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Medienmitteilung

Bundesrat gegen Wohneigentum

Heute hat das Eidgenössische Department des Innern (EDI) seinen Bericht über die Zukunft der 2. Säule der Altersvorsorge veröffentlicht. Eine umfassende Analyse war nach der durch das Volk am 7…

Heute hat das Eidgenössische Department des Innern (EDI) seinen Bericht über die Zukunft der 2. Säule der Altersvorsorge veröffentlicht. Eine umfassende Analyse war nach der durch das Volk am 7. März 2010 abgelehnten Anpassung des BVG-Mindestumwandlungssatzes dringend angezeigt. Erstaunlich ist dabei aber die ablehnende Haltung gegenüber der bisher bekannten und bewährten Wohneigentumsförderung im Rahmen der beruflichen Vorsorge.

Im Bericht fällt auf, dass das EDI offensichtlich in Betracht zieht, die Vorbezüge von Alterskapitalien aus der beruflichen Vorsorge für den Erwerb von Wohneigentum zu erschweren, d.h. eine wichtige und bewährte Form der Wohneigentumsförderung einzuschränken. Als Begründung wird einerseits die Gefahr genannt, dass sich durch einen Kapitalvorbezug in manchen Fällen die spätere Rente zu stark reduziert und die Versicherten später in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Andererseits könne laut Bericht durch einen Wegfall der Vorbezüge die Administration der Vorsorgeeinrichtungen vereinfacht und damit deren Kosten gesenkt werden.

Am kommenden 11. März kommt die Volksinitiative «für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)» zur Abstimmung. Auch diese Form der Wohneigentumsförderung lehnt der Bundesrat ab, diesmal aber mit der Begründung, steuerlich privilegiertes Bausparen sei weder effizient noch effektiv zur Wohneigentumsförderung und ausserdem bestünde ja die Möglichkeit zum Vorbezug von Kapital aus der beruflichen und der gebundenen Vorsorge.

Die SVP kann diese ablehnende und widersprüchliche Haltung des Bundesrates nicht nachvollziehen. Sie unterstützt sowohl die Bauspar-Initiative wie auch den Erhalt der Möglichkeit, Wohneigentum durch den mindestens teilweisen Vorbezug von Alterskapital zu erwerben. Sie empfiehlt deshalb die Initiative zur Annahme und wird im Rahmen der Anhörung zum erwähnten Bericht ihre Kritik an der bundesrätlichen Verhinderungstaktik anbringen.

 

 
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