Medienmitteilung

Bürgerliche Zusammenarbeit für die Rettung der AHV

Die Reform der AHV und damit die Sicherung der Renten ist dringend nötig. SVP, FDP und die Mitte haben dafür eine massvolle sozial verträgliche Lösung gefunden. Dass Linksgrün die nun vorliegende gute und für alle tragbare Lösung aus rein ideologischen Gründen bekämpft, ist nicht nachvollziehbar. Denn damit gefährden SP, Gewerkschaften und Grüne die Renten der hart arbeitenden Menschen.

Wer ein Leben lang gearbeitet und seine Beiträge bezahlt hat, hat das Anrecht auf eine sichere Rente. Diese ist jedoch nicht mehr gewährleistet: Wegen der Alterung der Bevölkerung besteht in der AHV bis 2030 eine Finanzierungslücke von bis zu 26 Milliarden Franken. Deshalb gehört die Reform der AHV zu den dringendsten Aufgaben einer verantwortungsvollen Politik.

Verantwortungslose Blockade-Politik von SP und Grünen
Die bürgerlichen Parteien nehmen diese Verantwortung wahr und haben gemeinsam eine breit abgestützte Lösung gefunden, bei der alle einen Beitrag leisten und der niemanden über die Massen belastet. Für Geringverdienende der Übergangsgeneration stellt die Lösung der bürgerlichen Parteien sogar eine Verbesserung der heutigen Situation dar. Auch für die Frauen, die einen wichtigen Beitrag zu dieser AHV-Reform leisten, konnten angemessene Ausgleichszahlungen gesichert werden.

Umso unverständlicher ist, dass Grüne, SP und Gewerkschaften, die Vorlage derart verbissen bekämpfen. Mit der verantwortungslosen Blockade-Politik gefährdet Linksgrün die Renten aller Arbeitnehmenden in der Schweiz und letztlich den sozialen Frieden. Deshalb rufen SVP, FDP und Die Mitte die Linke entschieden dazu auf, zum Wohle aller Arbeitnehmenden das Referendum gegen die AHV-Vorlage bleiben zu lassen.

Bürgerlicher Kompromiss sichert Renten bis 2030 und darüber hinaus
Nachfolgend die Kernelemente der vom Parlament in der Wintersession verabschiedeten Revision AHV21:

  1. Angleichung des Rentenalters

Das AHV-Rentenalter der Frauen wird analog zu jenem der Männer um ein Jahr auf 65 Jahre angehoben. Männer und Frauen haben somit das gleiche Rentenalter.

  1. Ausgleichs- und Begleitmassnahme

Für die betroffenen Frauen wird die Erhöhung des Rentenalters während einer Übergangszeit von 9 Jahren dauerhaft durch einen Rentenzuschlag kompensiert. Die Höhe dieser Begleitmassnahme bemisst sich an der Höhe des durchschnittlichen Jahreseinkommens in der AHV. Im Grundsatz bedeutet dies: Je tiefer die AHV-Rente desto höher ist der Rentenzuschlag. Maximal beträgt er 160 Franken pro Monat.

  1. Rentenflexibilisierung

Neu können die AHV-Renten ab Alter 63 auch flexibel als Teilrenten vorbezogen werden. Wer über den 65. Geburtstag hinaus arbeitet, erhält eine höhere Teil- oder Vollrente. Das Arbeiten über das Rentenalter hinaus ermöglicht Lücken im Rentensystem zu schliessen.

  1. Erhöhung des Freibetrages

Der Freibetrag wurde von bisher 16’800 Franken auf das 1,5-fache der Minimalrente, also auf neu 21’510 Franken erhöht.

  1. Stabilisierungszeit

Mit der verantwortungsvollen Lösung der bürgerlichen Parteien ist die Stabilisierung der AHV mittelfristig sichergestellt. Dafür wird die Mehrwertsteuer um 0,4% erhöht. Der Bundesrat ist aber verpflichtet, dem Parlament bis am 31. Dezember 2026 eine nächste Vorlage für eine längerfristige Stabilisierung der AHV vorzulegen.

Marco Chiesa             Thierry Burkart          Gerhard Pfister
Präsident SVP                Präsident FDP                 Präsident die Mitte

 
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