Medienmitteilung

Bundesrat unterzeichnet Pakt für eine weltweite Personenfreizügigkeit

Der Bundesrat hat heute beschlossen den UNO-Migrationspakt zu unterzeichnen. Dieses Vorgehen widerspricht aus Sicht der SVP klar der Bundesverfassung (Art. 121a Abs.4). Der ideologisch abgehobene Pakt hat die weltweite Niederlassungsfreiheit für alle Menschen im Land ihrer Wahl zum Ziel. Die eigenständige Steuerung der Zuwanderung an den Bedürfnissen der Wirtschaft auszurichten würde damit verhindert. Art. 121a der Verfassung verbietet es jedoch einen internationalen Vertrag zu unterzeichnen, der dem Grundsatz der eigenständigen Steuerung der Zuwanderung mit Kontingenten und Höchstzahlen widerspricht. Deshalb ist das Abnicken des Bundesrates dieses weitgehenden UNO-Migrationspaktes ein klarer Verfassungsbruch und ein Skandal.

SVP-Ständerat Hannes Germann und auch Nationalrat Thomas Aeschi haben in beiden Räten im Herbst mit entsprechenden Motionen vom Bundesrat verlangt, dass er von einer Unterzeichnung absieht. Die SVP verlangt eine dringliche Debatte anfangs der Wintersession und eine referendumsfähige Vorlage, damit wenigstens das Schweizer Stimmvolk über einen solchen weitgehenden Pakt befinden kann.


Weitere Informationen:

> Aufforderung der SVP an den Bundesrat: UNO-Migrationspakt nicht unterschreiben!

> Nationalrat Hans-Ueli Vogt (ZH) erklärt im Interview, weshalb der UNO-Migrationspakt der Verfassung widerspricht.

 
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