Medienmitteilung

Bundesrat schickt Soldaten in den Krieg

(SVP) Der Bundesrat hat heute entschieden, mit der EU die Grundlagen für einen Auslandeinsatz der Schweizer Armee im Golf von Aden auszuhandeln. Mit dem Grundsatzentscheid, unsere Truppen vor…

Der Bundesrat hat heute entschieden, mit der EU die Grundlagen für einen Auslandeinsatz der Schweizer Armee im Golf von Aden auszuhandeln. Mit dem Grundsatzentscheid, unsere Truppen vor Somalia im internationalen Kampfverbund gegen Piraten kämpfen zu lassen, erreicht die schrittweise Zerstörung der Neutralität ihren Höhepunkt. Wann fällt der erste Schweizer Soldat in einem internationalen Krieg? Die SVP will diesen Tag nicht abwarten und wird in der Frühlingssession entsprechend intervenieren.

Der Bundesrat will Schweizer Soldaten in den Krieg schicken. Heute hat die Regierung entschieden, Truppen in den Golf von Aden zu entsenden. Dieser Einsatz im Rahmen eines internationalen Kampfverbandes verletzt die Neutralität unseres Landes und zeigt einmal mehr deutlich, wie die schweizerischen Werte zu Gunsten einer Pseudo-Grossmachtpolitik, welche insbesondere Bundesrätin Calmy-Rey vorantreibt, aufgegeben werden.

Bei der Mission vor der somalischen Küste geht es nicht um Schweizer Soldaten auf Schweizer Schiffen, sondern vielmehr um die Teilnahme an einem Kampfeinsatz gegen Piraten. Die Entsendung von Schweizer Militärs in diese Region ist gleichbedeutend mit dem Beginn internationaler Kriegsführung mit Schweizer Beteiligung. Die schrittweise Abkehr von der immerwährenden, bewaffneten, integralen Neutralität wird weitergeführt, obschon die Regierung dies gegenüber dem Volk jeweils verneinte. Dieses Vorgehen schadet der Glaubwürdigkeit der Schweiz und gibt den tadellosen Ruf der Unparteilichkeit unseres Landes preis. Die Rückkehr zu einer konsequenten Neutralitätspolitik ist von zentraler Bedeutung. Es gilt, die hohe internationale Glaubwürdigkeit der Schweiz wieder herzustellen. Der Drang des Bundesrates zu einem immer stärkeren Engagement im Ausland zeigt die schleichende Zerstörung unserer Neutralität deutlich auf. Mit dem jüngsten Entscheid erreicht diese Entwicklung einen dramatischen Höhepunkt: Eine Bundesratsmehrheit schickt Schweizer Soldaten unter dem Kommando der EU in einen fremden Krieg. Der erste im Ausland für fremde Interessen gefallene Schweizer Soldat ist offenbar nur noch eine Frage der Zeit.

Auch die Vorgeschichte zu diesem Somalia-Einsatz ist eines Rechtsstaates unwürdig. Wiederholt haben sich diverse Bundesratsmitglieder exponiert und das Kollegialitätsprinzip verletzt. Der damalige Bundespräsident Pascal Couchepin ist mit der Ankündigung der Entsendung von Schweizer Soldaten vorgeprescht und auch Aussenministerin Calmy-Rey stellte die Interessen ihrer „aktiven Aussenpolitik“ in den Vordergrund, um sich in ein Armeegeschäft einzumischen. Zudem wird das VBS beauftragt eine Rechtsgrundlage für diesen Einsatz über das Militärgesetz zu schaffen. Bisher kann die Teilnahme an der (offiziell von der EU so bezeichneten) Militäroperation Atalanta nicht unter Art. 69 Abs. 1 Militärgesetz (Assistenzdienst für humanitäre Operationen) subsumiert werden. Ebenso wenig kann er auf Art. 69 Abs. 2 Militärgesetz (Schutz von Personen oder besonders schutzwürdigen Sachen) gestützt werden, da der Gesetzgeber diese Bestimmung insbesondere für die Botschaftsbewachung erliess. Die Zustimmung erfolgte damals erst, nachdem Bundesrat Schmid eine erweiternde Auslegung der Regelung explizit ausgeschlossen hatte.

Die SVP wehrt sich gegen die fortschreitende Zerstörung unserer Neutralität. Das EDA muss lernen, die integrale Neutralität der Schweiz zu vertreten und hat diesen ungeheuerlichen aussenpolitischen Aktivismus endlich zu unterlassen. In der bevorstehenden Beratung der Militärgesetzrevision wird die SVP ihre ablehnende Haltung gegenüber Auslandeinsätzen bekräftigen. Die SVP lehnt den Einsatz vor Somalia entschieden ab, verlangt die Offenlegung der Vollkostenrechnung dieses geplanten, unnützen Einsatzes (inklusive Kosten Stäbe im VBS und EDA) und wird gegen die entsprechende Gesetzesrevision notfalls das Referendum ergreifen.

Bern, 25. Februar 2009

 
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