An ihrer Fraktionssitzung in Altstätten (SG) unterstützte die SVP-Fraktion einstimmig die Volksinitiative „für demokratische Einbürgerungen" und lehnte den Vorstoss Pfisterer ab. Der…
(SVP) An ihrer Fraktionssitzung in Altstätten (SG) unterstützte die SVP-Fraktion einstimmig die Volksinitiative „für demokratische Einbürgerungen“ und lehnte den Vorstoss Pfisterer ab. Der Einbürgerungsentscheid muss ein demokratischer Entscheid bleiben. Die SVP ruft die anderen bürgerlichen Parteien dazu auf, diese Säule unseres Staatssystems nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Sie wird in der Sommersession mit mehreren Vorstössen im Parlament vorstellig werden. Die SVP Fraktion ist zudem ausserordentlich beunruhigt über die zunehmende Vergabe des Stimm- und Wahlrechts an Ausländer, insbesondere in Westschweizer Kantonen.
Der Beschluss über Einbürgerungen war schon immer ein demokratischer Entscheid. Das Bürgerrecht beinhaltet namentlich das Recht zur demokratischen Mitwirkung in unserem Land, aber es bringt auch Bürgerpflichten mit sich. Deshalb muss die Einbürgerung stets am Schluss einer erfolgreichen Integration eines Ausländers in unserem Land stehen – nicht etwa am Anfang.
Die Volksinitiative „für demokratische Einbürgerungen“ wird von der SVP-Fraktion einstimmig unterstützt. Die Gemeinden sollen auch in Zukunft für Einbürgerungen zuständig sein, wie es dem föderalistischen System entspricht. Bei Einbürgerungsentscheiden muss den Stimmbürgern auch weiterhin das freie politische Ermessen überlassen bleiben. Zu Einbürgerungen müssen die Stimmbürger also auch künftig Ja oder Nein sagen dürfen, ohne dies begründen zu müssen. Das schliesst bei allfälligen ablehnenden Einbürgerungsentscheiden auch ein Rekursrecht gegen den materiellen Entscheid aus. Damit kämpft die SVP dafür, dass die bewährten verfassungsrechtlichen Grundsätze bei Einbürgerungen erhalten bleiben.
Alle anderen Lösungen führen zu stossenden, unverständlichen oder verwirrenden Situationen. In diesem Sinne lehnt die SVP-Fraktion auch die Parlamentarische Initiative Pfisterer ab, welche einen untauglichen Vorschlag macht: Es gibt keinen demokratischen Entscheid, der begründet werden muss. Der Vorstoss Pfisterer macht aus dem Einbürgerungsentscheid faktisch einen Verwaltungsakt – und dies ist falsch.
Besorgt ist die SVP Fraktion über die Tendenz in den Westschweizer Kantonen, das Ausländerstimmrecht einzuführen. So wird am 17. Juni in den Kantonen Neuenburg und Jura über das passive Wahlrecht für Ausländer abgestimmt. Diese Entscheide können absurde Situationen provozieren: Die ausländische Mehrheit eines Gemeinderats oder einer Einbürgerungskommission könnte so künftig über die Einbürgerung von Landsleuten entscheiden. So weit haben wir es dank der Politik der rot-grünen Parteien gebracht!
Fraktionssitzung in Altstätten, 26. Mai 2007