Medienmitteilung

Bundesrat soll bei Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative auf bewährte Regelungen setzen

Heute trifft sich der Bundesrat mit verschiedenen Organisationen, Verbänden, kantonalen und kommunalen Behörden zur Erörterung des weiteren Vorgehens in Sachen Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen Masseneinwanderungs-Initiative.

Heute trifft sich der Bundesrat mit verschiedenen Organisationen, Verbänden, kantonalen und kommunalen Behörden zur Erörterung des weiteren Vorgehens in Sachen Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen Masseneinwanderungs-Initiative. Die SVP wurde nicht eingeladen. Der Bundesrat bespricht die Umsetzung also nur mit Gegnern der Initiative. Das ist ein Fehler. Im Hinblick auf ein Treffen mit dem Bundesamt für Migration von kommender Woche hat die SVP ihre Stossrichtung für die Umsetzung des Verfassungsartikels festgehalten. Zudem wurden von der SVP-Fraktion im Verlauf dieser Woche im eidgenössischen Parlament verschiedene Vorstösse zur Migrationspolitik eingereicht, welche im Zusammenhang mit dem Volksentscheid vom 9. Februar 2014 stehen.

Forderungen der SVP zur Umsetzung der Masseinwanderungs-Initiative

Bei dem am 9. Februar 2014 von Volk und Ständen angenommenen Verfassungsartikel ist zu berücksichtigen, dass die Schweiz weder Mitglied der EU noch des europäischen Binnenmarktes ist.
Die umzusetzenden Vorgaben der Initiative sind klar. Sie umfassen insbesondere:

  • Eine Begrenzung der Zuwanderung;
  • die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig;
  • die Steuerung erfolgt über jährliche Höchstzahlen und Kontingente;
  • Ausrichtung der Zuwanderung auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen;
  • Berücksichtigung des Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auf dem Arbeitsmarkt, das heisst Schweizer Bürgerinnen und Bürger, Personen mit einer Niederlassungsbewilligung, Personen mit einer Daueraufenthaltsbewilligung, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt;
  • Einbezug der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie der anerkannten Flüchtlinge und der vorläufig Aufgenommenen;
  • der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen ist zur Zielerreichung der Zuwanderungsbegrenzung zu beschränken;
  • das Vorliegen eines Gesuchs des Arbeitgebers, Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage als massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen.

Als Lösung schlägt die SVP die bewährten Zulassungsregelungen vor, welche zwischen 1970 und 2002 galten.

Diese Regelungen erfüllen den Verfassungsartikel, sind kein theoretisches Modell, haben sich bewährt, gewährleisteten nicht nur Wirtschaftswachstum, sondern auch Lohnwachstum und führten zu einem weit geringeren Zuwanderungsüberschuss als die Personenfreizügigkeit. Sollte dieses bewährte System optimiert werden, wird sich die SVP nicht dagegen wenden, jedoch nur, wenn die Zuwanderung gemäss Verfassungsartikel begrenzt wird.

Im Bereich der Grenzgänger spricht sich die SVP für eine Lösung aus, die den Grenzkantonen einen möglichst grossen, eigenständigen Handlungsspielraum einräumt.

 
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