Die heute vom Bundesrat präsentierte Botschaft zur Megareform des Vorsorgewesens „Altersvorsorge 2020“ gefährdet die dringend notwendige Sicherung der Altersvorsorge.
Die heute vom Bundesrat präsentierte Botschaft zur Megareform des Vorsorgewesens „Altersvorsorge 2020“ gefährdet die dringend notwendige Sicherung der Altersvorsorge. Auf Kosten der Steuerzahler und vor allem zu Lasten der aktiven und jungen Generationen soll der Sozial- und Umverteilungsstaat ausgebaut werden, anstatt dass eine finanzielle Sicherung des bewährten Drei-Säulen-Modells (AHV, berufliche Vorsorge, individuelle Vorsorge) angestrebt wird. Die bestehenden strukturellen Probleme der Altersvorsorge (steigende Lebenserwartung, unerwünschte Umverteilungseffekte, Aushöhlung Drei-Säulen-Prinzip) sollen einseitig mit Mehreinnahmen zugedeckt und damit in keiner Weise gelöst werden. Mit diesem Vorgehen nimmt der Bundesrat bewusst das Scheitern des Projektes „Altersvorsorge 2020“ in Kauf. Für die SVP ist klar, dass es nun verschiedene, überschaubare Reformpakete braucht, angefangen mit einer Angleichung des Rentenalters 65/65 von Mann und Frau. Zu Steuererhöhungen bietet sie keine Hand.
Weder die in der Vernehmlassung breit abgestützte Forderung von bürgerlichen Parteien und Wirtschaftsverbänden nach einer vernünftigen Aufteilung der Vorlage noch die Ablehnung einer einseitig auf Mehreinnahmen setzenden Strategie wurden offensichtlich vom Bundesrat berücksichtigt. Stattdessen setzt er weiter auf einen massiven Ausbau des Sozialstaates. Das Departement von Bundesrat Berset führt eine ideologisch geprägte Umverteilung zu Lasten der Aktiven und Jungen weiter. Sich auftürmende Schulden und in der Folge massive Steuererhöhungen zulasten von Bürgern und Wirtschaft werden die Folge sein. So soll die Mehrwertsteuer im vorliegenden Konzept um nicht weniger als 1,5% angehoben werden. Das überladene Konzept ist letztlich darauf ausgerichtet, dass am Ende des politischen Prozesses – aufgrund sich rasch verschärfender Sachzwänge – einseitig auf Mehreinnahmen zurückgegriffen wird. Ein solches Vorgehen ist nicht akzeptabel. Steuererhöhungen in jeglicher Form, d.h. insbesondere eine Mehrwertsteuererhöhung, lehnt die SVP ab. Es braucht nun endlich einen entschiedenen strukturellen Tatbeweis des Bundesrates, welcher die durch die steigende Lebenserwartung bedingten Probleme der Altersvorsorge nachhaltig angeht.
Strukturelle Reformen zwingend
In ihrer Vernehmlassungsantwort vom Frühjahr 2014 hat die SVP einen gangbaren Weg zur Reform der Altersvorsorge aufgezeigt. Die SVP fordert in einem ersten Schritt die rasche Angleichung des Frauenrentenalters an das der Männer bei 65 Jahren. Zudem muss das seit 1999 bereits für die AHV erhobene Mehrwertsteuerprozent endlich vollumfänglich und direkt in die AHV fliessen und zwar ohne, dass sich der Bund über andere Wege aus der Finanzierung der AHV zurückzieht, wie das der Bundesrat in der Botschaft nun vorsieht. Es kann nicht sein, dass in den Bereichen Kultur oder ins Ausland Milliardenbeiträge fliessen, aber der Bund sich aus der Mitfinanzierung der Altersvorsorge schrittweise verabschieden will.
In einem zweiten Schritt sind die strukturellen Voraussetzungen für die unausweichliche Umsetzung eines „Referenzrentenalters 65+“ zu schaffen. Hierbei bieten sich Lösungen an, welche bereits in Form von Vorstössen im Parlament hängig sind.
In einem weiteren Paket ist in der beruflichen Vorsorge (Pensionskassen) der Mindestumwandlungssatz in einem Schritt auf 6% zu senken. Eine grundsätzliche Entpolitisierung der technischen Parameter (Umwandlungssatz und Mindestzinssatz) muss weiter angestrebt werden. Denn schon längst findet in der beruflichen Vorsorge eine Enteignung der aktiven Generation statt. Weil das Alter der Schweizerinnen und Schweizer immer höher wird, die im Berufsleben angesparten Mittel aber gleich bleiben, wird heute über das in der zweiten Säule an sich privat angesparte Kapital der Rentner hinaus Geld von der Aktivgeneration abgezweigt, um die höhere Lebenserwartung auszugleichen. Das kann nicht weiter hingenommen werden und widerspricht unserem bewährten Drei-Säulen-Modell (Umlageverfahren der AHV, Kapitaldeckung der beruflichen Vorsorge, individuelle Vorsorge).
Im Vordergrund muss eine gerechte (insbesondere in Anbetracht der Generationengerechtigkeit) und in die Zukunft finanziell abgesicherte Altersvorsorge stehen. Eine nachhaltige Stabilisierung der Altersvorsorge lässt sich jedoch nicht auf dem Weg des geringsten Widerstandes einseitig über Mehreinnahmen garantieren. Das bewährte und vom Ausland bewunderte Drei-Säulen-Prinzip muss für die Zukunft gesichert und darf nicht durch einen horrend teuren Sozialausbau gefährdet werden.