Noch vor der Abstimmung über die Bilateralen I liess der Bundesrat das Volk im Glauben, die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedsländer könne einzeln verhandelt werden…
(SVP) Noch vor der Abstimmung über die Bilateralen I liess der Bundesrat das Volk im Glauben, die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedsländer könne einzeln verhandelt werden und eine Ablehnung sei durchaus möglich. Heute tönt es ganz anders. Dem Bundesrat fehlt der Mut, die Interessen der Schweiz gegen die Begehren aus Brüssel zu verteidigen. Die SVP lehnt solche Verhandlungen ab.
Trotz stets wachsender Skepsis im Volk bleibt die EU-Euphorie im Bundesrat scheinbar ungebrochen. Nur so ist zu erklären, warum der Bundesrat kurze Zeit nach dem Beschluss der EU, die Ausweitung der Personenfreizügigkeit mit der Schweiz auf die 10 neuen Mitgliedsländer anzustreben, die Haltung der EU zu seiner eigenen macht und die Wünsche aus Brüssel zu 100 % zu befriedigen sucht.
Die SVP lehnt die Verhandlungen mit der EU zur Ausweitung der Personenfreizügigkeit bis an die russische Grenze und bis in die Vorhöfe des Nahen Ostens und Nordafrikas ab. Es liegt nicht im Interesse unseres Landes, die Schleusen für die Einwanderung ohne Kontrollmöglichkeit zu öffnen. Die Erweiterung ist nicht vergleichbar mit der heute geltenden Personenfreizügigkeit, da aufgrund grosser Unterschiede im Lebensstandard der Einwanderungsdruck aus Ländern wie Estland oder Zypern weit grösser ist als der Einwanderungsdruck etwa aus Frankreich oder Dänemark. Es gilt jetzt, bis zur Frist für ein Referendum im Jahr 2009 Erfahrungen mit den geltenden Verträgen zu sammeln und auf weitere vorschnelle Verhandlungen zu verzichten. Unsere Wirtschaft braucht eine den spezifischen Bedürfnissen entsprechende Liberalisierung im Ausländerrecht und kein allgemein gültiges Recht auf Zuwanderung. Die SVP fordert bei der Beratung des neuen Ausländergesetzes, dass Kurzzeitbewilligungen für wenige Wochen und Monate ohne Familiennachzug und ohne Umwandlung in eine Aufenthaltsbewilligung wieder möglich werden.
Um eine grundsätzliche Klärung der schweizerischen Europapolitik kommen wir nicht herum. Seit der Abstimmung zu „Ja zu Europa“ vor über zwei Jahren ist klar, dass das Volk den EU-Beitritt nicht will. Der Bundesrat hat endlich zu akzeptieren, dass der Souverän seinen EU-Traum nicht teilt und konsequenterweise das EU-Beitrittsgesuch zurückzuziehen ist. Es kann nicht glaubwürdig bilateral verhandeln, wer Mitglied werden will.
Bern, 14. Mai 2003