Der Bundesrat hat heute seine Pläne zur Reform der Ergänzungsleistungen (EL) in die Vernehmlassung geschickt.
Der Bundesrat hat heute seine Pläne zur Reform der Ergänzungsleistungen (EL) in die Vernehmlassung geschickt. Primär will er den Zugriff auf das persönlich ersparte Alterskapital der beruflichen Vorsorge (BVG) einschränken. So wird etwa ein Vorbezug zur Aufnahme einer selbständigen Berufstätigkeit verboten. Die Eigentumsrechte der Bürgerinnen und Bürger über das persönlich angesparte Alterskapital werden mit den Vorschlägen des Bundesrates in inakzeptabler Weise beschnitten, während zentrale Probleme im Bereich der EL weiterhin unangetastet bleiben.
Heute präsentierte der Bundesrat seine Pläne zur Reform des EL-Systems. Handlungsbedarf ist in diesem Bereich in Anbetracht der explodierenden Kosten zwar unbestritten. Der Bundesrat setzt jedoch völlig falsche Prioritäten. So verweigert er sich weiterhin einer vertieften Analyse der Folgen der Zuwanderung auf die Sozialversicherungssysteme, obwohl in diesem Bereich die grössten Risiken für eine weitere Kostenexplosion liegen dürften. So können gemäss Erläuterungen des Bundesrates etwa die Auswirkungen des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU „nicht direkt ermittelt werden, da die notwendigen Detailinformationen nicht verfügbar sind“. Der Bundesrat packt drängende Probleme aus politischem Opportunismus heraus weiterhin nicht an.
Der Mittelstand zahlt die Zeche
Hingegen setzt der Bundesrat erneut beim Mittelstand an, obwohl hier kaum nachweisliche Probleme bestehen. Stossend sind insbesondere die Einschränkungen des Bezugs des privat angesparten Alterskapitals aus der 2. Säule. Statt den EL-Bezug vor Missbrauch zu schützen, wird systemwidrig am Vorsorgesystem herumgeschraubt. Erneut werden damit die 1. und 2. Säule unseres Altersvorsorgesystems vermischt. Die Ergänzungsleistungen sollen dort helfen, wo AHV- und IV-Renten nicht reichen, um einen minimalen Lebensstandard zu sichern. Sie sind damit Bestandteil der ersten Säule zur Altersvorsorge und haben per se nichts mit der zweiten Säule, dem Pensionskassenguthaben aus der beruflichen Vorsorge, zu tun.
Wenn der Bundesrat nun beispielsweise den Vorbezug zur Gründung eines kleinen eigenen Unternehmens zur selbständigen Erwerbstätigkeit sperrt, dann trifft er insbesondere jüngere Berufsleute, die Unternehmertum und Eigenverantwortung verkörpern und mit ihren zahllosen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Gewerbe, Handel und Industrie das Fundament unserer Volkswirtschaft bilden. Der Spareffekt von 8 Millionen Franken, den sich der Bundesrat im Jahr 2022 von dieser Massnahme erhofft, ist in Anbetracht der aus ganz anderen Gründen innerhalb von weniger als 15 Jahren auf 4,7 Milliarden Franken mehr als verdoppelten Gesamtkosten der EL unverhältnismässig.