Heute trifft sich der Bundesrat mit verschiedenen Organisationen, Verbänden, kantonalen und kommunalen Behörden zur Erörterung des weiteren Vorgehens in Sachen Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen Masseneinwanderungs-Initiative.
Heute trifft sich der Bundesrat mit verschiedenen Organisationen, Verbänden, kantonalen und kommunalen Behörden zur Erörterung des weiteren Vorgehens in Sachen Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen Masseneinwanderungs-Initiative. Die SVP wurde nicht eingeladen. Der Bundesrat bespricht die Umsetzung also nur mit Gegnern der Initiative. Das ist ein Fehler. Im Hinblick auf ein Treffen mit dem Bundesamt für Migration von kommender Woche hat die SVP ihre Stossrichtung für die Umsetzung des Verfassungsartikels festgehalten. Zudem wurden von der SVP-Fraktion im Verlauf dieser Woche im eidgenössischen Parlament verschiedene Vorstösse zur Migrationspolitik eingereicht, welche im Zusammenhang mit dem Volksentscheid vom 9. Februar 2014 stehen.
Forderungen der SVP zur Umsetzung der Masseinwanderungs-Initiative
Bei dem am 9. Februar 2014 von Volk und Ständen angenommenen Verfassungsartikel ist zu berücksichtigen, dass die Schweiz weder Mitglied der EU noch des europäischen Binnenmarktes ist.
Die umzusetzenden Vorgaben der Initiative sind klar. Sie umfassen insbesondere:
Als Lösung schlägt die SVP die bewährten Zulassungsregelungen vor, welche zwischen 1970 und 2002 galten.
Diese Regelungen erfüllen den Verfassungsartikel, sind kein theoretisches Modell, haben sich bewährt, gewährleisteten nicht nur Wirtschaftswachstum, sondern auch Lohnwachstum und führten zu einem weit geringeren Zuwanderungsüberschuss als die Personenfreizügigkeit. Sollte dieses bewährte System optimiert werden, wird sich die SVP nicht dagegen wenden, jedoch nur, wenn die Zuwanderung gemäss Verfassungsartikel begrenzt wird.
Im Bereich der Grenzgänger spricht sich die SVP für eine Lösung aus, die den Grenzkantonen einen möglichst grossen, eigenständigen Handlungsspielraum einräumt.