Medienmitteilung

Bundesrat verweigert Umsetzung des Volkswillens

Mehr als 2½ Jahre nach Annahme der Ausschaffungsinitiative legt der Bundesrat die Botschaft für eine Umsetzungsgesetzgebung vor. Der Bundesrat missachtet mit seinem Vorschlag jedoch den Volkswillen…

Mehr als 2½ Jahre nach Annahme der Ausschaffungsinitiative legt der Bundesrat die Botschaft für eine Umsetzungsgesetzgebung vor. Der Bundesrat missachtet mit seinem Vorschlag jedoch den Volkswillen und die Sicherheit der Bevölkerung in krasser Weise: Er orientiert sich am vom Volk und allen Ständen abgelehnten Gegenentwurf zur Initiative und will den bestehenden Verfassungsartikel partout nicht umsetzen. Die SVP nimmt dies nicht hin und wird weiterhin mit allen Mitteln für eine korrekte Umsetzung der Ausschaffungsinitiative kämpfen. Dank der bereits zustande gekommenen Durchsetzungsinitiative kann das Volk die Umsetzung erzwingen, wenn sich Bundesrat und Parlament weiter verweigern.

Der Fall des Kongolesen, der am vergangenen Wochenende in Renens seinen kleinen Sohn erstochen hat, zeigt, wie wichtig eine rasche Umsetzung der Ausschaffungsinitiative ist. Der Mann hätte längst ausgeschafft werden müssen, gäbe es Gesetze, welche den Ausschaffungsartikel in der Bundesverfassung erfüllen. Doch dem Bundesrat ist die Sicherheit der Bevölkerung offenbar egal. Er verweigert weiterhin die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative und missachtet damit den Volkswillen in krasser Weise. Dies ist staatspolitisch eine höchst bedenkliche Situation. Der heute präsentierte Gesetzesvorschlag ist absolut ungenügend und inakzeptabel:

  • Eine Mindeststrafe von 6 Monaten entspricht dem Konzept des verworfenen Gegenentwurfs. Gemäss dem Schlussbericht der Arbeitsgruppe des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements würden damit 84% der Strafurteile nicht erfasst.
  • Mit dem Verweis auf die „persönlichen Rechte, die von internationalen Menschenrechtsgarantien geschützt werden" verbleibt das Aussprechen einer Landesverweisung auch bei Strafen von über 6 Monaten im Ermessen der Gerichte. Dies widerspricht der in der Verfassung vorgesehenen zwingenden Ausweisung bei bestimmten Delikten. So wird das Ziel einer einheitlichen und konsequenten Praxis verunmöglicht.
  • Der Bundesrat möchte die Ausführungsgesetzgebung in die bisherige, wirkungslose Rechtspraxis einfügen. Das Stimmvolk hat mit Annahme der neuen Verfassungsbestimmung aber genau eine Änderung dieser Rechtspraxis verlangt.

Die SVP nimmt die Verweigerung des Volksauftrages durch den Bundesrat nicht hin und fordert das Parlament auf, für eine korrekte Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zu sorgen. Sie wird in der vorberatenden Parlamentskommission entsprechende Anträge stellen.

Dank der Ende 2012 in Rekordzeit eingereichten und zustande gekommenen Volksinitiative zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative) behält in jedem Fall das Volk das letzte Wort. Die Durchsetzungsinitiative verlangt in Form einer im Detail ausformulierten Verfassungsinitiative die direkt anwendbare verfassungskonforme Durchsetzung der von Volk und Kantonen angenommenen Verfassungsbestimmungen zur Ausschaffung krimineller Ausländer. Sie stellt sicher, dass die Ausschaffungsinitiative auch wirklich umgesetzt wird.

 
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