Medienmitteilung

Bundesrat folgt den Forderungen der SVP nicht und verbleibt im Notstand – völlig unverständlich sind die Lockerungen an der Grenze

Die SVP ist enttäuscht über den Entscheid des Bundesrates, die ausserordentliche Lage nach Epidemiengesetz auf den 19. Juni 2020 nicht aufzuheben. Damit wird die von der Partei bereits am 31. März 2020 geforderte verfassungsmässige Ordnung nicht wiederhergestellt. Nicht nachvollziehbar sind die schon auf den 8. Juni vorgesehenen Grenzöffnungen.

Mit Verbleib im Notrecht nehmen weitere planwirtschaftliche und zentralistische Eingriffe in Kauf und die verfassungsmässige Ordnung wird nicht wiederhergestellt. Wir erleben aktuell eine ausserodentlich schwierige Wirtschaftslage und in dieser angespannten Situation will der Bundesrat die Grenzen öffnen und noch mehr ausländische Arbeitskräfte ins Land lassen. Gegen zwei Millionen Menschen, also mehr als ein Drittel aller Arbeitnehmenden, sind in Kurzarbeit, über 150’000 Menschen sind arbeitslos. Anders als ein Affront gegenüber den aufgrund von COVID-19 arbeitslosen Schweizer ist der Entscheid des Bundesrates nicht zu verstehen.

Die SVP wiederholt ihre Forderung, die unbedingte Beibehaltung der Grenzkontrollen. Bereits in wirtschaftlich «guten» Zeiten kamen innerhalb von 13 Jahren eine Million Menschen – die Mehrheit davon aus der EU – in unser kleines Land, um hier Arbeit oder einen Platz in unserem Sozialsystem zu finden. Jetzt nimmt in all unseren Nachbarstaaten die Arbeitslosigkeit stark zu und es ist davon auszugehen, dass künftig noch mehr Menschen aus diesen Ländern in die Schweiz drängen und wegen der Personenfreizügigkeit kann sie niemand aufhalten. Dies in einer Zeit, in der auch in der Schweiz zehntausende Menschen arbeitslos sind und mit mehr Armut und explodierenden Sozialkosten zu rechnen ist. Zudem wird die Anzahl illegal in die Schweiz eingereisten Personen wiederum zunehmen.

 
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