Medienmitteilung

Bundesrat setzt falsche Prioritäten

Was die SVP schon in der Vernehmlassung deutlich gemacht hat, muss nun auch der Bundesrat zugeben: Die AHV befindet sich in einer katastrophalen Finanzierungssituation. Wenn an der aktuellen AHV-…

(SVP) Was die SVP schon in der Vernehmlassung deutlich gemacht hat, muss nun auch der Bundesrat zugeben: Die AHV befindet sich in einer katastrophalen Finanzierungssituation. Wenn an der aktuellen AHV-Gesetzgebung nichts geändert wird, ist die AHV im Jahr 2010 pleite.

Es muss dringend gehandelt werden. Der Bundesrat beabsichtigt ein zweistufiges Vorgehen. Dies ist grundsätzlich zu begrüssen. Allerdings werden die Prioritäten vom Bundesrat einmal mehr falsch gesetzt. Statt schon heute alles zu unternehmen, um den bevorstehenden Kollaps in unserem wichtigsten Sozialwerk abzuwenden, baut der Bundesrat die Leistungen weiter aus.

Der Bundesrat will eine neue Überbrückungsrente einführen, ohne dass er dazu durch die Bundesverfassung ermächtigt würde. Neu sollen schon 62jährige eine 3jährige Überbrückungsrente beziehen können, um nachher die volle AHV-Rente zu erhalten. Damit werden die Arbeitsanreize der älteren Bevölkerung massiv reduziert. Noch am 9. Dezember hatte der Bundesrat genau das Gegenteil beschlossen, nämlich anreizneutrale Sozialversicherungsreformen.

Die Vorruhestandsleistungen führen aber zu einer Sanierung von IV und der Sozialhilfe auf Kosten der AHV. Die Kostenangaben sowie die Angaben zur Bezugsberechtigung sind alles andere als klar bestimmt. Daher ist es absehbar, dass die Kosten der neuen Überbrückungsrente weit höher sein werden als der Bundesrat dies veranschlagt. Hinzu kommt, dass die Einsparungen, welche der Bundesrat vorsieht, erst in den Jahren ab 2015 ihre vollen Wirkungen entfalten. Kurzfristig wird die Überbrückungsrente zu massiv höheren Ausgaben im AHV-Fonds führen und den AHV-Kollaps beschleunigen statt abbremsen. Dass die Überbrückungsrenten nicht zu finanzieren sind, ist spätestens nach den desaströsen Erfahrungen von SBB und Privatbahnen mit ähnlichen Modellen klar. Die Überbrückungsrente führt zudem zu einer Benachteiligung von Rentnern, welche ihre Rente vorbeziehen und damit lebenslang auf einen Prozentsatz ihrer Rente verzichten müssen, während die Überbrückungsrentner Anspruch auf eine volle Rente haben.

Die SVP wird die Überbrückungsrente bekämpfen, da sie zu einer existenziellen Bedrohung für die AHV zu werden droht. Die kurzsichtige Politik von Bundesrat Couchepin, welcher die unangenehmen AHV-Revisionen lieber an seinen Nachfolger delegieren, statt selber anpacken möchte, kann die SVP nicht akzeptieren. Die SVP wird alles unternehmen, dass die AHV auch weiterhin für alle Bürgerinnen und Bürger gesichert ist.

Bern, 21. Dezember 2005

 
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