Der Beschluss des Bundesrates, die nicht mehr verwendeten Goldreserven der Nationalbank den Kantonen und dem Bund zukommen zu lassen, ist unverständlich. Noch im Vorfeld der Volksabstimmung vom 22…
(SVP) Der Beschluss des Bundesrates, die nicht mehr verwendeten Goldreserven der Nationalbank den Kantonen und dem Bund zukommen zu lassen, ist unverständlich. Noch im Vorfeld der Volksabstimmung vom 22. September 2002 war es für breiteste Kreise völlig unbestritten, einen bedeutenden Teil des Goldes für die AHV einzusetzen.
Wer vor der Volksabstimmung vom 22. September 2002 an öffentlichen Veranstaltungen teilnahm, konnte sich ein gutes Bild über die Haltung des Schweizer Volkes in der Gold-Frage machen. Es war unschwer festzustellen, dass der Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament einzig wegen der unseligen und unklar definierten Solidaritätsstiftung abgelehnt wurde. Der Anteil für die AHV war – sowohl bei den Befürwortern als auch bei den Gegnern der Vorlage – nie umstritten.
Auch die Goldinitiative der SVP wurde nicht deshalb abgelehnt, weil das Volk der AHV den Zuschuss nicht gönnen wollte. Grund war vielmehr das von den Gegnern geschickt gestreute, aber völlig haltlose Gerücht, mit Annahme der Initiative würde alles Gold auf einen Schlag ausgegeben. Den Verwendungszweck der AHV stellten auch die allermeisten Gegner der Goldinitiative nie grundsätzlich in Frage.
Der Bundesrat lässt mit seinem heutigen Entscheid die AHV im Stich. Der Verweis, mit dem Gold könne das Finanzierungsproblem der AHV nicht gelöst werden, ist eine fadenscheinige Ausrede, die einmal mehr belegt, wie unbeschwert und leichtfertig der Bundesrat mit Volksvermögen und Steuerfranken umgeht. Allen ist bewusst, dass es für die finanziellen Probleme der AHV kein Wundermittel gibt und dass eine Vielzahl von Massnahmen ergriffen werden muss. Die SVP bedauert den Entscheid des Bundesrates und wird sich weiterhin für ihr Modell (2/3 AHV, 1/3 Kantone) einsetzen, wie sie es bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Resultate der Volksabstimmung vom 22. September gefordert hatte.
Bern, 30. Januar 2003