Der Bundesrat will das bilaterale Abkommen zur Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien ausdehnen. Erneut werden bei dieser Frage von der Regierung nicht die Interessen der Schweiz sondern…
(SVP) Der Bundesrat will das bilaterale Abkommen zur Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien ausdehnen. Erneut werden bei dieser Frage von der Regierung nicht die Interessen der Schweiz sondern diejenigen der EU vertreten. Dieser Beschluss kommt einer Kapitulation vor den Forderungen der Europäischen Union gleich. Die SVP verurteilt den Beschluss des Bundesrates, welcher zustande kam, ohne dass die unhaltbaren Forderungen der EU im Steuerbereich vom Tisch sind.
Die Europäische Union erreicht ihre Ziele. Der Bundesrat geht auf jede Forderung sofort ein und gehorcht beinahe blind, wenn es darum geht, sich der EU zu nähern. Aber ein Nutzen für die Schweiz ist in diesen Beschlüssen nicht ersichtlich. Im Gegenteil, das Rosinenpicken auf europäischer Seite geht ungehindert weiter, obwohl sich die EU gleichzeitig immer schärfere Angriffe auf unsere Staatssouveränität erlaubt. Die Steuersouveränität, das Bankkundengeheimnis und wirtschaftliche Standortvorteile der Schweiz werden massiv unter Druck gesetzt!
Solange diese Situation anhält, dürfen keine weiteren Zusagen gemacht werden. Die Europäische Union muss in der Steuerfrage jetzt sofort und klar zurückstecken. Ohne die unwiderrufliche, verbindliche Verpflichtung der EU, dass die steuerliche Souveränität der Schweiz nicht weiter in Frage gestellt wird, kann die Personenfreizügigkeit keinesfalls auf Rumänien und Bulgarien ausgeweitet werden. Es ist daran zu erinnern, dass mit diesem Beschluss allen Bürgerinnen und Bürgern von Rumänien und Bulgarien das Recht gegeben wird, in die Schweiz einzuwandern, um hier zu arbeiten!
Einseitige Nutzenpakete, wie sie aktuell geschnürt werden, müssen in jedem Fall verhindert werden. Verträge und allfällige Erweiterungen können nur ein Thema sein, wenn im Gegenzug auch für die Schweiz ein Nutzen gestiftet wird.
Sollte die Steuerfrage vor den weiteren Beschlüssen über die Erweiterung der Personenfreizügigkeit noch nicht geklärt sein oder werden weiterhin die schweizerischen Interessen in den bilateralen Dossiers nicht in die Verhandlungsdossiers integriert, so wird die SVP das Referendum gegen dieses Abkommen ergreifen.
Was die Weiterführung der Personenfreizügigkeit nach 2009 betrifft, fordert die SVP die Unterstellung unter das obligatorische Referendum, damit sich das Schweizer Volk zu dieser wichtigen Frage äussern kann.
Bern, 14. März 2008