Was sich im Schweizer Asylwesen abspielt, hat nichts mehr mit humanitärer Tradition zu tun. Über 90 % der Asylsuchenden missbrauchen unser Asylrecht. Deshalb haben am 24. November 2002 über 49.9 %…
(SVP) Was sich im Schweizer Asylwesen abspielt, hat nichts mehr mit humanitärer Tradition zu tun. Über 90 % der Asylsuchenden missbrauchen unser Asylrecht. Deshalb haben am 24. November 2002 über 49.9 % der Schweizerinnen und Schweizer der SVP-Asylinitiative zugestimmt. Der Bundesrat hat im Abstimmungskampf versprochen, mit der Asylgesetzrevision würde alles besser. Die Vorlage hält aber nicht, was der Bundesrat verspricht. Die SVP weist den Entwurf deshalb zur raschen Korrektur zurück und legt dazu einen Forderungskatalog vor.
Dass unser veraltetes Asylrecht den wirklichen Problemen im Asylwesen nicht mehr beizukommen vermag, ist bekannt. Asylsuchende in unserem Land sind oft junge Männer, die auf der Suche nach einem besseren Leben sind. Dazu kommen zahlreiche Kriminelle, die das Asylrecht missbrauchen, um ihren kriminellen Tätigkeiten nachgehen zu können. Es ist das Ziel der SVP-Asylpolitik, dass solche Personen in Zukunft das Asylrecht nicht mehr missbrauchen können. Der Bundesrat hat im Abstimmungskampf gegen die Volksinitiative „gegen Asylrechtsmissbrauch“ versprochen, dies sei auch das Ziel der bundesrätlichen Asylgesetz-Revision. Der Entwurf wird diesen Versprechungen jedoch nicht gerecht.
Mit dem Revisionsentwurf schlägt der Bundesrat nicht eine Verschärfung, sondern vielmehr eine Ausweitung und Verwässerung des Asylgesetzes vor. Die SVP lehnt die Vermehrung der Aufenthaltstitel um die „provisorische“ und die „humanitäre“ Aufnahme, aber auch die zahlreichen Ausnahmen zur Drittstaatenregelung ab. Mit solchen Gummiparagraphen nimmt der Bundesrat bewusst in Kauf, dass unser Asylrecht weiter missbraucht wird. Die SVP weist deshalb den Entwurf mit einem konkreten Auftrag zur Überarbeitung zurück.
Die SVP legt einen Katalog vor, auf Grund dessen die Revisionsvorlage rasch zu überarbeiten und dem Parlament wieder vorzulegen ist. Sie fordert Massnahmen gegen missbräuchliche Asylverfahren und kriminelle Asylsuchende, zur Straffung und Beschleunigung von Verfahren und Vollzug sowie zur Senkung der Kosten. Insbesondere fordert die SVP die Einführung von verbindlichen Fristen für die Behandlung von Gesuchen inkl. Beschwerden und Wiedererwägung. Hürden für die Abklärung der Identität und der Beschaffung der Ausreisepapiere sind im Interesse eines schnellen Vollzugs abzubauen. Für kriminelle Asylsuchende ist ein schärferes Haftregime einzuführen. Wer mit Drogen handelt, soll vom Asylverfahren ausgeschlossen werden.
Wird die Revision den versprochenen Zielen der Bekämpfung von Asylrechtsmissbrauch und Kriminalität von Asylsuchenden nicht nach den Beratungen in National- und Ständerat nicht gerecht, wird die SVP das Referendum ergreifen.
Bern, 6. Januar 2003