Die heute vom Bundesrat präsentierte Revision des Steuerstrafrechts bedeutet das Ende des nach dem Handlungsprinzip von „Treu und Glauben“ geleiteten Verhältnisses zwischen Bürger und Staat in der…
Die heute vom Bundesrat präsentierte Revision des Steuerstrafrechts bedeutet das Ende des nach dem Handlungsprinzip von „Treu und Glauben“ geleiteten Verhältnisses zwischen Bürger und Staat in der Schweiz. Jeder Bürger wird in Steuersachen in Zukunft als potentiell kriminell angesehen. Die Steuerbehörde kann sich mit strafprozessualen Zwangsmassnahmen (z.B. Zugriff auf Bankdaten, Hausdurchsuchungen) bei jeglichem Verdacht über die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger hinwegsetzen. Dies öffnet staatlicher Willkür Tür und Tor. Die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug wird zwar noch nicht formell, aber doch materiell aufgehoben. Der Bundesrat möchte damit letztlich sowohl das Bankkundengeheimnis im Inland als auch die Selbstdeklaration der Steuern beseitigen.
Die SVP hat sich stets für den Erhalt der Privatsphäre und die Beibehaltung eines Vertrauensverhältnisses zwischen Bürger und Staat eingesetzt. Dieses auf dem Prinzip von „Treu und Glauben“ basierende Modell hat die Schweiz letztlich zu einem der Länder mit der höchsten Steuerehrlichkeit gemacht. Der Bürger ermöglicht dem Staat über eine Selbstdeklaration die Veranlagung der Steuern. Der Staat wiederum respektiert die Privatsphäre der Bürger und bemüht sich um einen haushälterischen Umgang mit den ihm von den Bürgern zur Verfügung gestellten Steuermitteln. Damit soll nun nach Vorstellung des Bundesrates Schluss sein. Aus fiskalischen Gründen will der Bundesrat nach der Durchlöcherung des Bankkundengeheimnisses gegenüber dem Ausland dieses nun auch im Inland aufheben. Die Steuerbehörden sollen mit umfassenden Zwangsmassnahmen auf einfachen Verdacht hin in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger eingreifen können. Es kann jedoch nicht sein, dass all jene, die bloss vergessen, etwas zu deklarieren, oder anderer Auffassung als die Steuerbehörden sind, dem Generalverdacht, verbrecherische Handlungen zu begehen, ausgesetzt sind und mit weitreichenden Zwangsmassnahmen (Haft, Hausdurchsuchung, Einvernahme von Zeugen, Zugriff auf Bankdaten) belegt werden können. Die neuen Eingriffsmöglichkeiten bedeuten in letzter Konsequenz sowohl das Ende des Bankkundengeheimnisses im Inland als wohl bald auch der Selbstdeklaration, die nach Meinung von Finanzbürokraten durch einen automatischen Informationsaustausch ersetzt werden soll.
Die SVP will keinen allmächtigen Steuer-Schnüffelstaat, dem der Bürger schutzlos ausgeliefert ist. Sie wird sich deshalb mit aller Kraft gegen die heute präsentierte Änderung des Steuerstrafrechts stellen.