderung erkennt und sich immer wieder für Masshalten einsetzt. Die Geschichte lehrt uns, dass nicht die Bürgerinnen und Bürger einen Staat in den Ruin treiben, sondern einzelne vom Volk nicht genügend kontrollierte Vertreter der Classe politique. Die Folgen einer solchen Entwicklung hat nicht die Elite, sondern das Volk zu tragen.
Die Selbstbestimmungsinitiative bringt Klärung, indem sie die bewährte Ordnung wiederherstellt und damit für die notwendige Rechtssicherheit sorgt. Dass die Bundesverfassung unmissverständlich als oberste Rechtsquelle genannt wird, ist Ausdruck der Souveränität der Bürgerinnen und Bürger des Landes, die in einem direktdemokratischen Prozess selbstbestimmt ihre Rechte und Pflichten festlegen.