Heute hat der Bundesrat die Übernahme der EU-Rückführungsrichtlinie gutgeheissen. Einmal mehr will die Regierung eine Anpassung des Schweizerischen Rechts in vorauseilendem Gehorsam vollziehen…
Heute hat der Bundesrat die Übernahme der EU-Rückführungsrichtlinie gutgeheissen. Einmal mehr will die Regierung eine Anpassung des Schweizerischen Rechts in vorauseilendem Gehorsam vollziehen. Dabei werden demokratische Entscheide mit Füssen getreten. Die SVP wehrt sich gegen diesen fortschreitenden Automatismus, insbesondere weil dadurch zentrale Aspekte des Asylgesetzes wieder aufgeweicht werden.
Im Jahr 2006 hat das Stimmvolk mit fast 70% Ja-Stimmen dem Asyl- und Ausländergesetzen deutlich zugestimmt. Bei dieser bislang letzten Revision des Asylgesetzes wurden auch Verschärfungen im Bereich der Rückführung von illegal anwesenden Ausländern eingeführt. Eine zentrale Massnahme zur Reduktion der Missbräuche des Asylsystems war dabei auch die Erhöhung der maximalen Dauer der Ausschaffungshaft. Mit dem heute erfolgten Entscheid des Bundesrates soll diese Regelung – welche erst seit dem 1. Januar 2007 in Kraft ist – bereits wieder aufgehoben werden. Diese erneute Anpassung an EU-Richtlinien hat nicht nur keinerlei demokratische Berechtigung, sondern missachtet gar den deutlich zum Ausdruck gebrachten Volkswillen. Die schärferen Regeln im Asylgesetz würden zudem gerade in einer Zeit aufgegeben, in der die explodierenden Gesuchszahlen sowieso schon die Rückkehr des Schlendrians im Asylbereich aufzeigen.
Die SVP wehrt sich konsequent gegen eine weitere Aushöhlung der Demokratie und die fortschreitenden Angleichungs- und Zentralisierungsautomatismen, welche ausgehend von der EU auch die Schweiz schon lange erreicht haben und die Grundwerte unseres Landes bedrohen. Die Reduktion der maximalen Ausschaffungshaftdauer ist bereits die 78. Anpassung schweizerischen Rechts aufgrund der Erweiterung des Schengen-Besitzstandes. Und schon am 8. Februar, bei der Abstimmung zum undemokratischen Personenfreizügigkeitspaket, droht ein weiterer Schritt in Richtung eines fortschreitenden EU-Angleichungsautomatismus zu folgen.
Bern, 28. Januar 2009