In seinem heute veröffentlichten Bericht zum Vollzug des Freizügigkeitsabkommens mit der EU beschönigt der Bund die Folgen der Masseneinwanderung weiter.
In seinem heute veröffentlichten Bericht zum Vollzug des Freizügigkeitsabkommens mit der EU beschönigt der Bund die Folgen der Masseneinwanderung weiter. Das Fazit, dass es „nur in Einzelfällen Missbräuche“ gäbe, blendet aus, dass die bestehenden Probleme, wie Lohndruck oder der massiv höhere Anteil von Ausländern in den Sozialwerken eine Folge der Fehlkonstruktion des Freizügigkeitsabkommens sind. Zudem haben die vom Bundesrat hervorgestrichenen Massnahmen im Rahmen der „flankierenden Massnahmen“ zu einer ausufernden Kontrollbürokratie geführt. Die SVP fordert mit Nachdruck, dass der vor mehr als 1½ Jahren angenommene Verfassungsartikel zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung nun endlich umgesetzt wird.
Für die SVP ist es unverständlich, dass der Bundesrat erneut unbestrittene Probleme rund um die Personenfreizügigkeit schönredet und sich hinter begrifflichen Spitzfindigkeiten versteckt. Wenn er darauf hinweist, dass „Missbräuche“ im Sinne eines Verstosses gegen Regeln selten sind, dann mag das in Teilbereichen sogar stimmen, blendet aber aus, dass das System der Personenfreizügigkeit gespickt ist mit Fehlanreizen, welche zu Problemen und negativen Effekten führen. Erst vor kurzem hat der Bund in einem anderen Bericht (11. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU) eine Bestandesaufnahme der Problemfelder gemacht. Zu erwähnen ist etwa der Lohndruck in verschiedenen Grenzregionen, die Überbelastung der Arbeitslosenversicherung, die Zunahme von ausländischen Bezügern bei den Ergänzungsleistungen, das massive Anwachsen von Rentenansprüchen für die Zukunft in der AHV, der Beschäftigungszuwachs vorab in unproduktiven, staatsnahen Bereichen usw. Zudem bildet die Sozialhilfe weiterhin eine teure Blackbox, bei der sich der Bundesrat hinter der Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden verschanzt.
Fehlanreize und Bürokratie
Im Bereich der Fehlanreize sieht mittlerweile sogar das Parlament Handlungsbedarf. Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit hat kürzlich drei Parlamentarischen Initiativen der SVP zugestimmt, welche die Voraussetzungen für den AHV-Rentenbezug, für den Bezug von Ergänzungsleistungen und IV-Renten verschärfen wollen.
Zur Bekämpfung der negativen Folgen der Personenfreizügigkeit setzt der Bundesrat weiterhin auf eine massive Bürokratie und eine ausufernde Kontrolltätigkeit in den Betrieben. Die Vollzugsorgane hätten allein im vergangenen Jahr 40‘000 Betriebe und 159‘000 Personen kontrolliert.
Wirkungsvoller und effizienter können die negativen Folgen mit einer besseren Steuerung der Zuwanderung angegangen werden. Deshalb ist es zwingend, dass der von Volk und Ständen am 9. Februar 2014 angenommene Verfassungsartikel zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung nun rasch umgesetzt wird.